Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Unterschreiben ja oder nein
Warnschild ja oder neinMit der Einführung der DSGVO sind viele große und kleine Online-Händler an ihre Leistungsgrenzen gestoßen - kein Wunder, denn die rechtlichen Anforderungen sind streng und teilweise sehr aufwendig. Ungeachtet all dieser Arbeiten sind die ersten Warnungen bereits einige Tage nach Ablauf der Frist - dem Datum des Inkrafttretens der grundlegenden Datenschutzverordnung am 26. Juni 2018 - im Gange.
Die ersten betroffenen Onlinehändler haben sich ebenfalls an den Deutschen Händlerverband gewandt. Es stellt sich heraus, dass Gewerbetreibende sich nicht beeilen sollten, solche Warnungen und entsprechenden Aufforderungen zur Unterlassung zu unterschreiben. Ein aktuelles Warnhinweis für den Deutschen Kaufmannsverband verweist zum Beispiel auf einen Punkt, der schon vor der Inkraftsetzung der DSGVO rechtserheblich war, aber auch nach dem 25. Mai noch von großer Wichtigkeit ist: die Datenschutzhinweis.
Jegliche Webseite, auf der persönliche Informationen gesammelt werden, muss eine solche Aussage haben. Ausgerechnet diese ErklÃ?rung hat den betreffenden Webseitenbetreiber laut Warnung auf seiner Webseite nicht miteinbezogen. Bei dieser Warnung sticht - neben dem oben erwähnten Grund für die Warnung - vor allem der äußere Teil ins Blickfeld. Wie ein näherer Einblick in den Brief verrät, fehlt es an grundlegenden Formalitäten, wie dem Adressaten, der einfach nicht erwähnt wird.
Es ist auch schwerwiegend, dass der Mahner die betreffende Webseite, auf der die Straftat angeblich verübt wurde, nicht erwähnt. Auch wenn der Gesetzgeber keine konkrete Anleitung gibt, wie eine Warnung aussehen muss und welche formellen und inhaltsbezogenen Mindestvorschriften zu beachten sind, ist die Benennung der Webseite, auf der Rechtsverstöße zu begehen sind, nur aus reiner Logik ein wesentlicher Teil einer Warnung.
Somit erkennt er auch die Rechtssprechung, die so tut, als müsse in einer Warnung ganz klar vermerkt werden, welches Benehmen des Ermahnten bemängelt wird. Andernfalls ist die Warnung sowohl für den Betreffenden als auch für alle anderen Beteiligten nicht ersichtlich. Ungeübte oder naive Online-Händler können mit einer einzelnen Signatur in große Schwierigkeiten geraten.
Das beste Beispiel ist die uns vorliegende Warnung. Hätte sich der abgeschreckte Vertragshändler entschieden, die Abmahnung ohne Kontrolle zu unterzeichnen, hätte dies zu umfangreicheren Verpflichtungen geführt, als dies wirklich notwendig gewesen wäre. Denn die Unterlassungsverpflichtung betrifft "eine" Webseite des Unternehmers. Die Konventionalstrafe wird sofort nach erneutem Auftreten dieses Fehlers, gleichgültig auf welcher der von ihm betriebenen Webseiten, zur Zahlung fällig, da diese nicht genauer bestimmt oder spezifiziert ist.
Darueber hinaus gibt es noch weitere wichtige Tatsachen in Bezug auf die Warnung: Zum einen erhält der Fachhändler eine Zahlungsfrist von nur sieben Tagen, um die Kosten der Abmahnung zu bezahlen und der Abmahnung zu zustimmen. Zum anderen ist fragwürdig, ob der Betrag von 7.500 EUR und eine entsprechende Mahngebühr von über 700 EUR vom jeweiligen Richter überhaupt für vertretbar gehalten wird.
Die DSGVO ist dem Datenschutz und damit dem Verbraucherschutz verpflichtet, so dass der Schwerpunkt der gesetzlichen Innovationen nicht unbedingt auf dem Bereich des Wettbewerbs liegt. Dies bedeutet aber auch, dass nach der Inkraftsetzung der DSGVO juristisch überprüft werden muss, ob Datenschutzverletzungen der DSGVO auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mahnbar sind.
Spätestens in der Minute des DSGVO wird vergeblich nach Vorschriften zur Abmahnung gesucht, so dass an dieser Stelle das Gericht gefordert sein wird. Jede Warnung ist prinzipiell als individueller Sachverhalt zu verstehen und beruht auf verschiedenen Vorkommnissen. Im schlimmsten Falle sollten sich Online-Händler nicht von einer voreiligen Signatur mitreißen lassen, denn das kann schwerwiegende Konsequenzen haben und kostspielig werden.
Zumal es mittlerweile mehrere Warnungen in unterschiedlichen Variationen zu diesem Thema gibt, ist eine Überprüfung durch Rechtsexperten dringend zu empfehlen. Es handelt sich um eine freiwillig gewährte Solidaritätsleistung für die Versicherten.