Bekommt mein Arbeitgeber mit wenn ich einen Nebenjob habe

Kommt mein Arbeitgeber mit, wenn ich einen Teilzeitjob habe?

und Redakteure haben bisher uneingeschränkt empfohlen. Worauf müssen Mitarbeiter achten, wenn sie einen Teilzeitjob annehmen? Muß mein Chef das wissen? Zweitbeschäftigung als Beamter und Beamter. Sie als Rentner haben das Recht, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben.

Inwiefern kann Ihr wichtigster Arbeitgeber sein? Was für Informationen über Ihren Job benötigen Sie?

Einkommen, Arbeitszeiten, Tätigkeit, Namen und Anschrift etc. Welche Angaben benötigen Sie, um Ihren Vollzeitarbeitgeber über Ihren Teilzeitjob zu informieren? Zunächst einmal haben wir oft darüber berichtet, dass kein Mitarbeiter grundsätzlich dazu gezwungen ist, seinen Arbeitgeber über eine geplante Teilzeitbeschäftigung zu informieren - unter anderem findet man dazu ausführliche Angaben in der Beraterbeitragsordnung für Mitarbeiter mit Teilzeitbeschäftigung und Hauptbeschäftigung.

Der Arbeits- oder Kollektivvertrag kann jedoch eine Bestimmung beinhalten, die den Mitarbeiter dazu zwingt, seinen Arbeitgeber vorab zu unterrichten. Aber egal, ob es eine Informationsverpflichtung gibt oder nicht, viele Mitarbeiter benachrichtigen ihren wichtigsten Arbeitgeber frühzeitig - und teilweise auch nur, um auf der sicheren Seite zu sein.

Kein Arbeitgeber darf, sofern keine besonderen Begründungen gegen den Mini-Job vorliegen, einen solchen untersagen; eine Bestimmung im Anstellungsvertrag, die die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung generell verbietet, ist in jedem Fall inakzeptabel. In der Regel erteilen die meisten Vorgesetzten ihre Zustimmung, wenn ihre Angestellten Teilzeit arbeiten wollen. Da oft nichts gegen eine Nebentätigkeit sprechen, werden die operativen Belange nicht behindert und es mangelt an der Handhabung für ein Prohibition.

Sind die Arbeitgeber schlicht wissbegierig oder taktlos oder besteht Auskunftspflicht? Allerdings herrscht große Unsicherheit darüber, welche Angaben der Arbeitgeber über die Teilzeitbeschäftigung machen kann. So erhalten wir regelmässig E-Mails, in denen die Teilzeitbeschäftigten beschreiben, wie ihr Teilzeitjob vom Vorgesetzten auf die Probe gestellt wird/werden kann.

Egal, ob und in welchem Umfang Sie die Frage Ihres Vorgesetzten zu Ihrem Nebenjob klären müssen oder wenn solche Anfragen die Grenzen zur Unbesonnenheit sprengen, wir antworten in diesem Ratgeberartikel anhand einer Reihe von handfesten Lesefragen, die uns in der Vergangenheit vorgelegt wurden. Genauso wie die Pflicht, den Vorgesetzten über die Nebentätigkeit zu unterrichten, gilt dies auch für den Umfang, in dem Sie zur Informationspflicht sind: Sie sind verpflichtet:

Sie sind prinzipiell nicht auskunftspflichtig, aber wenn Ihr Arbeits- oder Kollektivvertrag einen Auftrag darüber beinhaltet, welche Informationen über Ihren Teilzeitjob von Ihnen zu erwarten sind, sollten Sie sich daran halten. Und wer sagt, dass man ohne Arbeit kein verdientes Brot bekommt? Wenn Ihr Arbeitgeber weitere Informationen hat, kann dies auch an der Natur Ihres Mini-Jobs liegen.

Letztendlich sollen die Angaben zu Ihrem Nebenjob Ihrem Arbeitgeber helfen, richtig zu beurteilen, ob Ihr Nebenjob erlaubt ist oder ob er die Unternehmensinteressen verletzen und somit nicht erlaubt ist. Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeiten, Einkommen, Arbeitgeber - wo hört die Informationspflicht auf? Ist in Ihrem Anstellungsvertrag festgelegt, dass Sie Ihren Vorgesetzten darüber unterrichten müssen, aber keine weiteren Angaben zum "Wie" machen, dann werden Sie vermutlich nur nach der Form der Teilzeitbeschäftigung, d.h. Ihrer Aktivität, dem Zeitaufwand und ggf. dem Arbeitgeber für die Nebentätigkeit befragt.

