Inhalte einer Abmahnung

Der Inhalt einer Warnung

Möglicherweise muss der Inhalt einer Warnung und deren Zugriff später nachgewiesen werden. Haben Sie eine Warnung erhalten und suchen Rat? Die Funktion, Form und gewünschter Inhalt der Warnung. Inhalt der Warnung im Arbeitsrecht. Der Warnhinweis hat als zwingenden Inhalt.

In welcher Ausprägung und mit welchem Gehalt muss eine richtige Warnung erfolgen?

Ein Mahnschreiben ist nicht obligatorisch. Es kann auch dem Mitarbeiter gegenüber ausgedrückt werden. Jedoch wird die Art der Abmahnung regelmässig geschrieben, schon allein aus Beweisgründen und weil sie auch in der Personalkartei enthalten ist. Der Warnhinweis enthält nicht die Tatsache, dass er auch als solcher gekennzeichnet sein muss.

Diese Warnung wird als Warnung, Beschwerde oder Erinnerung bezeichnet. Im Gegensatz zur Art der Warnung ist ihr Inhalt an gewisse Vorschriften geknüpft. Ein Warnschreiben muss die Verletzung der Pflicht des Mitarbeiters unter idealer Weise mit Datum, Ort und Zeitangabe aufzeigen. Die Arbeitgeberin muss das Missverhalten des Mitarbeiters als Vertragsbruch einschätzen und darlegen, welches Benehmen von ihm zu erwarten ist und sein wird.

Der Warnhinweis muss eine Forderung des Arbeitsgebers beinhalten, dass der Mitarbeiter sein eigenes Benehmen umzustellen hat. Wird durch die Verletzung der Pflicht das Handeln des Mitarbeiters nicht beeinträchtigt, sondern seine Leistungsverpflichtung, so muss ihm eine angemessene Zeit zur Leistungssteigerung zugestanden werden. Bei fortdauerndem Fehlverhalten ist die angekuendigte Sanktionsmassnahme in der Regel eine Aufhebung.

Dies muss auch in der Warnung genannt werden. Im Falle einer Warnung kommt es vor allem auf den Gehalt an, der eine entsprechende Ausgestaltung erfordert. Formal stellt der Bundesgesetzgeber keine wesentlichen Anforderungen, dennoch sind einige Formalien zu beachten. Die Grundvoraussetzungen für eine korrekte Abmahnung im Arbeitsgesetz sollten allen Betroffenen bekannt sein.

Es ist für die Mitarbeiter eine sinnvolle Lösung, da sie so eine mögliche Vorwarnung umgehen oder klassifizieren und prüfen können, ob sie den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Bei jeder Abmahnung muss der Mitarbeiter dies zur Kenntnis nehmen, was der Auftraggeber bei Bedarf hätte bestätigen müssen. Weiterhin ist es von Bedeutung zu wissen, dass nicht nur der Vorgesetzte, sondern auch alle anderen weisungsbefugten Mitarbeiter berechtigt sind, eine Verwarnung auszusprechen.

Wenn der Verwarnungsgrund nicht zutrifft oder einer Verwarnung nicht würdig ist, muss die Verwarnung zurückgezogen werden.

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