Widerrufsrecht im Internet

Rücktrittsrecht im Internet

ein Widerrufsrecht steht dem Verbraucher im Internet grundsätzlich zu. Prinzip: Verträge müssen erfüllt werden Sobald Sie ein Gebot bei einer Internetauktion abgegeben haben, sind Sie rechtlich daran gebunden. Die gelieferte Ware entspricht jedoch nicht immer den Erwartungen. Jeder, der im Rahmen einer Internetauktion Waren oder Dienstleistungen von einem gewerblichen Händler erwirbt, hat ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Nach dem Konsumentenschutzgesetz können bestimmte Verträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Widerrufsrecht für Internet-Dienste

Die EU-Verbraucherrichtlinie gibt Verbrauchern in allen EU-Mitgliedsstaaten das Recht, sich aus dem Online-Geschäft zurückzuziehen. Die Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie erfolgte in Österreich vor allem durch das Fern- und Außenwirtschaftsgesetz (FAGG). Ein solches Widerrufsrecht im B2B-Bereich gibt es daher nicht. Rückzug oder Aufhebung? Die Verbraucherrechtsrichtlinie benutzt den weltweit anerkannten Ausdruck "Widerruf", das Österreichische Datenschutzgesetz (FAGG) hingegen nennt ihn "Widerruf".

Dies ist in der Musterstornierungsanweisung und dem Musterstornierungsformular ersichtlich, die beide in einem Appendix zum Fernmeldegesetz publiziert wurden. WÃ?hrend das Modell selbst von "Entzug" redet, benutzen die Modelle den Ausdruck "Entzug". Das liegt daran, dass die Proben auch in Deutschland eingesetzt werden können. Inwieweit kann der Konsument widerrufen werden (§ 11 Abs. 1 FAGG)?

Bei Fernabsatzverträgen (nicht nur Online-Shops) ist die Kündigungsfrist 14 kalendertag. Der Konsument kann daher innerhalb dieser Fristen ohne Begründung und prinzipiell kostenlos von solchen Abschlüssen zurücktreten. 2. Der 14-tägige Kündigungszeitraum ist EU-weit harmonisiert! Daher kann weder eine verlängerte noch eine verkürzte Widerrufsfrist vom Gesetzgeber vorbestimmt werden. Ab wann läuft die Widerrufsfrist (§ 11 Abs. 2 FAGG)?

Die Widerrufsfrist für Serviceverträge und die Auslieferung von nicht auf einem physischen Träger abgespeicherten Digitalinhalten (Downloads) läuft von dem Tag an, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Weitere Angaben zum Warenkauf: "Widerrufsrecht beim Kauf von Waren im Internet B2C - im Detail" Kann die Widerrufsfrist hinausgezögert werden (§ 12 FAGG)? Der Widerrufszeitraum wird um 12 Monaten ohne weiteres überschritten, wenn der Auftragnehmer seinen Informationsverpflichtungen über das Widerrufsrecht gemäß 4 Abs. 1 Nr. 8 (Belehrung über das Vorliegen, die Voraussetzungen, die Termine und das Vorgehen bei der Widerrufsausübung, dies unter Beifügung des gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Widerrufsformulars) nicht nachgekommen ist.

Daher ist die Widerrufsfrist auf 12 Monaten und 14 Tagen verlängert. Er kann vorab, d.h. von seiner eigenen vertraglichen Erklärung (Bestellung) zurücktreten und muss nicht auf die Auftragsannahme durch den Gewerbetreibenden abwarten; der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsannahme zustande. Ist die Leistung bereits während der Widerrufsfrist angelaufen und tritt der Kunde zurück, kann der Auftragnehmer nur dann eine Gebühr für die bereits erbrachten Leistungen berechnen, wenn er auch über diese verhältnismäßige Zahlungsverpflichtung mitteilt.

Ist ein Widerrufsrecht überhaupt nicht vorhanden, so ist es auch darüber zu unterrichten, sowie über die Fälle, in denen der Konsument sein Widerrufsrecht verloren hat (siehe weiter hinten, "Kein Widerrufsrecht gibt es auch für" und die Ausnahmefälle in lit. a) und f). Wie und wann muss das Widerrufsrecht mitgeteilt werden (§§ 4 und 7 FAGG)?

Der Auftrag (auch die Erteilung aller sonstigen Auskünfte nach 4 Abs. 1 FAGG) hat in jedem Fall bereits vor Vertragsschluss oder der Auftragserteilung (Bestellung) des Kunden zu erfolgen. 2. Die Auskunftspflichten des Auftragnehmers sind auch dann gegeben, wenn der Auftragnehmer die gesetzlichen Widerrufsbelehrung korrekt ausfüllt und an den Auftraggeber versendet hat. Eine Probeentnahme ist dem Konsumenten ebenfalls zu gewähren.

Der Widerrufsbelehrung und der Widerruf sind im BGBl. als Anlage zum AGG publiziert worden (siehe Anlagen 1 und 2 in diesem Dokument). Anschließend hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber - innerhalb einer angemessenen Zeit nach Vertragsschluss, längstens jedoch vor Aufnahme der Dienstleistung - eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung und zahlreiche weitere Angaben (siehe 4 Abs. 1 FAGG) auf einem permanenten Speichermedium zu übermitteln.

