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Schwerbehinderung 50 Arbeitgeber
50 schwerbehinderte ArbeitgeberSchwerstbehinderte sollten ihren Arbeitgeber immer über ihre Schwerbehinderung unterrichten!
Die Schwerbehinderung ist sehr nachlässig, wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht über die Schwerbehinderung unterrichten. Einerseits haben Sie als Schwerbeschädigter mit einer Invalidität von 50% oder mehr Anspruch auf einen erhöhten Urlaub. Schwerstbehinderte hingegen haben einen besonderen Kündigungsschutz, d.h. das Integrationsbüro muss konsultiert werden, bevor eine Entlassung auszusprechen ist.
Bei Schwerbehinderten geht der besondere Kündigungsschutz jedoch immer dann verloren, wenn sie ihren Arbeitgeber nicht fristgerecht über ihre Schwerbehinderung unterrichten. Die Schwerbehinderung ist sehr nachlässig, wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht über die Schwerbehinderung unterrichten. Einerseits haben Sie als Schwerbeschädigter mit einer Invalidität von 50% oder mehr Anspruch auf einen erhöhten Urlaub. Schwerstbehinderte hingegen haben einen besonderen Kündigungsschutz, d.h. das Integrationsbüro muss konsultiert werden, bevor eine Entlassung auszusprechen ist.
Bei Schwerbehinderten geht der besondere Kündigungsschutz jedoch immer dann verloren, wenn sie ihren Arbeitgeber nicht fristgerecht über ihre Schwerbehinderung unterrichten. Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung von 50% oder mehr haben einen besonderen Kündigungsschutz. Damit soll die Entlassung schwerbehinderter Menschen wegen ihrer schweren Behinderung vermieden werden. Das gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber von der schweren Behinderung im Voraus nichts wusste.
Schliesslich kann dem Arbeitgeber nicht vorgeworfen werden, das Integrationsbüro vor der Beendigung nicht gehört zu haben, sofern ihm diese Verpflichtung nicht vorlag. Infolgedessen ist es jedoch kein gebrochenes Bein, wenn Sie schwer behindert sind und Ihren Arbeitgeber noch nicht informiert und gekündigt haben.
Sie müssen in einem solchen Falle jedoch den Arbeitgeber sofort über Ihre Schwerbehinderung unterrichten und gleichzeitig Kündigungsschutz beantragen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ab Zugang der Kündigungserklärung. Ist dies nicht der Fall, kann der Mitarbeiter im nachfolgenden Vorgehen nicht mehr auf die Schwerbehinderung hinweisen. Auch die nachträgliche Anzeigepflicht eines Schwerbeschädigten zeigt, dass jeder Mitarbeiter, der eine Entlassung erfährt, sofort einen Anwalt, vorzugsweise einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsgesetzgebung, hinzuziehen sollte.
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