Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Beleidigung Muster
Warnhinweis BeleidigungsmusterBeleidigung - Harscher Ton oder nur Kritiken
Wenn die Emotionen überkochen und es zu Unruhen kommt, dann muss man als Mitarbeiter vorsichtig sein, was man im Streiteifer ausdrückt - Beschimpfungen können gar zu Massenentlassungen werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Bundesverfassung wird als eines der bedeutendsten grundlegenden Rechte angesehen. Natürlich beinhaltet dies aber keine negativen Äußerungen gegenüber anderen.
Das erste Problem ist also, wann eine Aussage als Beleidigung angesehen wird, die sanktioniert werden kann, und wann sie nur eine berechtigte Vorwürfe ist. Der erste Ausgangspunkt ist die Wahrhaftigkeit der Aussage. Eine Beleidigung hat außerdem einen verleumderischen Charakter. Auch eine tatsächlich berechtigte Beleidigung kann so unangemessen formuliert werden, dass sie trotzdem als Beleidigung gewertet werden kann.
Andererseits wird reine Unhöflichkeit, wie das Weglassen eines Begrüßungstextes, nicht als Beleidigung angesehen. - Missbräuchliche Sprache und offenkundige Umgangssprache "Beleidigungen" wie Arschlöcher, Verrückte, Inkompetenzen, etc. Hinweis: Nach der Arbeit ist keine Freikarte für Beschimpfungen, auch Äußerungen nach der Arbeit können zu Strafen werden. Wenn eine Beleidigung in einem Streitfall oder in einem gewöhnlichen GesprÃ?ch herausrutscht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben, eventuell gar eine KÃ?ndigung ohne Vorankündigung.
Der ausserordentliche, nicht fristgerechte Austritt würde dann in einer Verhaltenskündigung ausarten. Bei Beleidigung eine Verletzung der Rücksichtspflicht des Mitarbeiters. Darüber hinaus kann eine ordentliche Auflösung ohne Einhaltung einer Frist stattfinden, wenn die Beleidigung so schwerwiegend war, dass sie als berechtigter, gewichtiger Kündigungsgrund angesehen wird. Eine Abmahnung muss prinzipiell vor der Auflösung ausgesprochen werden.
Dies muss auf einen vergleichbaren Verstoß zurückzuführen sein, d.h. auf eine Beleidigung. Denn eine Beleidigung ist ein kontrollierbares, humanes Handeln und kann auch durch eine Warnung weggelassen werden - theorisch. Wenn man trotz Warnung, und zwar mit solch einem konfrontativen Vorgehen, weitermacht, dann muss man zu Recht mit dem Hinweis rechtfertigen, ob richtig oder außergewöhnlich.
Grundsätzlich sollte ein Mitarbeiter natürlich keine abwertenden Äußerungen über den Vorgesetzten machen, auch nicht unter Kollege. In diesem Fall gelten jedoch etwas andere Maßstäbe. Hier hat das BAG entschieden, dass in solchen Diskussionen unter Kolleginnen und Kollegen eine gewisse Vertrauensbeziehung aufgebaut werden kann. Werden Äußerungen in einem begrenzten Kreise von Diskussionsteilnehmern gemacht, so erfolgt dies in der Regel unter der Voraussetzung, dass die betreffende Aussage auch in einem Kreise liegt.
Fällt eine Beleidigung in einen solchen Zusammenhang, so ist dies in der Regel nicht gerechtfertigt. Selbst der Firmenfrieden wird bei solchen Kollegengesprächen nicht berührt. Bei einer Beleidigung ist es auch empfehlenswert, die genaue Situation der betreffenden Erklärung zu belegen. Bei einer Stellungnahme an die Kolleginnen und Kollegen kann man sich auch darauf verlassen, dass das Gehörte im Kollegialkreis liegt.
Nachfolgend wäre im Idealfall mit Hilfe eines Fachanwaltes zu prüfen, ob die zu urteilende Aussage überhaupt eine Beleidigung und wenn ja, ob die Beendigung angemessen war (Hinweis: mögliche Ungültigkeit aufgrund einer erfolglosen Abmahnung). Zusammenfassend sollte man von beleidigenden und herablassenden Aussagen grundsätzlich absehen, sei es gegenüber dem Vorgesetzten oder gegenüber anderen.
Sollte es trotzdem zu einem Konflikt kommen, ist es ratsam, einen kühlen Kopf behalten - denn Äusserungen im Betroffenen können schwerwiegende Folgen haben.