Das ist in Ordnung, denn nur vor dem Hintergund dieser Information gibt man seinem Vorgesetzten die Gelegenheit zu urteilen, ob z.B. seine Leistung im Hauptberuf durch den Nebenberuf eingeschränkt ist, ob der Nebenberuf gegen das Arbeitsstundengesetz verstößt, ob man für den Wettbewerb arbeitet etc. Aber in der Realität kommt es oft genug vor, dass der Vorgesetzte mehr über den Nebenjob wissen will - das zeigt sich an den vielen Nachfragen, die uns regelmässig erreicht haben.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie zunächst in Ihrem Arbeitsverhältnis prüfen, welche Regelungen für den Falle der Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung gelten und diese einhalten. Tip Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, kann es auch helfen, den Konzernbetriebsrat zu fragen. Bei Bedarf erhalten Sie hier verlässliche Informationen über die Situation in Ihrem Unternehmen.

Anhand dieser Beispielen wollen wir Ihnen eine Tendenzorientierung aufzeigen, als Grundstein für eine eventuelle Beantwortung - aber immer mit der Maßgabe, dass der Anstellungsvertrag eine andere Regelung haben kann. Von meinem Arbeitgeber habe ich unser innerbetriebliches Anmeldeformular für eine Teilzeitstelle erhalten.

Dort will er unter anderem wissen, wie viel ich mit meinem Nebenjob einnehme. Sie sind als Angestellter prinzipiell nicht dazu angehalten, Ihren Haupt-Arbeitgeber über das Gehalt zu informieren, das Sie mit Ihrer Teilzeitbeschäftigung erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Grundregel sind jedoch die Beamten, die ihr zusätzliches Gehalt offen legen müssen. Muß ich meinem Arbeitgeber den Anstellungsvertrag des Minijob-Arbeitgebers vorlegen?

Ähnlich sieht es in diesem Falle aus: Wenn der Anstellungsvertrag für die Haupttätigkeit keine angemessene Bestimmung beinhaltet, kann Ihr Vorgesetzter Sie nicht bitten, den Anstellungsvertrag für Ihre Teilzeittätigkeit aufzurufen. Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, unabhängig davon, was im Anstellungsvertrag steht, aber darf meine Nebenbeschäftigung nicht unterbleiben?

Ist in Ihrem Anstellungsvertrag festgelegt, dass Sie Ihren Arbeitgeber über eine Teilzeitbeschäftigung unterrichten müssen, sind Sie dazu gezwungen. Ist im Anstellungsvertrag nichts festgelegt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht einmal über Ihren Nebenjob unterrichten - es sei denn, Sie haben Anlass zu der Vermutung, dass der Nebenjob den Arbeitgeberinteressen schaden könnte.

Sie müssen in diesem Falle Ihren Vorgesetzten benachrichtigen und wenn die Belange Ihres Hauptauftragnehmers durch den Nebenjob beeinträchtigt werden, kann der Nebenjob untersagt werden. Umgekehrt haben Sie das gesetzliche Recht, dass Ihr Arbeitgeber die Teilzeitbeschäftigung zulässt. Ein Teilzeitjob ( "Ich werde aufräumen") und die Zustimmung meines Arbeitgeber.

Jetzt will ich meinen Nebenjob ändern und als Kellnerin in einem Fast Food Restaurant mitarbeiten. Muß ich meinen Haupt-Arbeitgeber informieren? Immerhin hatte er nichts gegen den ersten Teilzeitjob. Eindeutig: Wenn Sie aufgrund arbeitsvertraglicher Bestimmungen Informationen über eine Teilzeitbeschäftigung geben müssen, trifft dies auf jede Teilzeitbeschäftigung einzeln zu - auch wenn sie nicht zeitgleich, d.h. zeitgleich, sondern nacheinander ausgeführt wird.

Was kann Ihr Vorgesetzter sonst noch darüber sagen, ob der zweite Teilzeitjob auch gegen seine Absichten ist? Meinem Arbeitgeber habe ich nichts von meinem Mini-Job erzählt. Findet er immer noch heraus, dass ich einen Teilzeitjob habe? Falls Ihr Arbeitsvertrag Sie nicht dazu zwingt, Ihren Mini-Job zu informieren, sind Sie durch Ihr Stillschweigen nicht schuldig (es sei denn, Sie verletzen die Belange Ihres Hauptauftragnehmers durch eine Teilzeitbeschäftigung).

Außerdem wird es Ihrem Arbeitgeber nicht leicht fallen, herauszufinden, dass Sie einen Mini-Job haben, da er nicht über Ihren Nebenjob z. B. von einer offiziellen Position aus benachrichtigt wird. Detaillierte Informationen zu Ihrer Fragestellung finden Sie im Leitfaden Mehrere Mini-Jobs, Hausaufgaben, Steuer, Ferien, "geheime" Nebenjobs: Häufig gestellte Anfragen, unsere Lösungen.

Mehr zum Thema