Beratungshilfe

Consultingunterstützung

Durch die Beratungshilfe erhalten Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu Rechtsberatung außerhalb von Gerichtsverfahren. Rechtsberatung und Gerichtsverfahren sind kostenpflichtig. Antragsformular für Beratungshilfe. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung hat heute Anspruch auf Beratungshilfe. Durch die beratende Unterstützung erhalten Sie kompetente Beratung in Rechtsfragen.

Beratungsunterstützung

Sollten Sie weitere Informationen zur Beratungshilfe benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wofür steht die Beratungshilfe? Woher bekommst du Ratschläge? Wie viel kosten die Beratungsleistungen? Ab wann werden Sie beraten? Damit Sie auch bei geringen Einkünften Rechtsbeistand und Gerichte in Anspruch nehmen können, können Sie sich bei Erfüllung der Bedingungen außergerichtlich beraten und vertreten lassen (im Falle der Prozessvertretung bitten wir Sie, Rechtsbeistand zu wählen).

Überprüfen Sie jedoch vor dem Antrag, ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben und ob Ihre Krankenkasse die anfallenden Gebühren erstattet. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse, ob es für Sie eine andere kostenlose Beratungs- und Vertretungsmöglichkeit gibt, z.B. als Mieterbund, Gewerkschaftsmitglied oder andere Körperschaft.

Wohin können Sie sich bewerben? Woraus setzt sich die Beratungshilfe zusammen? Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine Unterstützung bei der Ausübung von Rechten außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Es umfasst Rechtsberatung und ggf. auch Rechtsvertretung (z.B. Briefwechsel übernahme) Zivilrecht einschließlich arbeitsgerichtlicher Entscheidungen, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Sozialrecht.

Bei strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verstößen beraten wir nur, nicht vertreten. Woher bekommst du Ratschläge? Bei den Amtsgerichten wird Sie der verantwortliche Gerichtsvollzieher in der Rechtsanwaltskanzlei beraten. Wenn Sie weitere Ratschläge brauchen, bekommen Sie eine Berechtigungsbescheinigung, mit der Sie sich an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden können. Man kann sich auch direkt an einen Anwalt wenden und dort die finanziellen Umstände erläutern und danach einen Schriftsatz zur Genehmigung der Beratungshilfe beim örtlichen Gericht einreichen.

Wie viel kosten die Beratungshilfen? Der Beratungsservice des Amtsgerichtes ist kostenfrei. Sie müssen eine Bearbeitungsgebühr von 15,-- EUR an den Anwalt zahlen, den Sie mit einer Beratungsbescheinigung des Landgerichts oder direkt besucht haben. Weitere Kosten können entstehen, wenn das Landgericht Ihren Beratungsantrag nach erfolgter Beratungsleistung zurückweist oder die Genehmigung der Beratungsleistung widerrufen wird.

Sie haben in diesen Faellen die anfallenden Beratungskosten zu uebernehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Gerichte und den Anwalt. Ab wann werden Sie beraten? Sollte Ihnen im Fall eines Rechtsstreits Rechtsbeistand ohne Zahlung von Raten aufgrund Ihres Einkommens geleistet werden müssen, haben Sie das Recht auf Beratung (siehe Informationen unter Rechtsbeistand).

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