Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Newsletter Versand Rechtliche Grundlagen
Haftungsausschluss für den Newsletter-VersandRechtliche Grundlagen des E-Mail-Marketings
Einer der effektivsten Wege des Online-Marketings ist und bleibt der Versand von Zeitungsartikeln. Wenn Sie Ihren Bestandskunden oder Interessenten per E-Mail über neue Produkte oder Rabatte informieren, können Sie Ihren Umsatz verhältnismäßig günstig erhöhen. Wer aber schlicht und ergreifend an die E-Mail-Adressen schickt, geht auf dünnem Eis. Denn das ist nicht alles.
Weil es exakte Vorgaben und gesetzliche Bestimmungen gibt, die den Versand von Werbemitteln an E-Mail-Adressen regulieren. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, worauf Sie beim Versand von Newslettern absolut achten sollten. Unabhängig davon, wie viele tausend E-Mail-Adressen Sie haben, brauchen Sie für den Erhalt von Werbematerial für jede dieser Anschriften eine klare Zustimmung des Eigentümers.
Im Falle einer Auseinandersetzung müssen Sie als Absender des Newsletter diese Zustimmung vollständig vorweisen. Aber wie bekommen Sie diese Zustimmung, wenn eine bloße Registrierung Ihrer E-Mail-Adresse in der Regel ausreicht? Einfaches Eintragen der E-Mail-Adresse und Ankreuzen eines Kästchens zum Erhalt eines Newsletter wird auch als "Opt-In" bezeichnet.
Diese Vorgehensweise garantiert in keiner Form, dass der Inhaber der Mailbox seine E-Mail-Adresse für den Newsletter registriert hat. Damit ist auch nicht gewährleistet, dass Sie die klare Zustimmung des Rechteinhabers erhalten haben. An dieser Stelle wird dem Nutzer nach der Registrierung für einen Newsletter eine Bestätigungs-E-Mail zugeschickt.
Erst wenn der Mailbox-Besitzer diese E-Mail bestÃ?tigt und damit dem Empfang des Newsletter zustimmt, wird er fÃ?r den Newsletter registriert. Auf diese Weise wird die unmissverständliche und überprüfbare Zustimmung des Adressaten sichergestellt. In dieser E-Mail sollten nur die notwendigen Angaben gemacht werden, damit der Nutzer wissen kann, warum er diese E-Mail erhalten hat.
Eine der besten Praktiken ist es beispielsweise, dem Adressaten den Inhalt des angemeldeten Newsletter erneut anzuzeigen. In der E-Mail hat derzeit keine Werbebotschaft Platz! Weil die Zustimmung zum Empfang von Anzeigen noch nicht erteilt wurde. Möchten Sie Ihren Kundinnen und Kunden die Gelegenheit bieten, bei der Anmeldung in Ihrem Geschäft einen Newsletter zu bestellen?
Nur wenn der Debitor das Ankreuzfeld aktiviert hat, besteht die einmalige Einverständniserklärung. Zum rechtssicheren Versand des Newsletters genügt nicht nur eine klare Zustimmung des Empfänger. Kommt es dann auch zum tatsächlichen Newsletter-Versand, muss in jedem Newsletter noch einmal darauf hingewiesen werden. Dies wird in der Regel in Verbindung mit einem Abmeldelink im Newsletter angezeigt.
Wichtig ist dabei der problemlose und zuverlässige Prozess, den Empfänger aus den Verteilern zu entfernen. Erhält der Nutzer den Newsletter trotz Ausübung des Widerrufsrechts, kann dies rechtliche Folgen haben. Die oben aufgeführten Massnahmen und Vorschriften sollten Ihnen die wesentlichen rechtlichen Aspekte des E-Mail-Marketings deutlich gemacht haben.
Wenn Sie sich in einigen Fragen nicht ganz klar sind, sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen. Sie sollten besonders auf die Quelle Ihrer E-Mail-Adressen achten. Gibt es wirklich eine nachprüfbare Zustimmung von jeder dieser Anschriften? Dann steht Ihren E-Mail-Marketing-Kampagnen nichts mehr im Weg!