Rückgabe Elektrogeräte

Elektrogeräte-Rückgabe

Wo und wie österreichische Verbraucher Elektroaltgeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen entsorgen können. Bei diesem Abfall handelt es sich um Elektronik- oder Elektroschrott. Gebrauchte Elektrogeräte enthalten viele Schad- und Wertstoffe. Neben recycelbaren Materialien wie Eisen und anderen Metallen enthalten Elektrogeräte auch Schadstoffe, die nicht in die Umwelt gelangen sollen. Stromabfall Elektrogeräte oder Elektroschrott sind alle Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten, die ihre Zeit gehabt haben.

Rücknahmeverpflichtung für Elektrogeräte tritt in Kraft von

Durch die Inkraftsetzung der neuen Rücknahmeverpflichtung für Elektrogeräte am 23. Juni sind ortsfeste Einzelhändler und Online-Anbieter zur kostenlosen Annahme und Verwertung von Elektroaltgeräten gezwungen. Diese Pflicht resultiert aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das im Herbst 2015 in Kraft getreten ist. Rücknahmeverpflichtung besteht für alle Onlinehändler mit mehr als 400 m Versand- und Lagerflächen, für Stationärhändler mit einer Verkaufsoberfläche von 400 m² und mehr für Elektrogeräte.

Das bedeutet, dass Elektrofachmärkte wie Media Märkte oder Conrad nicht unter die Verordnung, aber Lebensmitteleinzelhändler wie Rewe oder die Firma C. B. L. A. B. sind. Im Falle von Grossgeräten ist der Fachhändler nur dann zur Abnahme des Altgerätes gezwungen, wenn er ein Gerät kauft, das den gleichen Verwendungszweck hat. Die Pflicht besteht für kleine Geräte, egal ob Sie nun Kunden beim Fachhändler sind oder nicht.

Nach wie vor gibt es die frühere Rückgabemöglichkeit von Gebrauchtgeräten an Recyclinghöfe, aber die Wiederverkäufer dürfen die Verbraucher nicht nur an die Recyclinghöfe weiterleiten. Von den Händlern gab es bereits heftige Kritiken gegen die neue Regelung der Rücknahmeverpflichtungen. Sie haben Angst, zu "Schrotthändlern" zu werden. Darüber hinaus müsste er einen externen Anbieter damit betrauen, den Elektronikschrott "in angemessener Entfernung" für den Auftraggeber abzuholen oder per Briefpost anzunehmen.

Es wird vor allem bemängelt, dass sie beim Vertrieb in anderen EU-Ländern auch Altgeräte entsorgen müssen. Dies ist " der Sarkophag für den weltweiten Vertrieb durch Kleinhändler ". Laut Umweltministerin Barbara Hendricks ist das Anliegen der Verordnung "eine Sammelstelle, mit der wir mehr Elektrogeräte von hoher Qualität verwerten werden.

Übersicht

Erstmals müssen mit dem neuen ElektroG 2 im Jahr 2015 auch die Fachhändler alte Geräte vom Endverbraucher mitnehmen. Großflächige Handelsunternehmen müssen die Rückgabe vor Ort durchführen, Internet-Distributoren müssen alte Geräte beim Endverbraucher abheben. Welche Informationen benötigen Trader jetzt? Reseller können Elektro- und Elektronik-Altgeräte bereits vom Endverbraucher zurückholen und recyceln lassen: Es gilt dasselbe wie für Produzenten und öffentliche Entsorger.

Als Option können Elektro- und Elektronik-Altgeräte auch beim Endnutzer abgeholt werden (Sammelsystem), die Annahme von Elektro- und Elektronikgeräten kann auf die haushaltsüblichen Stückzahlen begrenzt werden, kontaminierte Altapparate müssen nicht angenommen werden, die Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten und die anschließende Wiederverwertung muss für den Endnutzer unentgeltlich sein. Einzelhändler mit einer Ladenfläche (Einzelhandel) oder Lagerfläche von 400 m oder mehr sind ab dem neuen ElektroG 2 zur Rücknahme und Entsorgung bestimmter Elektro- und Elektronik-Altgeräte gezwungen.

Örtliche Händler müssen Rücksendungen im Geschäft oder "in der unmittelbaren Umgebung" ( 17 (1) Nr. 1. 2. EEG2) zulassen, Direktverkäufer wie Internetshops oder TV-Shopping-Anbieter müssen "Rückgabemöglichkeiten in angemessener Distanz zum Endverbraucher " (ebd.) einrichten. Es gibt zwei Rückgabeszenarien: "1~1" Rückgabe: Der Käufer erwirbt ein neues Gerät und gibt ein vergleichbares altes Gerät im Austausch zurück.

"Rücknahme 0:1": Die Rücknahme von kleinen Altapparaten mit einer Größe von maximal 25 cm darf nicht vom Erwerb eines neuen Gerätes bei Großhändlern und Direktverkäufern abhängt. Übrigens entfällt im Rahmen der Spezifikation des neuen ElektronikG2 die Rücknahmepflicht für Einzelhändler oder Direktverkäufer mit Einzelhandels- oder Lagerfläche von weniger als 400m².

