Werbemail

unerwünschte Post

Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "Werbemail" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Problematisch beim Kauf von Adressen ist jedoch, dass die Empfänger auch dem Versand von Werbe-E-Mails per "Double Opt-In" effektiv zugestimmt haben. Wir haben leider keine Ergebnisse für Ihre Suche nach'Werbepost' gefunden. Dass das wiederholte Versenden von Werbemails ohne. Viele Beispiele für übersetzte Sätze enthalten "Werbemail" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für spanische Übersetzungen.

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die 7 wichtigsten Dinge, die Sie berücksichtigen sollten

In der E-Mail- und Newsletter-Werbung ist nicht alles gesetzlich zulässig, was den Verkauf von Waren versprechen. Die Erstellung von Kontaktinformationen für Newsletters und E-Mail-Listen ist ebenfalls mit zahlreichen Gefahren verbunden. Sie erhalten von uns Informationen über Anzeigen und Newsletters und erklären weitreichende und kostspielige Fehler. Wo erhalte ich die Kontaktinformationen der Adressaten?

Ist es erlaubt, Werbebriefe an Unternehmer zu versenden? Wie erhalte ich die Kontaktinformationen von potentiellen Käufern? Praktisch ist es jedoch nicht so leicht, 5000 oder 10000 E-Mail-Adressen zu sammeln, deren Adressaten idealerweise auch an Ihrem Angebot interessiert sind. Es besteht die Moeglichkeit, einen Rundbrief zu versenden, in dem sich der Kunde registrieren kann.

Dabei ist es unbedingt erforderlich, dass Sie IMMER die Zustimmung des jeweiligen Adressaten haben. Dabei müssen Sie sich strikt an die Anforderungen des Double-Opt-In (doi)-Verfahrens in Deutschland halten. 2. Zuerst wird dem Adressaten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem entsprechenden Verweis zugesandt. Achtung: Schon eine einzelne E-Mail, die ohne Zustimmung versendet wird, kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Verwarnung führen.

Haben Sie vor 4 Jahren eine Zustimmung erteilt, glauben die Gerichten, dass sie nach 4 Jahren abgelaufen ist. Selbstverständlich müssen Sie nicht alle 4 Jahre eine neue Zustimmung beantragen, wenn Sie in der Zwischenzeit regelmäßig Newsletters versendet haben. Dies bezieht sich auf den Fall, dass der Adressat in diesen 4 Jahren keine E-Mail hat.

Ihr Einverständnis für Newsletters und Werbe-E-Mails ist nach so langem Zeitraum abgelaufen. Achten Sie beim Erwerb von E-Mail-Adressen unbedingt auf diesen Umstand. Das Einverständnis der Adressaten ist erforderlich. Das Einverständnis muss noch nicht allzu lange her sein. Im Gegenzug muss der Benutzer seine Kontaktinformationen (in der Regel seine E-Mail-Adresse) angeben und sein Einverständnis zum Erhalt von E-Mails geben.

Bei dieser Art der Adressengenerierung sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass die Zustimmung und Quittierung der Mail-Adresse über das Double-Opt-In-Verfahren abläuft. Problematisch beim Adresskauf ist jedoch, dass die Adressaten auch dem Versand von Werbe-E-Mails per "Double Opt-In" effektiv zugestimmt haben. Falls es Adressaten gibt, die nicht effektiv zugestimmt haben oder dies anfechten, wird der Anbieter der Adresse nicht gewarnt, sondern Sie als Absender der Emails.

Dabei ist es von Bedeutung, dass Sie diesen Aspekt so vertragsgemäß wie möglich mit dem Anbieter der E-Mail-Adressen klären. Macht es einen großen Unterschied, ob die Adressaten der E-Mails Privatkunden (B2C) oder Unternehmen (B2B) sind? Auch ohne Double-Opt durch Werbemail oder New Type Charakter darf ich Unternehmern trotzdem ohne Probleme schreiben!

Sie dürfen Ihre Waren oder Dienstleistungen auch nicht ungefragt per E-Mail an Unternehmer weitergeben, da sonst die Gefahr einer Verwarnung besteht. Sie dürfen keine Werbe-E-Mails und Newsletters ohne Zustimmung des Adressaten verschicken. Nicht ein einziger. Ausgenommen sind lediglich Ihre bestehenden Debitoren. Stellen Sie sicher, dass Sie das Double-Opt in ein Prozedere umwandeln. Erst wenn der Kunde auf den in der Bestätigungsemail angegebenen Verweis klickt, können Sie ihm den aktuellen Rundbrief zuleiten.

Sie sollten keine Werbe- oder sonstigen Offerten in die Bestätigungs-E-Mail aufnehmen. Dabei ist es notwendig, dass Sie diese Zustimmung aufzeichnen. Achtung: Die Speicherung der IP-Adresse der Benutzer reicht hierfür nicht aus oder ist nach dem Datenschutzgesetz gar verbieten. Ausgenommen von der Double-Opt-In-Anforderung sind lediglich Ihre bestehenden Kunden.

Der Besteller hat nicht eingewilligt, der Besteller wurde bei der Erfassung der Kundendaten (in der Regel die erste Bestellmöglichkeit des Bestellers) darauf aufmerksam gemacht, dass die E-Mail-Adresse für den Werbeversand verwendet wird. Der häufigste Irrtum bei Mailings und Newslettern ist die Unpreisbildung. Denn viele Auftraggeber bitten immer wieder um Klärung: Sie sind nicht verpflichtet, in Newslettern Anzeigenpreise aufzuführen.

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