Impressum Facebook Einrichten

Aufmachung Facebook Einrichten

ein und muss daher eine Firmenseite auf Facebook erstellen. Auf einer Facebook-Seite muss ein Impressum vorhanden sein. Was ist im Impressum anzugeben? Wenn das Profil nicht genügend Platz bietet, verlinken Sie hier auf Ihr Impressum.

6 Schritte zu einem gesetzeskonformen Facebook-Auftritt

Eine Facebook-Präsenz im Einklang mit der eigenen sozialen Stellung ist heute Teil des positiven Tons für Firmen. Unglücklicherweise gibt es viele Fallstricke bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Facebook-Seite, die nicht zu unterschätzen sind und deren Folgen von der Blockierung der Facebook-Seite über Warnverfahren bis hin zu schweren wirtschaftlichen Schäden für das Untenehmen gehen können.

Deshalb ist es sehr hilfreich, Ihren Facebook-Auftritt rechtskonform und kompetent zu machen. Wie auf anderen Websites hat auch Facebook eine Impressumpflicht. Dies ist in 5 TMG festgelegt: "Dienstanbieter müssen folgende für geschäftliche Fernmedien leicht erkennbare, direkt zugängliche und dauerhaft verfügbare Daten aufbewahren, die in der Regel kostenpflichtig sind: I. Name und Adresse,....2. für den schnellen Kontakt und die direkte Korrespondenz mit ihnen, einschließlich der Anschrift der E-Mail, (....)" Die Facebook-Seite eines Anbieters ist klar Bestandteil dieser Vorschrift, da sie nicht für private oder persönliche Zwecke genutzt wird.

Vielmehr geht es in der Hauptsache darum, den Bekanntheitsgrad des Betriebes und damit auch den Absatz zu erhöhen. Das Oberlandesgericht München hat beschlossen, dass ein Impressum mit nur zwei Mausklicks leicht zugänglich ist. Es gibt zwei Wege, um ein Facebook-Impressum zu erstellen:

Der Impressum ist unter Infos zu sehen. Unter Infos/Impressum gibt es einen Verweis auf das Impressum auf der Webseite des Vereins. Den Abschnitt Impressum findest du unter Einstellungen - Impressum. Wenn das Impressum von der Unternehmenswebsite gelinkt wird, ist es zwingend erforderlich, dass der Betreiber der Seite mit dem Namen der Facebook-Seite identisch ist.

Im Impressum der Webseite wird empfohlen, darauf hinzuweisen, dass dies auch für die Facebook-Seite zutrifft. Ein besonderer Clou kann auch die Mobilversion der Facebook-Seite sein, da das Impressum oft nicht richtig dargestellt wird. Es ist daher wichtig, dass das Facebook-Impressum nicht nur auf der Desktop-, sondern auch auf der Mobilversion korrekt erscheint.

Ein Facebook-Wettbewerb unterliegt nicht nur den allgemeinen Gesetzen, sondern auch den Leitlinien von Facebook. Auch diese sollten strikt befolgt werden. Für Wettbewerbe und Promotionen hat Facebook eine Vielzahl von Spielregeln aufgestellt: Facebook-Features wie Kommentare, gemeinsame Nutzung und Vergleiche sowie öffentlich zugängliche und persönliche Mitteilungen können verwendet werden, um an einer Werbeaktion oder einem Preisausschreiben teilzunehmen.

Es ist nicht gestattet, auf diese Art und Weise Bilder zu markieren, Mitteilungen auszutauschen oder Twitter-Hashtags zu verwenden, um an einem Wettbewerb mitzumachen. Zulässig ist die automatisierte Beteiligung von Unternehmensfans an einem Wettbewerb. Jeder Facebook-Wettbewerb muss einen Facebook-Haftungsausschluss enthalten. Die Organisatoren von Wettbewerben oder Werbeaktionen agieren auf eigenes Risiko und werden nicht von Facebook betreut.

Wenn gegen die eigenen Regeln von Facebook verstoßen wird, kann die Webseite im ungünstigsten Falle blockiert werden. Folgendes ist für alle auf unserer eigenen Homepage veröffentlichten Photos, Graphiken und Filme gültig: Diese sind urheberrechtlich geschützt. Andernfalls darf der Nutzer die Inhalte der Facebook-Seiten nicht ohne weiteres nutzen.

Selbst erstellte Fotografien, Graphiken und Filme dürfen gemäß 12 Urheberrechtsgesetz genutzt werden, sofern ihr Content nicht gegen die Vorgaben von Facebook verstößt. Es kann aber auch hier zu Problemen kommen, wenn Menschen auf den Bildern und Filmen zu sehen sind. Das bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Kontext Abbildungen von ihm publiziert werden.

Beispielsweise können Fotos von Menschen, die nur als Zubehör zu einer Kulturlandschaft oder einem anderen Ort auftreten, sowie Fotos von Treffen und vergleichbaren Ereignissen, an denen die Menschen teilnahmen, ohne die notwendige Zustimmung publiziert werden. Vor allem für Firmen wichtig: Für die Verwendung der Fotos über die Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses hinaus ist eine gesonderte Zustimmung der Arbeitnehmer erforderlich.

