Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung zu Unrecht
Falsche WarnungEin solcher Verhaltensentzug ist immer dann gegeben, wenn der Grund für die Entlassung im Missverhalten des Mitarbeiters begründet ist. Wenn sich der Mitarbeiter irrtümlich benimmt, resultiert dies in der Regel aus den im Arbeitsverhältnis stehenden Tätigkeiten - vor allem der Arbeitsaufnahme. Zu spätes Auftreten, überlange Unterbrechungen, unentschuldigte Abwesenheit, Heimreise vor Ende des Arbeitstags oder gar privates Surfverhalten.
Eine Abmahnung kann nur in Ausnahmefällen sehr schwerwiegenden Fehlverhaltens unterbleiben. Der Abmahnung geht daher die Kündigungsfrist voraus. Die Warnung muss aber auch Wirkung zeigen. Auch wenn die Abmahnung nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muss, so ist sie doch oft in schriftlicher Form erfolgt, da der Auftraggeber sie in einem anschließenden Kündigungsschutzverfahren nachweisen kann. Außerdem muss die Warnung das Benehmen des Mitarbeiters ausreichend genau wiedergeben.
Ein pauschaler Einspruch reicht bei weitem nicht aus und macht die Abmahnung ungültig. Schliesslich muss der Mitarbeiter in der Folge explizit dazu aufgerufen werden, vertragskonform zu handeln. Die Warnung muss abschließend deutlich machen, welche Folgen der Boss zieht, wenn es zu einem weiteren Verstoss kommt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die Warnung ungültig.
Dies gilt auch, wenn jemand kündigt, der nicht zur Abmahnung befugt ist. Der Kündigungsberechtigte kann prinzipiell eine Verwarnung erteilen. Es gibt keine silberne Kugel, wie man sich im Falle einer Verwarnung verhalten soll - vor allem keine ungerechtfertigte. Wenn die Warnung richtig ist, z.B. weil man wirklich zu spÃ?t gekommen ist, dann sollte man nach Möglichkeit auf die Beachtung seiner Pflicht achten, da beim nÃ?chsten Vergehen der Hinweis nachfolgt.
Wenn man der Ansicht ist, dass die Warnung ungerechtfertigt ist, dann sollte man sofort den Beweis für seine Ansicht der Dinger einholen. Erfolgt die Beendigung im Falle eines behaupteten zweiten Verstoßes, muss eine Kündigungsklage beim Bundesarbeitsgericht eingereicht werden, damit die ungerechtfertigte Beendigung nicht eintritt. Sie können die Beweismittel und Ihre eigene Gegenerklärung auch Ihrem Vorgesetzten vorlegen und darauf beharren, dass die Abmahnung aus der Akte zurückgezogen wird.
Eine erfolglose Abmahnung kann vom Auftraggeber zu jeder Zeit verbessert werden. Die einzige Option ist daher, "den Verstand zurückzuziehen" und sich so gut wie möglich zu benehmen - denn in einem Rechtsstreit gegen den Auftraggeber wird das Arbeitsklima in der Regel dauerhaft beeinträchtigt. Eine ungerechtfertigte Abmahnung, mit der der Mitarbeiter durch Entlassung aus dem Unternehmen entlassen werden kann, ist in der Regel sowieso schon der Regelfall.
Auf jeden Fall ist es aber lohnenswert, einen Anwalt aufzusuchen, da Verwarnungen in der Regel aus speziellen Sonderfällen resultieren, die besonders geschätzt werden müssen.