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E-Mail-Versand - aber richtig
Der Versand von E-Mails in Österreich ist nicht ohne Einschränkungen möglich. Diese Broschüre beschreibt, welche Typen von E-Mails in der zulässigen Art und Weise verschickt werden können und wie ein solcher Versand aufgebaut sein muss. Weil der Grund für ein Newslettersystem in der Regel die Verarbeitung von Daten ist, empfiehlt es sich, beim Versand von Newslettern oder Werbe-E-Mails die Vorschriften der DSGVO zu befolgen.
Das gilt vor allem für das so genannte "Verlinkungsverbot" bei Zustimmungserklärungen und die Auskunftspflicht bei der Datensammlung, einschließlich des Hinweises, dass die Zustimmungserklärung zu jedem Zeitpunkt widerrufbar ist und dass die auf der Zustimmungserklärung beruhende Rechtsgültigkeit der Bearbeitung bis zum Widerruf durch die Widerrufserklärung nicht beeinträchtigt wird. Was für E-Mails sind zulässig? Emails an mehr als 50 Adressaten (Massen-E-Mail) oder Emails für direkte Werbezwecke (Werbe-E-Mail) benötigen in der Regel die vorherige Genehmigung des Absender.
Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Arten von E-Mails unterscheiden. Zugelassen sind: das Versenden von E-Mails ohne Zustimmung an Endkunden, wenn gewisse Bedingungen eingehalten werden. Versenden von E-Mails mit Zustimmung des Adressaten. Nach vorheriger Zustimmung können E-Mails an die von der Zustimmung betroffenen E-Mail-Adressen gesendet werden.
Beispiel: Ein Unternehmen verschickt einen E-Mail-Newsletter, in dem es über seine neusten Entwicklungen berichtet. Sind die Einwilligungen an eine konkrete Gestalt geknüpft? Das Einverständnis ist an keine Art und Weise bindend. Es muss nur vor dem ersten Versand einer Werbe- oder Massen-E-Mail angegeben werden. Der Widerruf ist möglich. Es empfiehlt sich, eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen, da diese im Falle einer Streitigkeit einen besseren Beweiswert hat.
Dieses Einverständnis kann ich auch mit jedem Empfang des Newsletter wiederrufen. Nicht so: Ja, ich möchte das Produkt XYZ zum Kaufpreis von AB erwerben und bin damit einverstanden, den wöchentlich erscheinenden E-Mail-Newsletter der Firma XY an folgende E-Mail-Adresse zu empfangen......... und beachte, dass ich diese Zustimmung auch bei jedem Newsletter-Empfang wiederrufen kann.
Das Einverständnis muss in jedem Fall hinreichend nachvollziehbar ( "klar") sein und muss vor allem die Information beinhalten, wer die Zustimmung gegeben hat und welche Information (z.B. Newslettern oder Produktinformationen) gesendet wird. Kann die Zustimmung auch über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen? Eine wirksame Zustimmung zu den AGB ist nach den Vorgaben der DSGVO (insbesondere wegen des Kopplungsverbotes) kaum möglich.
Wie ist die endgültige Zustimmung? Eine abschließende Zustimmung ist ebenfalls möglich. Dies bedarf keiner ausdrücklichen Einverständniserklärung des Adressaten, die Zustimmung ergibt sich aus seinem Wirken. Die konsequente Zustimmung ist daher nur möglich, wenn kein begründeter Zweifel daran besteht, dass der Adressat die Zustimmung will.
Nach den Ausführungen des Gesetzgebers zum TKG kann auch dann von einer schlüssigen Zustimmung ausgegangen werden, wenn ein Unternehmen auf seiner Internetseite ein eigenes Briefkasten für die Übermittlung von Werbeemails ankündigt. Diese Mailbox muss speziell für den Versand von Massen-E-Mails und Werbebotschaften konfiguriert werden. Ebenfalls kann nach den Ausführungen des Gesetzesgebers zum TKG aus der Zugehörigkeit zu einem Verband geschlossen werden, dass der Erhalt von E-Mails des Verbandes genehmigt wird.
Tipp: Am besten ist es, vor dem Versenden von E-Mails eine explizite Zustimmung zu erwirken. In Zweifelsfällen kann davon ausgegangen werden, dass durch eine abschließende Tat keine Zustimmung erteilt wurde. Nach der DSGVO kann vor allem eine einfache Auslassung nicht zu einer wirksamen Zustimmung fÃ?hren. Wo kann man die Zustimmung einholen? Das Einverständnis kann durch jede Form der Kontaktnahme erlangt werden, die den obigen Verbote nicht zuwiderläuft.