Bildmaterial von Bilddiensten: In Portalen wie z. B. den Portalen für Bildmaterial nach § 31 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UrhG) werden die Rechte zur entgeltlichen Verwendung von Bildmaterial angeboten. Bildmaterial unter einer Creative-Commons-Lizenz: Eines der beliebtesten Fotoportale, das Fotos unter einer kostenlosen Creative-Commons-Lizenz anbietet. Dieser Lizenzvertrag verweist auch auf § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz und gestattet die Verwendung der gebotenen Fotos, allerdings unter Beachtung gewisser Bedingungen.

Dazu gehören unter anderem die Benennung und Verknüpfung des Autors, die Benennung und Verknüpfung der entsprechenden Lizenzen, der Erlass von Bildanpassungen und die ausschließliche nichtkommerzielle Verwendung der Abbildungen. Google Bildsuche: Die Google Bildsuche ist eine unverzichtbare Bildquelle für eine Vielzahl von Themen. Sollte der Autor jedoch der Verwendung seiner Fotos durch Dritte nicht explizit zustimmen, ist dies verboten.

Bei der Veröffentlichung von Filmen auf Facebook wird empfohlen, auf Einzelheiten zu achten. Beispielsweise kann ein Song, der im Videohintergrund zu sehen ist, das Urheberrecht verletzten. Wenn du einen Seitennamen auf Facebook wählst, solltest du sicherstellen, dass du nicht die Marken- und Namenrechte anderer Personen brichst.

Für den inhaltlichen Teil ist der jeweilige Anbieter einer Facebook-Seite mitverantwortlich. Deshalb muss auch darauf geachtet werden, dass sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die Facebook-Richtlinien eingehalten werden. Firmen werden als Händler betrachtet und müssen daher eine Firmenseite auf Facebook einrichten. Wenn Online-Shops Waren auf ihrer Facebook-Seite anbieten, gilt das Prinzip der Preistransparenz und -wahrheit gemäß § 1 PAngV.

Es kann auch schwierig sein, wenn Angestellte eines Betriebes auf ihrer Facebook-Seite eintragen. Wenn ein Angestellter auf Seiten des Betriebs fragwürdige Äußerungen macht, greift er letztlich auf das eigene Haus zurück. Unachtsame Buchungen können nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für das gesamte Untenehmen äußerst nachteilig sein. Deshalb ist es für jedes auf Facebook vertretene unternehmen wichtig, seinen Mitarbeitenden Leitlinien für die korrekte Nutzung von Facebook zur Verfügung zu stellen.

Falls ein Facebook-Fan auf der Website des Anbieters Beiträge veröffentlichen darf, ist der Anbieter der Website in der Regel nicht haftbar für diese Beiträge. Sollten es sich bei den Beiträgen der Ventilatoren um illegale Beiträge handelt, so ist der Seitenbetreiber für diese verantwortlich, wenn er diese Kommentare abgibt oder die Löschungen unterlässt.

Deshalb sollten Anbieter von Facebook-Seiten immer ein wachsames Ohr für den Inhalt ihrerseits haben. Facebookeintragungen dürfen ausschließlich von Facebook vorgenommen werden. Sie sollten dies immer berücksichtigen, bevor Sie Text, Fotos, Videos usw. auf Ihre eigene Webseite stellen. Facebook speichert sie jedoch noch für einen bestimmten Zeitabschnitt.

Mit anderen Worten, einmal auf Facebook veröffentlichte Beiträge sind praktisch außerhalb deiner Einflussmöglichkeiten. Mit einem Like-Button auf ihrer Website können Firmen nicht nur mehr Benutzer, sondern auch mehr Aufmerksamkeit gewinnen. Die gleichnamige Schaltfläche auf Facebook-Seiten von Firmen wird immer wieder von Datenschutzbeauftragten kritisiert, was bereits zu zahlreichen Warnungen geführt hat.

Er hat den Like-Button auf seiner eigenen Homepage benutzt, ohne darüber in seiner Datenschutzrichtlinie zu unterrichten. Zur Sicherheit ist es jedoch empfehlenswert, einen so genannten Facebook-Haftungsausschluss auf der eigenen Homepage einzufügen, wenn dort der entsprechende Button ist. Auf diese Weise kann auch diese Facebook-Funktion rechtskonformisiert werden.

Der Einsatz von sozialen Medien, insbesondere Facebook, ist für Firmen heute unverzichtbar. Mit Facebook können Sie potenzielle Käufer erreichen, den Blick winkel erhöhen und in den Köpfen der Menschen verbleiben. Deshalb ist es besonders wichtig, sich ausführlich über alle gesetzlichen Grundsätze und Leitlinien von Facebook zu informieren, damit die Präsenz in den sozialen Medien ein voller Erfolg wird.

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