Diese kann entfallen, wenn alle diese Angaben, wie oben erwähnt, dem Konsumenten bereits auf einem dauerhaften Träger zur Verfügung gestellt wurden. Eine Bestätigungs-E-Mail genügt jedoch den Vorraussetzungen. Weitere Angaben zu den Informationsanforderungen des 4 FAGG: "Besondere Informationsanforderungen im Fernverkauf B2C im Detail". Bestehen Ausnahmeregelungen zum Widerrufsrecht für Leistungen? Ein Widerrufsrecht gibt es auch nicht ( 18 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 10; Abs. 3 FAGG): Leistungen, deren Preise von innerhalb der Widerrufsfrist auftretenden Schwankungen der Finanzmärkte abhängen; dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten, wenn der Konsument den Unternehmern den Besuch explizit gewünscht hat; öffentliche Auktionen; Leistungen in den Bereichen:

Das Widerrufsrecht ist dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor Vertragsschluss in einer den Telekommunikationsmitteln angepaßten Form mitzuteilen; Vollständige Leistungserbringung, wenn die Leistung vor Fristablauf auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht wurde. Darüber hinaus muss der Konsument bestätigen, dass ihm der Wegfall des Widerrufsrechts zum Zeitpunkt der völligen Vertragserfüllung bekannt ist; digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Träger ausgeliefert werden (z.B. Downloads), und dass ihm bekannt ist, dass er dadurch sein Widerrufsrecht auch noch vorzeitig erlischt.

Darüber hinaus muss der Konsument eine vorherige Erklärung gemäß 7 Abs. 3 des Gesetzes (Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Speichermedium, von dem die vorgenannte Einwilligung des Konsumenten und sein Wissen, dass das Widerrufsrecht nicht mehr gilt; einschließlich aller Auskunftspflichten gemäß § 4 FAGG) erhalten haben. Es ist in diesem Fall darauf hinzuweisen, dass zunächst ein Widerrufsrecht vorliegt und das Musterrücktrittsformular zur Einsicht bereitsteht.

Das Widerrufsrecht erlischt erst, wenn die Leistung bereitgestellt wurde oder alle Bedingungen für den Download vorliegen. "Widerrufsrecht für Downloads B2C" Wie muss der Widerruf deklariert werden (§ 13 FAGG)? Die Widerrufserklärung kann vom Konsumenten mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Widerrufsformular (siehe Anlage 2) oder mit einer entsprechenden eindeutigen Widerrufserklärung in jeder anderen Art (z.B. SMS, telefonisch) erfolgen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Es ist jedoch Sache des Verbrauchers, den rechtzeitigen Widerruf nachzuweisen. Die Gewerbetreibenden können dem Konsumenten auch gestatten, das Musterentnahmeformular oder eine andere klare Deklaration auf ihrer Webseite auf elektronischem Wege zu erstellen (siehe die Variante in Anlage 1).

Der Gewerbetreibende muss in diesem Falle dem Konsumenten den Empfang eines solchen Widerrufs auf einem beständigen Speichermedium sofort nachweisen. Was sind die Verpflichtungen des Unternehmers im Falle eines Widerrufs (§ 14 FAGG)? Der Gewerbetreibende hat dem Konsumenten alle vom Konsumenten getätigten Einzahlungen sofort, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung zu ersetzen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Dienst bereits während der Widerrufsfrist gestartet wurde (siehe unten). Wenn die Leistung bereits erbracht ist, steht ein Widerrufsrecht bei ordnungsgemäßem Handeln des Unternehmers im Wesentlichen nicht mehr zu (siehe oben, "Das Widerrufsrecht entfällt", lit. a). Die Gewerbetreibenden müssen für die Rückerstattung dieselben Mittel einsetzen wie der Konsument.

Was sind die Verpflichtungen des Verbrauchers im Falle des Widerrufs (§ 16 FAGG)? Falls die Serviceleistung während der Widerrufsfrist aufgenommen wurde und zum Widerrufszeitpunkt noch nicht vollstÃ??ndig zur VerfÃ?gung steht, ist der Widerruf zulÃ?ssig, der Kunde ist jedoch dazu angehalten, die Kosten anteilsmÃ? Konkret heißt das, dass der Konsument, wenn er sich zurückzieht, den bis zu dem Moment, an dem der Gewerbetreibende über den Widerruf informiert wird, gezahlten Preis im Verhältnis zum Gesamtbetrag der vertraglichen Leistungen zahlt.

Einfach gesagt, hat der Konsument einen angemessenen Anteil (im Vergleich zum vertraglichen Gesamtpreis) für die bis zum Tag der Rücktrittserklärung zu leisten. Auf diese kostenpflichtige Regelung ist der Konsument vor Vertragsschluss bzw. vor seiner VertragserklÃ?rung hinzuweisen (zusÃ?tzlich zu den weiteren Mitteilungspflichten Ã?ber das Widerrufsrecht, s. o.).

