Werbung per Post Versenden

Senden Sie Werbung per Post

Das gilt sowohl für Werbung per Post als auch für Anrufe. Kostengünstige und einfache Haushaltswerbung mit großer Reichweite. Vorzüge, an Kunden zu versenden, auch potentielle, Werbebriefe etc. Eine verstärkte personalisierte Werbung per Post könnte für viele etwas Neues sein. Versendung oder Verteilung von Werbematerial und keine Weitergabe der Daten.

Werbeprospekte versenden: ein nützliches Werbemittel? BMWi Gründerportal

Jetzt bekomme ich oft Aufträge von Werbeagenturen usw., deren Kundschaft nach Stickereien fragt. Natürlich wäre es eine gute Idee, diese als meine direkten Abnehmer zu gewinnen. Ich dachte darüber nach, meinen Flyer sowie einen kurzen Einführungsbrief per Post an unterschiedliche Unternehmen zu schicken, um mich bekannt zu machen. Auch an eine Anzeige in der Zeitung habe ich mich erinnert, aber ich weiss nicht, in welchem Umfang sie von potenziellen Käufern abgelesen wird.

Werbeschreiben sind prinzipiell ein sehr gutes Mittel, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden im Betrieb von Firma zu Firma einzusetzen (B2B). Ein Werbeschreiben sollte wie folgt aufgebaut sein: kurze Begleitschreiben (nicht mehr als eine Seite), Flyer, Geschäftskarte, Antwort-Element (Postkarte, Zahlungsempfänger). Business-Karten auf dem Schreibtisch haben in der Regel eine Lebensdauer von vier bis fünf Jahren.

Bei der Neukundengewinnung liegt die Response-Rate für Werbesendungen in der Regel bei 1 bis 5 Prozent, auch bei Bewerbungen von Bestandskunden können prozentual zweistellig ere Werte erzielt werden. Schicken Sie daher mind. 250-500 Werbeschreiben, um die Wirksamkeit dieser Werbeform für Ihr Geschäft zu erproben. Sie können die Anschriften als File erhalten und nach dem Nace-Handelsindex und der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb durchsuchen.

Um Porto zu sparen, verwenden Sie den Infopost-Tarif der Schweizerischen Post.

Darf man Werbung per Post versenden?

Unerwünschte Werbung per Post / telefonisch / per Fax ist untersagt, da Sie die Einstellung von Empfängers auf dessen Rechnung nutzen, um Ihre Werbung, z.B. das Blatt von FAX-Gerätes oder die Bereitstellung eines Telefonanschlu? / Internet-E-Mail-Zugangs, auszulöschen. Aber wenn Sie jemandem auf eigene Rechnung einen Briefe schicken, ist das nicht untersagt.

Außer, das sendet Ihnen den Newsletter erneut zurück oder informiert Sie anderweitig ausdrücklich, dass er keine Post von Ihnen bekommen möchte. Andernfalls kann von der Briefempfänger erwartet werden, dass sie den Buchstaben wegwirft.

Gästebeitrag: An wen kann ich Werbung per E-Mail oder Post senden?

Der Postweg ist zu Ende, würden viele meinen. E-Mail-Werbung ist zwar zu einem effektiven Weg geworden, um die Blicke von Kundinnen und Kunden auf sich zu ziehen und den Umsatz zu steigern, aber sie ist nicht der einzige Weg, dies zu erreichen. Gerade die angesprochene Werbung per Post kann jedoch eine gute Idee sein, da sie personalisierter ist und somit für ein bestimmtes Ziel des Unternehmens vertrauenswürdig ist.

Dies vor allem, weil die gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Gefahren oft unterschätzt und in der E-Mail-Werbung nicht durchgesetzt werden. Weil der Internetversand das Recht des Adressaten auf Privatsphäre beeinträchtigt, werden hier von den Gerichten höchste Ansprüche erhoben. Die Zustimmung muss vor jedem Versenden durch eine besondere Aktion des EmpfÃ?ngers erteilt werden.

Die Adressaten müssen bewußt und klar sein. Der Benutzer muss aktiviert werden und ein Häkchen setzen. Die Opt-out-Prozedur, d.h. gekreuzte Ankreuzfelder, in denen der Auftraggeber zunächst das bereits bestehende Häkchen löschen muss, stellt keine Zustimmung dar und ist daher inakzeptabel. Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit wird das Double -Opt-In-Verfahren vorgeschlagen, bei dem der Adressat nach dem Versand eine Bestätigungs-E-Mail erfährt.

Eine entsprechende Zustimmung ist zu protokollieren. Darüber hinaus muss der Adressat in der Erklärung zum Datenschutz jederzeit auf die Möglichkeit des Widerrufs aufmerksam gemacht werden. Lediglich in Ausnahmefällen ist die vorgängige, ausdrückliche Zustimmung bei so genannter direkter Werbung nicht erforderlich. Widerruft der Adressat seine ausdrückliche Zustimmung zum Empfang eines Newsletter oder widerspricht er dem Empfang von weiteren Werbesendungen, so darf dieser Widerruf nicht übersehen werden.

Aufgrund der großen Ansprüche kann der Absender rasch in eine Haftpflichtfalle tappen. Der Nachweis der Zustimmung obliegt dem Absender. Die Postwerbung im Postfach hat den grundsätzlichen Nutzen, dass zunächst davon ausgegangen wird, dass der Adressat dem Versand zustimmt. Jedenfalls solange, bis er der Lieferung nicht widerspricht und damit zustimmt.

Dies ist das Opt-out-Verfahren, bei dem der Adressat dem Versand ausdrücklich widerspricht. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sender geringer sind. Wenn bereits eine Geschäftsverbindung existiert, ist dies eine persönliche Werbung. Ein vorgängiges ausdrückliches Einverständnis wie bei einer E-Mail-Werbung ist nicht erwünscht.

Insofern ist das Unternehmen zur Zustellung von Briefen mit persönlicher Anschrift und damit auch von Werbung gezwungen. Es steht dem Adressaten jedoch immer offen, der Verwendung seiner eigenen Angaben zu werblichen Zwecken zu widerstehen, da die gesetzeskonforme Verwendung der Angaben auch bei der Werbung per Post beachtet werden muss. Der Adressat muss auch über die Herkunft der Angaben unterrichtet werden.

Damit soll verhindert werden, dass der Adressat unerwünschte Werbemails erhalte. Selbst wenn der Adressat bei der Postwerbung immer erst Einspruch erheben und damit tätig werden muss. Selbst bei rechtswidriger Werbung per Post kann der Absender mit einer Geldstrafe oder einer Verwarnung rechnen. In solchen Faellen muss der Empfaenger jedoch nachweisen koennen, dass er sich der Werbung tatsaechlich widersetzt hat.

Vor allem E-Mail-Werbung kann einen großen Kundenkreis schnell erreichen. Die Werbung per Post hat deutlich weniger juristische Probleme und kann individueller gestaltet werden. Die Adressaten begreifen einen Buchstaben in der Flut der E-Mails heute häufiger als ein individuelles Aushängeschild.

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