Rauchverbot Werkstatt

Workshop Rauchverbot

Nun will unser Chef, dass das Rauchverbot auch auf dem Hof gilt und die Mitarbeiter zum Rauchen in die Werkstatt gehen sollen. Berufswelt Konsequent verweisen die nationalen Rechtsvorschriften zum Rauchverbot auf Gaststätten und öffentliche Institutionen; Werkstätten werden davon nicht erfasst. Alternativ können die Rechte der Mitarbeiter in Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO) geltend gemacht werden. Die Mitarbeiter können sich auf die Regelung der 5 ArbStVO verweisen.

Anschließend muss der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Nichtraucherseite Beschäftigten effektiv vor den gesundheitlichen Gefahren durch Zigarettenrauch zu schützen.

Gegebenenfalls muss der Auftraggeber ein generelles Rauchverbot oder ein Verbot einzelner Flächen auf beschränktes erwirken. Dies wirft eine Reihe von Fragestellungen auf: Haben die Mitarbeiter ein Anrecht auf einen Nichtraucherarbeitsplatz? Umgang mit Rauchern? Kann Betriebsräte ein Mitspracherecht durchsetzen? Nach der ArbStVO hat der Mitarbeiter das Recht auf einen geruchsfreien Arbeitsort.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betrieb vollkommen frei von Rauch sein muss â Zigarettenrauch darf weder sichtbar, schmackhaft noch geruchsintensiv sein. Die Arbeitgeberin ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um dies zu gewährleisten. Raucher können sich nur auf das generelle Persönlichkeitsrecht beziehen. Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, die entsprechenden Seiten von Raucherräume aufzustellen.

1999 hat das BAG in einer entsprechenden Grundsatzentscheidung 1999 einmal formuliert: âRaucher müssen frieren ein.â Nichts desto trotz wird die Einwirkung der Raucherzone und des Rauschgitters Gewährung von â bei unvergüteten Mitarbeitern â Rauchunterbrechungen empfohlen. Der Betriebsrat hat weitestgehend kein Mitspracherecht, da der Unternehmer nur die gesetzlichen Anforderungen durchsetzt. In jedem Fall können keine Unternehmensverträge geschlossen werden, die den Schutz von Nichtrauchern in Zweifel ziehen.

Was jedoch einen "Raucherschutz" betrifft (Einführung von Raucherbrüchen, deren Vergütung und die Einrichtung von Raucherzonen), bestanden jedoch Mitspracherechte.

BR-Forum: Raucherverbot auf dem Firmengelände | W.A.F.

Guten Tag, in unserer Firma (Bürogebäude) ist das Rauchverbot seit ca. 1 Jahr, d.h. alle Angestellten gehen vor der Haustür raus! Nun will unser Boss das Rauchverbot auch auf dem Bauernhof gelten lassen und die Angestellten sollen zum Raucher in die Werkstatt gehen. Meiner fragt: - Darf der Boss ein Rauchverbot im Freien verhängen?

  • Und unser Boss möchte, dass nur 2-3 mal am Tag eine Rauchpause gemacht wird, er kann das" es gibt dazu eine rechtliche Vorgabe? Ein Rauchverbot im Freigelände ist meines Wissens nicht erlaubt. Ein Rauchverbot kann der Boss auf seinem Gelände erlassen, aber er sollte ein Rauchverbot einführen - ob im Freigelände oder in der Werkstatt ist eine Frage der Beurteilung!

Die Chefin hat das Recht auf das Haus (Frank B) und kann auf seinem Gebiet untersagen, was er will! Es gibt auch Raucherzonen im Außenbereich. Dadurch wird das Risiko des Rauchens vor allem im Sommer verringert! Das Ganze muss geschützt werden! Nette Vorgehensweise, die Angestellten in der Werkstatt dürfen dann im Gestank des ganzen Unternehmens mitarbeiten!

Auf dem gesamten Areal gibt es kein Rauchverbot, es sei denn, die Betriebsbedingungen machen dies nötig. Sie sollten vielmehr auf Raucherzimmer und zumindest auf Raucherbereiche im Außenbereich drängen. Bei Raucherpausen kann die AG vom MA fordern, dass er nur in seiner Freizeit, d.h. in den Arbeitspausen, zu rauchen hat.

Da gibt es auch MA, die gern anrufen, Früchte fressen, Gespräche halten (Ratschen), aber jemand könnte immer auf die Vorstellung kommen, dass die Menschen dann auch Briefmarken oder ihre Pause dafür benutzen. Darf der Unternehmer unilateral ein Rauchverbot verhängen?

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