Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter

Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Mit der Mietdauer werden diese noch länger. Für weitere Details und Übersicht siehe auch >>> Kündigung (außerordentlich / fristlos) durch den Vermieter. Dieser Zeitraum hängt jedoch von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Der Auktionsvorgang selbst wird z.B.

von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Der Tod des Mieters, wenn das Mietverhältnis mit den Erben weitergeht[mehr dazu].

Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Liebe Fragestellerin, ich möchte Ihre Frage wie folgt kommentieren: Zunächst sei darauf verwiesen, dass der Hinweis auf 545 BGB keine Rechtswirkung hat, da hier ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurde. Eine Kündigung durch den Vermieter ist daher, wie Sie bereits richtig gesagt haben, nur unter strengen Bedingungen möglich.

Der Vermieter kann den Mietvertrag gemäß 573 Abs. 1 S. 1 BGB nur beenden, wenn er ein begründetes Recht an der Kündigung hat. Sofern in 573 Abs. 1 BGB Gründe für die Kündigung genannt sind, ist dies nur ein (typisches) Beispiel, nicht aber eine endgültige Vorschrift.

Ein " Abbruch der persönlichen Bedürfnisse " mit der BegrÃ?ndung, dass ein Bewohner der Pfarrei, der einen Platz zum Leben braucht, in das Wohnhaus einzieht, wird nicht als rechtmÃ? Die Vermieterin kann den persönlichen Gebrauch für einen beschränkten Kreis von Personen beanspruchen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde nicht in der Lage sein wird, eine Kündigung zugunsten der Arbeitnehmer gemäß § 573 BGB vorzunehmen.

Wenn eine Kündigung darauf beruht, empfiehlt es sich, der Kündigung zu widersprechen. In diesem Fall sollten Sie die Kündigung ablehnen. Im Gegensatz dazu muss die Gemeindeplanung möglicherweise anders beurteilt werden ein Teil des Gebäudes wird für den öffentlichen Bereich (Pfarrbibliothek) gebraucht, da der Originalstandort für diesen Zweck in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stünde. Dabei konnte sich die Gemeinde auf eine Grundsatzentscheidung der Bayerischen Landesregierung in WuM 1981, 32.

Danach soll sich eine Kommune, die einen Mietvertrag für Wohnungen kündigt, darauf berufen können, dass die Wohnung für die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Zwecke erforderlich ist. Aber wenn wir diese Rechtfertigung prinzipiell akzeptieren, bedeutet das nicht zugleich, dass die Kündigung legal ist. Der Vermieter muss stattdessen ganz klar feststellen, dass keine weiteren Räume für eine Stadtbibliothek zur Verfügung stehen.

Außerdem wird man sich fragen können, ob die partielle Benutzung des Gebäudes als Bibliothek die Kündigung des Mietvertrages überhaupt rechtfertigt. Denn der Lebensraum geniesst den gleichen grundgesetzlichen Schutzgrad wie das Gut. Daraus lässt sich ableiten, dass der Wille, den Wohnbereich in eine Bibliothek umzubauen, nicht ausreicht, um einen Wohnraummietvertrag zu beenden.

Sie haben also nach der Darstellung des Sachverhalts gute Argumente auf Ihrer Seite, sich gegen eine Entlassung zu wehren. Wir haben aber noch eine Frage: Wie lange dauert Ihrer Meinung nach ein entsprechender Gerichtsprozess, wenn der Vermieter den Mietvertrag kündigt und wir anschließend rechtliche Schritte einleiten (Kündigungsschutzklage)?

Sollte sich ein entsprechender Gerichtsprozess monatelang verzögern, könnte man möglicherweise erst warten und sich dann falls nötig nach einem neuen Mietgut umsehen. Müssen wir hier von einer kurzfristigen Dauer des Verfahrens ausgehen, müssten wir uns vorsorglich eine neue Ferienwohnung aussuchen, sobald wir gekündigt haben, um nicht auf der Strasse zu sein (die Gerichtsentscheidung, obwohl Sie gute Aussichten für uns haben, ist natürlich nicht vorhersagbar)....

Lieber Frager, ich kommentiere Ihre Frage wie folgt: Wenn der Vermieter eine Klage auf Räumung einreicht, dauert das Verfahren in erster Linie fast ein Jahr. Sie als Angeklagte haben auch die Gelegenheit - wenigstens ein wenig - die Prozessdauer zu beeinflussen.

Im Falle einer notwendigen Beweiserhebung kann die Verfahrensdauer noch weiter verlängert werden. Dies stellt eine weitere Erweiterung des Prozesses dar. Das bedeutet: "Es gibt bereits einige Einflussmöglichkeiten auf die Verfahrensdauer bis zu einer möglichen Ausweisung.

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