Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Fahrlässigkeit
Vorsicht bei FahrlässigkeitWarnung nach einem Arbeitsunfall: Ist das zulässig?
Ein Warnhinweis nach einem Betriebsunfall? Zusätzlich zum Fortfall der Lohnfortzahlung besteht die Gefahr der Aufhebung. Jeder, der nachlässig für einen Betriebsunfall verantwortlich ist, kommt oft in einen Wirbelsturm von negativen Einflüssen. Der Warnhinweis hat hier seine Kernfunktion: Er weist auf Wiederholungen hin und belegt die Pflichtverletzung, die zu dem Unglück führte. Ab wann ist ein Warnschreiben nach einem Störfall gerechtfertigt?
Durch eine Verwarnung macht der Unternehmer auf ein Missverhalten aufmerksam, das letztendlich einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag darstell. Schließlich erfüllt der Unternehmer seine Sorgfaltspflicht, indem er nach einem von ihm zu vertretenden Arbeitsunfall eine Verwarnung ausspricht. Bereits 2004 hatte das Landesgericht Rheinland-Pfalz im Einzelfall bei einem Staplerunfall festgestellt (Az.: 7 Sa 1201/03), dass eine Warnung an den Unfallfahrer auch ohne Nachweis des Vorwurfs berechtigt ist.
Im Mittelpunkt der Warnung stand, dass das Vermögen des Unternehmers durch den Unglücksfall geschädigt wurde. Dies ist nur bei einer damit zusammenhängenden Beendigung anders, bei der dann die "subjektive Schuld" berücksichtigt werden muss. Der Warnhinweis nach einem Betriebsunfall muss auf dem reklamierten Benehmen basieren, das vom Auftraggeber zu konkretisieren ist.
Die Tatsache, dass das Missverhalten zu einem Betriebsunfall führte, ist jedoch nicht entscheidend für die Warnung. Die unverschuldete Verwarnung oder gar Entlassung nach einem Betriebsunfall ist ungerechtfertigt, wenn sie mit diesem Unglück verbunden ist. Wird dagegen der Mitarbeiter während der Bewährungszeit nach einem Betriebsunfall ohne eigenes Verschulden entlassen, kann dies ohne Probleme geschehen, auch wenn der Mitarbeiter schwerstverletzt ist.
Der Angestellte musste wegen groben Verschuldens für sein Jahresgehalt aufkommen -
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts musste ein Reiniger für Schäden an einem teueren Medizinprodukt eine Entschädigung in Form eines Jahresbruttogehalts zahlen. Sie war glücklich wegen ihres grob fahrlässigen Handelns. Die Reinigungsfrau meint es nur zu gut - und hat dennoch ihrem Auftraggeber enormen Schaden zugefügt. Obgleich sie mit der Funktionsweise dieses Geräts nicht vertraut war, hat sie einen kleinen schwarzen Button hinter einer Plastikklappe gedrückt.
Für die Instandsetzung dieses Geräts hat der Auftraggeber ca. 30.000 ? bezahlt. Die Arbeitgeberin forderte nun die volle Entschädigung für den entstandenen Schadens. Die Mitarbeiterin hatte daher grobe Nachlässigkeiten. Auch das BAG geht in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 von einer groben fahrlässigen Pflichtverletzung aus (Az. 8 AZR 418/09). Auch in einer solchen Lage darf ein Mitarbeiter keine Taste betätigen, wenn er mit der Handhabung des Geräts nicht vertraut ist.
Im Einzelfall hat er in der Regel den gesamten Betrag zu zahlen. Normale Nachlässigkeit lässt die Dinge bequemer aussehen: In dem zugrunde liegenden Verfahren genehmigten die Gerichte trotz grober Nachlässigkeit eine Schadensbegrenzung aufgrund der Sondersituation. TIPP: Wenn Sie eine Warnung oder andere Dokumente bekommen haben, können Sie diese unmittelbar an Ihre Anforderung anhängen.