Frustrierte Aufwendungen

Enttäuschte Ausgaben

Die Erstattung frustrierter Auslagen hängt von der Höhe des Schadens ab. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "frustrierten Ausgaben" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Ein Anspruch auf Erstattung dieser "frustrierten" Aufwendungen bedarf daher einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Rechtstipps und Rechtsnachrichten zu frustrierten Ausgaben. Dementiert der BGH eine allgemeine Rechtsnorm für das Deliktsrecht, nach der solche "frustrierten" Ausgaben (vgl.

Frustrierte Ausgaben sind Ausgaben, die durch ein Schadenereignis unbrauchbar geworden sind.

Frustrierte Ausgaben sind Ausgaben, die durch ein Schadenereignis unbrauchbar geworden sind. Der Aufwand für die Anmietung des Wagens war daher unbrauchbar. Die Erstattung frustrierter Auslagen ist abhängig von der Höhe des Schadens. Nach den §§ 281, 249 BGB werden frustrierte Aufwendungen nur dann erstattet, wenn eine Vermutung der Rentabilität besteht, d.h. wenn davon ausgegangen werden kann, dass bei ordnungsgemäßer Ausführung des Auftrages die Aufwendungen erstattet worden wären.

Dazu vermietet er eine große Eingangshalle und erwirbt grössere Getränkemengen. In diesem Fall hat H die vergeblichen Aufwendungen aus den §§ 281, 280 BGB zu erstatten. Reine immaterielle Aufwendungen, für die keine Vermutung der Rentabilität besteht, können nur über 284 BGB gefordert werden.

sinnlose und unnütze (sog. frustrierte) Ausgaben

Häufig zeigt sich nach einem Verkehrsunfall, dass der Verletzte Projekte, für die er bereits vor dem Unglück Dienstleistungen erbringt, nicht mehr verwirklichen kann (z.B. eine Saisonkarte für das Fussballstadion kann aufgrund von Schäden am Reisemobil nicht mehr genutzt werden, eine permanent planbare Urlaubsfahrt kann nicht mehr unternommen werden, was die anteilige Erstattung von Kfz-Steuer, Versicherungsprämie und Unterbringungskosten auf dem Zeltplatz zur Folge hat, usw.).

Bei der Erstattung der so genannten Frustrationskosten war die bisherige Rechtssprechung zum Teil sehr vorsichtig; es ist fraglich, ob die Reform des Deliktsrechts im Jahr 2002 und die damit verbundene Revision des 284 BGB zu einer radikalen Änderung zugunsten der Verletzten führen wird. Struktur: Allgemeines: LG Traunstein v. 20.10.2008: Die von einem unabhängigen Architekten für die Dauer der Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlten Beiträge - wie die Miete für eine Wohnung während eines Krankenhausaufenthalts - sind nicht Teil der sogenannten Frustrationskosten, die zu erstatten sind.

BG Köln v. 01.06.2010: Ein Austausch der Gebühren für eine Freisprecheinrichtung für ein Handy ist im Falle einer versehentlichen Vernichtung des Mobiltelefons aus Kostengründen ausgeschlossen, da die Inhalte der Freisprecheinrichtung noch vorliegen und der Kauf nicht mit Zuversicht auf den Empfang einer Dienstleistung getätigt wurde.

BG Köln v. 24.06.2010: Tritt der verunglückte Kindervater von einer dem Kinder von der Gastfamilie gewährten Fahrt zurück, hat das klagende Kinder keinen Anrecht auf Rückerstattung der Auslagen. OG Saarbrücken v. 31.03.2009: Finanzaufwendungen für eine Fahrt sind als Vermögensschaden zu ersetzen, wenn die Gewinnmöglichkeit durch die Zuwiderhandlung des Geschädigten bei einem Unfall unterlaufen wird.

Das LG Bremen v. 13.05.2013: "Frustrierte Ausgaben", d.h. bereits ausgezahlte Reisekosten für einen wegen Personenschäden nicht vertretbaren Aufenthalt, sind nicht als Sachschaden zu erstatten. Die Einbuße an Urlaubsfreude kann nicht als Sachschaden vergütet werden, sondern kann bei der Beurteilung des Sachschadens (Schmerzensgeld) im Einzelnen berücksichtigt werden.

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