Generelles Rauchverbot auf Betriebsgelände

Allgemeines Rauchverbot auf dem Firmengelände

die auch das gesamte Firmengelände betreffen könnte. Die AG will das Rauchen auf dem Firmengelände verbieten. Zimmer, aber nicht für das gesamte Gelände. Ein generelles Rauchverbot hielt er für unwirksam in allen Betriebsgebäuden. in allen Betriebsgebäuden (nicht auf dem gesamten Betriebsgelände).

Ein vollständiges Rauchverbot auf dem gesamten Firmengelände kann nicht vereinbart werden.

Keine absoluten Rauchverbote auf dem Firmengelände

Die Initiative der Bundesregierung, das allgemeine Rauchverbot vor seinem in Kraft treten im Mai 2018 aufzuheben, ist nicht nur Gegenstand heftiger politischer Erörterungen. Eines davon bezieht sich auf das Thema des Rauchens auf dem Firmengelände - auch auf dem Freigelände. Mit dem Einsatz von Keksen bin ich einverstanden. Selbst wenn ich diese Webseite weiterhin benutze, wird dies als Einwilligung betrachtet.

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Auf dem Gelände geraucht?

Kurzfassung: 5 ArbSättV verlangt vom Unternehmer einen umfangreichen Schutz vor Nichtrauchern, der bei Bedarf auch durch ein uneingeschränktes Rauchverbot im Unternehmen durchgesetzt wird. Bei uns gab es eine Frau vom Arbeitssicherheitsbüro, die das Rauchverbot im Haus und auf dem gesamten Betriebsgelände verhängt hat und die geschrieben hat, dass ich im Haus noch nachvollziehen kann.

In §75 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es "zum Schutz der freien Persönlichkeitsentwicklung der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter". 75 BetrVG und 2 GBG gelten hier nicht, da es in 5 ArbStatV eine Vorrangregelung zum Schutz von Nichtrauchern gibt, die vom Unternehmer strikt zu beachten ist. Dann ist der Unternehmer dazu angehalten, am Arbeitsplatz wirksam vor Zigarettenrauch zu schÃ?tzen.

Entspricht der Auftraggeber dieser Bestimmung nicht in ausreichendem Maße, kann das Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geeignete Gegenmaßnahmen einleiten. Die Behörden im Unternehmen und auf dem Firmengelände können auch ein uneingeschränktes Rauchverbot anordnen. Die Tätigkeit des Amtes für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist daher prinzipiell legal. Die Entscheidung des Amtes für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollte erklären, warum ein uneingeschränktes Rauchverbot auf dem ganzen Firmengelände verhängt wurde.

Ist das Rauchverbot für das ganze Betriebsgelände verhängt worden, ist die Installation von Raucherzonen auf dem Betriebsgelände nicht geplant. Es wäre hier jedoch genauer zu untersuchen, ob die Ausweitung des Rauchverbotes auf das ganze Betriebsgelände noch angemessen ist oder ob der Einbau von Raucherpavillons überhaupt nicht erlaubt ist. Weil neben dem Nichtraucherschutz auch die Persönlichkeitsrechte der rauchenden Personen berücksichtigt werden müssen.

Dazu können kleine Vergünstigungen wie z. B. Pausen für Raucher oder die Installation von Raucherzonen erforderlich sein. Damit sind die Maßnahmen des Amtes für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz prinzipiell zulässig. Allerdings sollten Sie sich erneut an das Büro wenden, um die Installation von Raucherzonen auf dem Betriebsgelände zu klären. Ich empfehle Ihnen auch, bei weiteren Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Verfügung das Dokument des Amtes für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von einem örtlichen Rechtsanwalt eingehend überprüfen zu lassen. 2.

Will der Unternehmer ein völliges Rauchverbot erlassen, muss der Betriebsrat ein Mitspracherecht haben. Das Rauchverbot wurde hier jedoch von den Behörden, also nicht vom Unternehmer verfügt. Wie oben ausgeführt, kann die amtliche Verfügung jedoch auf Angemessenheit geprüft werden, da die Persönlichkeitsrechte der Rauchenden möglicherweise nicht hinreichend beachtet wurden.

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