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Arbeitsrecht Arbeitgeber
KartellrechtArbeitsgesetz für Arbeitgeber
Arbeitsrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihre rechtliche Stellung als Arbeitgeber absichern wollen. Welche Leistungen dieser Kooperationspartner für Sie erbringen kann, können Sie dem neuen "Arbeitsrecht für Arbeitgeber" entnehmen. Sie enthält die wesentlichen arbeitsrechtlichen Themen, hilfreiche Hinweise zur Vermeidung teurer Irrtümer und Vorlagen zum Herunterladen für Deklarationen und Absprachen.
Ausgabe: Aufnahme der Innovationen zum Familienzeitzuschlag ("Papamonat"), zur Teilzeit-Reintegration, zum Kopftuchverbot und zur obligatorischen Ausbildung. Entscheidung zitiert die Unternehmenszahlen - das beweist Ihre Rechtsmeinung im Dialog mit den Arbeitnehmern und dem Konzernbetriebsrat und bestärkt Sie als Arbeitgeber. Ersparen Sie sich kostspielige Irrtümer und Defizite mit "Arbeitsrecht für Arbeitgeber".
Arbeitsgesetzgebung ? Information für Arbeitgeber und Angestellte
Sie sind im Arbeitsrecht verankert. Wer in einem Unternehmen tätig sein muss und daher Bestimmungen über Form, Zeit, Standort und Durchführung der Tätigkeit einhalten muss, unterliegt dem Arbeitsrecht. Damals mussten die Mitarbeiter zwölf bis dreizehn Arbeitsstunden pro Tag am Montageband abarbeiten. Der Lohn war so gering, dass nicht nur für den Mann, sondern auch für die Frau und die Tochter gearbeitet werden musste, um ihre Familien zu versorgen.
Mit der Zeit verbesserten sich die Bedingungen für die Arbeit. Obwohl sich die Arbeitnehmer damals nicht besser fühlten als in der Zwischenzeit, hat das Arbeitsrecht, wie wir es heute wissen, seinen Anfang in den 1840er Jahren genommen und ist bis heute eines der bedeutendsten Themen. Das Arbeitsrecht dient heute in erster Linie dazu, den Rückhalt des abhängigen Arbeitnehmers zu verstärken.
Man unterscheidet zwischen individuellem Arbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Die erste ist die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Im Kollektivarbeitsrecht dagegen geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Es gibt in vielen Staaten ein Arbeitsgesetz, in dem alle Vorschriften und Gesetzen niedergelegt sind.
Das Arbeitsrecht ist daher sehr fragmentiert und enthält zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Gesetzgebungen. Zur Besiegelung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist ein Anstellungsvertrag erforderlich, der die Rechtsgrundlage der Aktivität festlegt. Obwohl es in Deutschland keine Regelung zur Gestaltung eines Arbeitsvertrags gibt, ist der Dienstvorgesetzte nach dem Gesetz (NachwG) verpflichtet, die vertraglichen Bedingungen im Hinblick auf das Beschäftigungsverhältnis mindestens einen Monat nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit in schriftlicher Form bekannt zu geben.
Nach § 2 NachwG sind folgende Aspekte zu nennen: ein genereller Verweis auf die auf das Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Tarif-, Betriebs- oder Dienstverträge". Die Freistellung von Arbeitsaufgaben zum Zwecke der Freizeitgestaltung ist im Bundesferiengesetz (BUrlG) geregelt, wodurch das Arbeitsentgelt weiterbezahlt wird. Das BUrlG ist der minimale Urlaub, auf den jeder Arbeitnehmer Anrecht hat.
Für eine Wochenarbeitszeit von sechs Tagen muss der Mindestjahresurlaub 24 Tage sein. Wenn ein Mitarbeiter nur fünf Tage in der Woche beschäftigt ist, hat er Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Der Mitarbeiter braucht eine bestimmte Zeit, um die im Anstellungsvertrag festgelegte Aktivität auszuführen, für die er ein Gehalt erhalte. Dies wird als Arbeitszeiten bezeichnen.
Die gesetzlichen Schutzvorschriften regulieren Arbeitszeiten pro Tag, pro Kalendermonat, pro Jahr und Betriebsunterbrechungen wie z. B. Ferien und Unterbrüche. Außerdem wird festgelegt, wann der Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnehmen und beenden muss. Die Arbeitszeitgesetzgebung schreibt die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten vor und reguliert auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Zeit beträgt in der Regel acht Std. pro Tag und darf zehn Std. nicht übersteigen.
Darüber hinaus dürfen Mitarbeiter maximal zehn Arbeitsstunden an maximal 60 Tagen im Jahr leisten. Arbeitgeber und Mitarbeiter haben das Recht, ein Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Kündigungsformen: Persönliche Kündigung: Wenn Sie lange oder oft erkrankt sind und dadurch die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden können, können Sie aus betrieblichen Gründen entlassen werden:
Wenn Stellen gestrichen werden müssen oder Aufträge fehlen, kann dies auch der Anlass für eine Abweisung sein: die Kündigung: Wenn Sie die arbeitsvertraglichen Vorschriften nicht einhalten und eine Verwarnung nach der anderen erhalten, kann Ihr Vorgesetzter Sie auch abtreten. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um rechtsverbindlich zu sein.
Die arbeitsrechtliche Frist für den Mitarbeiter beträgt vierzehn Tage zum 15. oder Monatsende und muss ebenfalls im Anstellungsvertrag angegeben werden. Wenn etwas unklar ist, wenden Sie sich an einen Anwalt oder einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht. Will der Dienstvorgesetzte den Dienstvertrag auflösen, muss er eine andere Frist einhalten.
Dies ist in 622 Abs. 2 BGB geregelt: zwei Jahre vergangen, ein Kalendermonatsende, fünf Jahre vergangen, zwei Kalendermonate, acht Jahre vergangen, drei Kalendermonate, zehn Jahre vergangen, vier Kalendermonate, zwölf Jahre vergangen, fünf Kalendermonate am Ende eines Monats, 15 Jahre vergangen, sechs Kalendermonate abgelaufen, 20 Jahre vergangen, sieben Mon.
Will sich ein Mitarbeiter von einem Vorgesetzten lösen, aber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht leicht abberufen werden, beschließt er häufig, bei Beendigung eine Abgangsentschädigung zu leisten. Die Mitarbeiter erhalten eine Vergütung und können so einen Neuanfang riskieren. In diesem Falle wird das Anstellungsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den beiden Parteien durch einen Kündigungsvertrag gekündigt.
Wenn Sie z.B. mit der Abfindungshöhe nicht einverstanden sind oder rechtliche Schritte gegen eine Entlassung einleiten wollen, ist ein Arbeitsrechtsanwalt die geeignete Anlaufstelle. Er kann Ihnen neben einer gründlichen arbeitsrechtlichen Betreuung viel über die Rechte der Arbeitnehmer sowie das Vertrags- und Handelsrecht ausrichten. Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht sollte auch mit diesen Rechtsbereichen mindestens zum Teil vertraut sein, um jederzeit die optimale Betreuung garantieren zu können.