Fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand

Kündigung durch den Vermieter wegen Mietrückständen

haben eine Kündigung durch nachträgliche Zahlung des Mietrückstandes unwirksam gemacht. Die Umstände des Einzelfalls bleiben nicht außerhalb der Kontrolle des Vermieters in der Behörde. Ist es nun möglich, die Stornierung durch sofortige Bezahlung rückgängig zu machen? Der Mieter kann sich gegen eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden wehren:

Wie Vermieter mit Mieterschulden umgehen

Die Vermieter in Deutschland klagen über 500 Mio. EUR Mieterschulden. Der Mietvertrag gibt ihnen unterschiedliche Optionen, um das Bargeld zu erhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen und Termine müssen jedoch eingehalten werden, sonst bleibt Ihnen als Vermieter Ihr Anspruch erhalten. Die Mietrückstände resultieren nicht ausschließlich aus der Unmöglichkeit oder gar der vorsätzlichen Verweigerung des Mietverhältnisses.

Erhält der Vermieter die Zahlung nicht innerhalb eines Monats, sollte er zunächst seinen Vermieter informieren. Neben der Rückstandshöhe ist es am besten, wenn Sie den genauen Zeitpunkt angeben, in dem keine Miete gezahlt wurde. Als Vermieter sollten Sie die Angelegenheit gütlich regeln, da es für Mieterschulden, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters stehen, Anlässe gibt.

Möglicherweise hat der Pächter das Entgelt versehentlich auf ein Falschkonto eingezahlt oder es ist aufgrund eines Fehlers eine gerechtfertigte Verweigerung der Mietenzahlung. Wenn es keinen annehmbaren Mietzins gibt und der Vermieter die Bezahlung nicht leistet, müssen Sie als Vermieter auftreten.

Zuerst muss immer der säumige Pächter gebeten werden, in schriftlicher Form zu zahlen. Der Vermieter sollte in dem Brief eine Deadline für die Begleichung der Zahlungsrückstände festlegen. Zugleich kann der Pächter auf die Folgen eines längeren Zahlungsverzugs aufmerksam machen. Eine fristlose Kündigung und die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen sind möglich.

Im Übrigen ist eine Verwarnung im Wohnungseigentumsrecht nicht erforderlich, wenn Sie den Mietrückstand geltend machen wollen. Wenn Sie als Vermieter unmittelbar verklagen, ist dies in den meisten FÃ?llen mit einem langwierigen Verfahren verbunden.  Die vermieterseitigen Finanzierungsmöglichkeiten lösen es aus; der Mietgeber ist zur Zahlung bereit, hat aber einen temporÃ?ren finanztechnischen Nachteil, beide Interessenten - Vermieter und Vermieter - sind an der Vermietung interesiert; der Mieter akzeptiert einen Bezahlsystem und hÃ?lt es ein.

Im Falle von Mietrückständen hat der Vermieter das Recht, die Ferienwohnung zu stornieren. Die Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist möglich, wenn der Vermieter an zwei aufeinander folgende Tagen mehr als eine Mietzeit hat. Gleiches trifft zu, wenn der Verzug über einen längeren Zeitraum mehr als zwei Monate ist. Der Vermieter kann fristgerecht oder fristlos kündigen. Eine Kündigung ist möglich.

Gegen eine fristlose Kündigung wegen Mieterschulden kann sich der Pächter wehren: Wenn er die Rückstandsmiete innerhalb von zwei Wochen bezahlt, ist sie vom Tisch. 2. Wenn Sie als Vermieter dies vermeiden möchten, z.B. weil Sie den berüchtigten zahlungsunfähigen Zahlungspflichtigen beseitigen wollen, dann können Sie die Kündigung fristlos und fristgerecht abgeben.

Dies kann mit dem Wortlaut "Ich beende die Ferienwohnung ohne Vorankündigung" erfolgen. Alternativ wird die Kündigung "fristgerecht" ausgesprochen. Erschwert wird die Lage auch, wenn der Pächter den Vertrag wegen Mieterschulden rechtzeitig kündigt, da sich der Pächter auf die Sozialversicherungsklausel stützen kann, in welchem Fall das Gesetz den Mangel an Ersatzunterkünften als Grund für eine Notlage anführt. Wenn der Vermieter einen Vertragsbruch vor dem Gericht behauptet, namentlich die fehlende Pacht, stellt das Gericht im Notfall die Belange des Vermieters und des Mieters gegenüber und der Pächter kann möglicherweise in der Immobilie verbleiben, wenn er keine Wohnmöglichkeit hat.

Im Übrigen gibt es auch eine Verjährungsfrist für Mieterschulden. Rückstände verjähren innerhalb von drei Jahren. Der Zeitraum beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Mietzinsanspruch entstand und in dem der Vermieter von den Rückständen wusste oder wissen konnte. Hintere Miete?

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