Eine Zustimmung kann jedoch nicht durch folgende erste Kontakte erfolgen: 1 Versand von E-Mails ohne Zustimmung an bis zu 50 Adressaten, wenn die E-Mails nicht für direkte Werbung verwendet werden. Ohne Zustimmung können E-Mails an bis zu 50 Adressaten verschickt werden, wenn sie nicht für direkte Werbung verwendet werden. Versand von E-Mails an mehr als 50 Adressaten (jede einzelne Anschrift gilt als Adressat; z.B:
Beispiel: E-Mails können z.B. an bis zu 50 Adressaten zum Zwecke der reinen Meinungsfindung ohne jeglichen werblichen Charakter verschickt werden. Darin sind die E-Mail-Adressen enthalten, an die keine E-Mails geschickt werden dürfen. In Ermangelung einer solchen Genehmigung können E-Mails auch an eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern verschickt werden, wenn alle fünf Bedingungen erfüllt sind: Der Patient wird nicht in die sogenannte "EKG-Liste" aufgenommen.
Wenn der Kauf vollzogen ist und der Käufer den Erhalt nicht verweigert hat, kann das Unternehmen an die für seine eigenen Artikel vorgesehene E-Mail-Adresse eine Direktmail senden, die dem Verkaufsprodukt ähnelt. Die Unternehmerin muss bei jedem Versand die EKG-Liste beachten und in jeder E-Mail die Widerrufsmöglichkeit (z.B. per Link) vorsehen.
Durch die Stornierung dürfen dem Auftraggeber keine weiteren Aufwendungen anfallen. Tipp: Es empfiehlt sich auch, den Besteller in den AGB bzw. in der Datenschutzbestimmung nach DSGVO darauf hinzuweisen, dass und wie er den Versand von E-Mails zu jeder Zeit wiederrufen kann. Das könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen: "Das Versenden von E-Mails kann zu jeder Zeit und bei jedem Empfang einer E-Mail wiederrufen werden.
Das Versenden von anonymisierten oder versteckten E-Mail-Adressen ist grundsätzlich untersagt. Deshalb muss jedes Mal, wenn E-Mails gesendet werden, klar sein, von welcher Anschrift sie gesendet wurden. Tipp: Es wird empfohlen, E-Mails von einer Anschrift zu versenden, die eine Antwort erhalten kann. Auf diese Weise kann der Adressat eine Anfrage an die Absenderadresse senden.
Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie im Mailtext Ihre eigene Antwortadresse oder eine Art der Abmeldung angeben (z.B. durch einen Verweis auf eine Webseite, auf der Sie sich abmelden können). Wenn E-Mails an den Empfänger ohne Zustimmung versendet werden, muss im jeweiligen E-Mail-Text explizit auf die Abmeldemöglichkeit hingewiesen werden.
Außerdem muss (Direkt-)Werbung als solche gekennzeichnet werden, und zwar in der Betreff-Zeile der e-Mail. Der Adressat sollte jedoch sehen können, dass es sich bei der Anzeige um eine Werbesendung handele. Beispiel: Die Beispiel AG versendet ein Massenmailing zur Promotion eines neuen Produktes per E-Mail an einen Einwilligungsempfänger.
Der Betreff der E-Mail lautet: "Aktuell für Sie: Neue Produkte der Beispiel AG". Gemäß UGB und GewO müssen "Geschäftspapiere" jeglicher Form (einschließlich E-Mails) folgende Informationen enthalten: 1 ) Welche rechtlichen Konsequenzen können mit dem unberechtigten Versand von E-Mails verbunden sein? Mit dem Versenden von E-Mails gegen die vorstehenden Bestimmungen begehen die Versender eine Ordnungswidrigkeit und können nach dem Fernmeldegesetz mit bis zu 37.000 EUR ahnden.
In den meisten FÃ?llen interpretiert die Rechtssprechung den unrechtmÃ?ssigen Versand unerbetener E-Mails als Verstoss gegen das UWG. Hierauf aufbauend können Unterlassungs- und Schadenersatzklagen wegen unaufgeforderter Eingaben von Wettbewerbern erhoben werden. Aufrufe - auch das Versenden von Faxen - zu werblichen Zwecken ohne Zustimmung des Abonnenten sind nicht gestattet.
Die Zustimmung des TN ist gleichbedeutend mit der Zustimmung einer vom TN autorisierten Personen zur Nutzung seines Zugangs. Das Widerrufsrecht kann zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden; der Widerruf hat keinen Einfluß auf das vertragliche Verhältnis zum Zustimmungsempfänger. richtet sich an mehr als 50 Personen. Der Zustellungsempfänger hat die Zustellung nicht von Anfang an, namentlich nicht durch Eintrag in die in 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz vorgesehene Auflistung, unterbleibt.
Wenn Verwaltungsdelikte nach den Absätzen 1, 2 oder 5 nicht im Land verübt wurden, gilt sie als an dem Punkt verübt, an dem die unaufgeforderte Mitteilung den Teilnehmer des Abonnenten erlangt hat.