Sie können jedoch nach wie vor WEEE auf freiwilliger Basis zur Beseitigung annehmen. Für die Altgeräterücknahme von Fachhändlern gelten im ElektroG 2 folgende zusätzliche Rahmenbedingungen: Verunreinigte Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die eine Gefährdung der Arbeitssicherheit darstellen, können vom Fachhändler nicht angenommen werden, und Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht an öffentlichen Rücknahmestellen abgeholt werden.

Auf diese Weise sollten sich die Fachhändler nicht der Verantwortung für die Abholung entziehen, indem sie sich auf die in ihrer Gemeinde bereits bestehenden Abholmöglichkeiten beziehen und beim Befüllen der Sammelbehälter darauf achten, dass die alte Ausrüstung nicht zerbrechen kann. Der Behälterinhalt darf vor allem nicht maschinell komprimiert werden, der Handel darf Akkumulatoren oder Akkumulatoren aus Elektroaltgeräten entnehmen, nicht aber andere Komponenten; Weiterverkäufer können Sammelsysteme einrichten, aus denen Elektro- und Elektronik-Altgeräte vor Ort beim Endverbraucher abgeholt werden.

Darüber hinaus unterliegen die von der Rücknahmepflicht betroffene Groß- und Online-Händler neuen Meldepflichten für eingerichtete Annahmestellen und ggf. für zurückgenommene oder verwertete Altgeräte: Bei der Errichtung von Annahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte muss die entsprechende Anschrift zusammen mit den Kontaktangaben einer Kontaktperson im Betrieb an die EAR-Stiftung als zuständige gemeinsame Behörde weitergeleitet werden.

Jährlich müssen große Reseller zumindest die von ihnen zurückgenommene Altgerätemenge an die Clearingstelle einsenden. Wird die weitere Verwendung, Rückgewinnung oder der weitere Versand durch den Fachhändler selbst gesteuert, müssen auch umfassende Statistikdaten über diese Prozesse einbezogen werden. Ansonsten ist dies eine der Aufgabenstellungen der Hersteller oder privater Rücknahmeeinrichtungen.

Die neuen Rücknahmepflichten bedeuten neue Anforderungen und Kosten für große Märkte und Direktvermarkter von Elektro- und Elektronikgeräten. Wird der Austausch von Alt- gegen Neuware bereits heute betrieben (z.B. in vielen Elektrogroßmärkten), ist die Rücknahme im Verhältnis 0:1, d.h. die Entkopplung der Rücknahme von Altkleingeräten vom Neubezug, bereits schwieriger. Kleine Geräte mit Lithiumbatterien oder Akkus: Alte Lithiumbatterien und Wiederaufladungen bergen vielfältige Nachteile.

Der Rücknahme und getrennten Rücknahme von Altbatterien und -akkumulatoren wurde den Fachhändlern des ElektroG 2 explizit gestattet. Soweit keine Ausnahme gilt, sind sowohl Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit Li-Akkumulatoren als auch Einzelakkumulatoren gefährliche Güter, d.h. für das Verpacken und den Versand gilt eine Sonderregelung. Weiteres Risiko ergibt sich aus der Aufbewahrung gebrauchter Akkumulatoren (separat oder in Altgeräten) aufgrund der Brandgefahr.

Fernverteiler, wie z.B. Internetshops, müssen eine bundesweite Rücknahmemöglichkeit für solche kleinen Geräte bieten, und zwar auch dann, wenn kein neues Gerät in der Umgebung von Privatkunden gekauft wird. Schlimmstenfalls müssen die alten Geräte bei Privatanwendern auch auf Wunsch kostenlos abgeholt und beseitigt werden - und zwar ohne dass neue gekauft werden müssen!

Derzeit sind noch viele offene Punkte zur Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht zu klären, die nach der Inkraftsetzung des ElektroG 2 geklärt werden müssen: Wie hoch ist die Obergrenze für normale Haushaltsmengen bei der 1:n-Rückgabe von kleinen Elektro- und Elektronikgeräten ohne gleichzeitige Neuanschaffung? Auf welche Weise kann die Produktrücknahme beim Endkunden für Direktverkäufer erfolgen? Und wie können Fachhändler das Problem mit gefährlichen Abfällen oder gefährlichen Gütern ausräumen?

Im Allgemeinen sind große Einzelhandelsunternehmen und Direktvermarkter mit neuen finanziellen Lasten und Handlingskosten für die Sammlung, Aufbewahrung, den Abtransport und die fachgerechte Wiederverwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten konfrontiert, die sie nicht unmittelbar an ihre Abnehmer weiterleiten können. Auch hier wird von Entsorgungsunternehmen und Gemeinden kritisiert, dass die Altgeräteentsorgung über den Fachhandel neben den öffentlichen Rücknahmestellen und der herstellereigenen Rücknahme einen weiteren Rücknahmeweg auftun wird.

Neben einem weiteren Anstieg der Verwaltungskosten wird auch eine zunehmende illegale Gewinnung und Wiederverwertung von wertvollen Sekundärrohstoffen sowie die Gefährdung der gesammelten Geräte für die Entsorgung befuerchtet.

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