Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum bei Facebook
Auf Facebook impressumKann ich die Registerkarte Impressum auf meiner Firmenseite aufheben? Facebook-Hilfe-Forum
Der Bereich "Impressum" befindet sich unter Seiteinformationen. Sie können das Eingabefeld nicht aus der Registerkarte "Info" herausnehmen, aber Sie können den Verweis, der zur Leerheit geführt hat, aufheben. Die Registerkarte "Impressum" in der rechten Sidebar ist eine optionale Ergänzung. Im Bereich Seiten-Einstellungen haben Sie die Moeglichkeit, Ihre Tabs zu managen, umzustellen und zu loeschen.
Genaue Informationen zur Verwaltung der Registerkarten finden Sie unter https://www.facebook.com/help/173376349438782?helpref=faq_content%2F%3Fref%3Du2u.
Impressum Facebook: Worauf ist zu achten?
Sie sind ein Unternehmen und wollen auf Facebook sein? Sie haben sich dann gut entschieden, denn mit Facebook können Sie sich einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung verschaffen. Mit der kostenlosen Facebook-Firmenseite gibt es noch viele weitere Vorzüge. Um sich nicht durch den Juradschungel kämpfen zu müssen, gehen wir Ihre Abdruckverpflichtungen schrittweise durch.
Muss ein Impressum für Facebook-Firmenseiten erstellt werden? Ja, nach 5 des TMG gibt es eine Abdruckpflicht für gewerblich genutzte Inhalte, da Inhalte und Abbildungen auf Internetseiten von Unternehmen der Branche aufbereitet werden. Ähnlich wie bei herkömmlichen Websites gelten auch hier die Impressumspflichten. Der Gesetzgeber wendet sich daher an soziale Netzwerke wie Google+, Zwitschern, Pinterest an.
Landgericht Bochum für die Verknüpfung eines Imprints auf Facebook
Oftmals wird geraten (manchmal gibt es keine andere Möglichkeit), Impressum-Informationen nicht direkt auf gesellschaftlichen Foren wie Facebook, XING, LinkedIn oder Facebook zu speichern, sondern über einen Link (z.B. auf Ihre eigene Website) anzuzeigen. Zu den Impressumspflichten und dass dies auch für Social Networks wie Facebook zutrifft, wurde vor einiger Zeit viel gesagt und erörtert.
Daß auf diesen Platformen eine Verpflichtung zur Ergänzung von Impressum-Informationen über reine Privatangebote hinaus existiert, ist inzwischen unumstritten. Mehrere Gerichtshöfe haben bereits beschlossen, dass Firmenseiten auf Facebook ein Impressum erfordern (z.B. LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 19.08.2011, Rechtssache 2 HR O 54/11, LG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.2011, Rechtssache 3-08 HR O 136/11 und OLG Düsseldorf, Rechtssache 13.8.2013, Rechtssache I-20 U 75/13).
Das" Ob" einer Abdruckpflicht ist daher nicht in Rede. Ein aktueller Beschluss des Landgerichtes Bochum beweist jedoch, dass das "Wie" oft nicht ganz so simpel ist (LG Bochum, Beschluss vom 8.1. 2018, Az. I-17 O 1/18, nicht rechtsverbindlich). Im Rahmen des Verfahrens wollte ein Unternehmen seinen Mitbewerber ermutigen, ein entsprechendes Impressum auf Facebook zur Verfügung zu haben.
Die Beklagte hatte auf ein "Impressum" auf seiner Facebook-Seite mit einem beschreibenden Verweis verwiesen. Eines der Probleme war jedoch, dass das Anklicken dieses Links nicht zu den gewünschten Informationen geführt hat, sondern nur zu einer Fehlernachricht. Es war daher nicht ersichtlich, ob der Beklagte alle notwendigen Informationen auf der falsch verknüpften Website angegeben hatte.
Nach einer außergerichtlichen Abmahnung des Beklagten hat das LG Bochum einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Hervorzuheben ist auch, dass das LG Bochum die Zuwiderhandlung als so schwerwiegend angesehen hat, dass es den Betrag auf EUR 2.000,- festgesetzt hat.
Der Beklagte hat also allein im Verhältnis zu den Prozesskosten seines Widersprechenden rund 1.800 Euro aufgewendet. Schlussfolgerung: Wer sich dort über die eigene Website hinaus auf anderen Websites präsentiert, sollte dort (soweit möglich) direkt alle erforderlichen (Impressums-)Informationen eintragen. Selbstverständlich kann es dann vorkommen, dass die Impressumsdaten durch Fehler oder Veränderungen seitens des Betreibers unrichtig werden.
Die Verlinkung zu Ihrer eigenen Website oder den Websites Dritter birgt jedoch das Risiko, dass die auf diese Weise verknüpften Daten später nicht mehr richtig dargestellt werden. Man vergisst zu rasch, nach Veränderungen auf den verknüpften Webseiten die entsprechende Anpassung auf den jeweiligen Sozialplattformen (Facebook, Zwitschern, XING, LinkedIn, etc.) vorzunehmen.