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Das Flugrecht: Mehr als eine Entschädigung für Flugverspätungen und Flugausfälle. Anwalt für Reiserecht, Fluggastrechte, Verkehrsrecht, Flugannullierung, Flugverspätung. Rechtsanwalt für Reiserecht in München gesucht? Anwalt T. Badinski hilft bundesweit zur Entschädigung bei Stornierung, Verspätung oder Überbuchung!

Anwaltskanzlei von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

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Deutsches und europaweites Vertragsrecht, EU-Passagierrechte (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und Flugverkehrsrecht sind nicht einheitliche Rechtsbereiche mit teilweise sehr komplexen und widersprüchlichen Normen. Passagiere und Geschäftsreisende, die spezifische Fragestellungen zu einem einzelnen Rechtsfall haben, sollten sich an Fachleute und Fachleute für Fahrgastrecht, Fahrgastrechte und Vertragsrecht in Europa richten.

Nachfolgend werden Juristen präsentiert, die sich als Sachverständige, Fachjuristen (Deutschland: Fachjurist für...., Schweiz: Fachjurist für SAV, Frankreich: Advocat specialisé dans.... oder Advocat specialiste du droit....) oder Fachjuristen auf das Thema des Reiserechts ausrichten. Wenn Sie einen spezialisierten Anwalt oder Sachverständigen an Ihrem Wohnsitz oder in einer gewissen Ortschaft benötigen, können Sie auch über das Register der spezialisierten Anwälte nachschlagen.

Wir empfehlen daher die nachfolgenden Anwaltslisten mit den Schwerpunkten Reiserecht, Flugverkehrsrecht und Aviatikrecht.

Durch das Recht zu fliegen, um eine Entschädigung zu zahlen.

Falls die Fluggesellschaft sich verweigert, ist es Zeit für das Fluggesetz. Ein Flug verursacht oft große Verzögerungen oder gar Annullierungen. EU-Fluggastverordnung 261/2004 von 2005 legt fest, wann Sie Anspruch auf Kompensation haben - und wie hoch diese ist. Jeder Fluggast hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn sich der Flug um mehr als drei Flugstunden verspätet, was nicht auf außerordentliche Ereignisse zurückzuführen ist.

Damit Sie sie bekommen! Das Luftrecht hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Passagieren zu helfen, ihre rechtmäßige Abfindung zu erwirken. Überprüfen Sie hier ganz unkompliziert und in nur zwei Gehminuten, ob Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Auch wenn Sie einen günstigen Flug für 10 EUR buchen, haben Sie Anspruch auf eine Vergütung von bis zu 600 EUR!

Eine Entschädigungspflicht der Luftfahrtgesellschaften besteht nur bei erheblicher Flugverspätung oder Flugannullierung. Schon nach einer Wartefrist von zwei Arbeitsstunden haben Sie Anspruch auf eine Kompensation in Essensform, und schon eine weitere Arbeitsstunde später (nach drei Stunden) haben Sie vollen Anspruch auf eine Kompensation. In den meisten Faellen sind die Luftfahrtgesellschaften daher zur Entschaedigung gezwungen.

Mit uns als Passagierpartner, den wir im Zweifelsfall auf Schadenersatz verklagen, erhöhen sich die Aussichten. Das Fluggesetz kann den Aufwand nicht rückgängig machen, aber zumindest kann es Sie entschädigen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden haben uns mitgeteilt, dass die Airline sie entweder missachtet, aufgeschoben oder die begründete Behauptung einfach zurückgewiesen hat - um die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz zu vermeiden.

Als Ihr kompetenter Ansprechpartner kümmern wir uns für Sie um die gesamte Bearbeitung des Rechtsstreits - vom Begleitschreiben bis zur Abmahnung und im Zweifelsfall vor Ort. Zum Beispiel, wenn Ihr Flugzeug ausgebucht, storniert oder die Flugzeit verändert wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung. Natürlich setzen wir uns auch für Ihre Rechte ein, wenn Sie Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verspätung während einer Flugreise haben.

Natürlich bekommen auch die Geschäftsreisenden im Falle einer Verspätung bis zu 600 EUR. Der Schadenersatz ist gesetzlich immer Sache des Fahrgastes, egal wer den Fahrschein zahlt. Das Flugrecht gibt Ihnen kompetente Auskunft.

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