Unterlässt es der Gewerbetreibende, über das Vorhandensein des Widerrufsrechts und die verhältnismäßige Kostenübernahme zu informieren, so hat der Konsument die erbrachten Leistungen nicht zu erstatten. Auch wenn die Leistung bereits vollständig erbracht wurde, der Konsument aber trotzdem widerrufen kann, weil der Gewerbetreibende die Voraussetzungen für den Widerrufsausschluss nicht vollständig erfuellt hat (siehe oben a), "Das Widerrufsrecht erlischt", hat der Konsument nichts zu zahlen, wenn im Falle des Widerrufs nicht auf diese Zahlungsverpflichtung verwiesen wurde. Der Konsument hat den Beginn der Erbringung der Leistung während der Widerrufsfrist explizit gefordert.

Falls der Kunde nur einen einzigen Aspekt nicht eingehalten hat, muss er für die angebotene Leistung nicht aufkommen! Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Träger bereitgestellt werden (z.B. Download), gibt es ein vergleichbares - aber nicht völlig kongruentes - Verfahren. Im Falle von Downloads erlischt das Widerrufsrecht bereits, wenn die folgenden drei Bedingungen vorliegen (und der Kunde zu zahlen hat). Der Kunde hat vor Ende der Widerrufsfrist explizit zugestimmt, dass er sein Widerrufsrecht mit dieser Zusage erlischt, der Kunde hat eine Erklärung gemäß 7 Abs. 3 ff. des Kaufvertrages auf einem dauerhaften Träger, aus der sich auch die Einwilligung des Kunden und sein Wissen über den Widerrufsrechtsverlust ergibt; einschließlich aller Angaben des 4 FAGG) zu übersenden.

Der Konsument hat für diese digitale Darstellung auch dann nichts zu zahlen, wenn der Gewerbetreibende die für den Widerrufsrechtsausschluss notwendigen Voraussetzungen nicht in vollem Umfang erfülle. Ist der Konsument zu anderen Leistungen gezwungen (§ 16 Abs. 4 FAGG)? Nein, außer den oben genannten Zahlungspflichten können dem Konsumenten im Rahmen des Widerrufs keine Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Bestehen Wirkungen auf die mit dem Servicevertrag verbundenen Aufträge (§ 17 FAGG)? Kündigt der Konsument rechtmäßig vom Servicevertrag, so findet der Widerruf auch auf verwandte Vertragsarten, wie z.B. Versicherungen, Anwendung; dem Konsumenten dürfen dadurch keine weiteren Gebühren auferlegt werden. Du hast das Recht, diesen Auftrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angaben von GrÃ?nden zu widerrufen.

Das Widerrufsrecht beginnt vierzehn Tage nach Vertragsschluss. b) per E-Mail, Fax oder per Post) über Ihre Entscheidung, diesen Auftrag zu kündigen. Wenn Sie von dieser Option profitieren, senden wir Ihnen umgehend (z.B. per E-Mail) eine Empfangsbestätigung des Widerrufes zu.

Um die Frist einzuhalten, genügt es, wenn Sie die Erklärung über die Wahrnehmung des Widerrufsrechtes vor Fristablauf einreichen. Im Falle einer Stornierung dieser Vereinbarung erstatten wir alle von Ihnen erhaltenen Beträge, einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten, die sich aus der Wahl einer anderen als der billigsten von uns angebotenen Versandart ergeben), sofort und längstens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem wir von Ihrer Stornierung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben.

Wenn Sie beantragt haben, dass die Leistungen während der Kündigungsfrist aufgenommen werden, haben Sie uns einen entsprechenden Beitrag zu bezahlen, der dem Verhältnis der bereits geleisteten Leistungen zu dem von Ihnen bei der Benachrichtigung über die Wahrnehmung des Rücktrittsrechts gemäß diesem Abkommen im Verhältnis zum gesamten Umfang der im Abkommen gewährten Leistungen entspricht. 3.

Anstelle des Begriffes "Widerrufsrecht" wird im Österreichischen Bundesgesetz über das Widerrufsrecht sowohl in der Musterbelehrung als auch im Musterrücktrittsformular der Widerrufsbelehrung benutzt. Das liegt daran, dass die Schablonen auch in Deutschland weltweit einsetzbar sind. In Deutschland wird allgemein vom "Widerrufsrecht" gesprochen, in Österreich wurde der in unserem Land gebräuchliche Ausdruck "Widerrufsrecht" benutzt.

Die Widerrufsbelehrung, mit der der Konsument einen Widerspruch aussprechen kann, ist dem Konsumenten in unveränderter Form zur Kenntnis zu bringen (Informationspflicht 4 Abs 1 Z 8 FAGG). Entscheidend ist jedoch die gleichbleibende Anwendung des Rechtsmodells: Wird der Rechtstext herangezogen, so ist die Widerrufspflicht ( 4 Abs. 1 Nr. 8.9 und 10 FAGG) in jedem Fall gegeben (§ 4 Abs. 3 FAGG).

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