Mein Nebenjob

Meine Nebenbeschäftigung

Meinem Arbeitgeber habe ich nichts von meinem Minijob erzählt. Ich frage mich daher, ob ich einen Nebenjob übernehmen kann. Dann muss ich es so machen, dass meine Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Ich heiße Yasmin Lorse. Kann er also einem Mitarbeiter die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung verbieten?

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lch habe zwei Teilzeitjobs. Ich und mein Freund unterstützen unsere Nachbarschaft ab und zu bei der Gärtnerei. Das letzte, was wir getan haben, war, den Grashalm von unseren Nachbarinnen über den ganzen Platz zu mähen und das zu mähen. Adrians Nebenjob ist nicht auf einen bestimmten Musikstil beschränkt. Mit seiner Hilfe werden Bands aus unterschiedlichen Musikrichtungen unterstützt. Für immer: für immer; hier:

Es wird sehr lange gesucht. Die Rasenfläche mähen: den Boden kürzen. Die Abbildung zeigt die Arbeit von Herrn Dr. med. Bennet als Rasenmäher. Der Nahrungsmitteltechniker, der Lebensmitteltechniker: Als Lebensmittelmechaniker können Sie zum Beispiel in der Produktion von Süsswaren, Kaffe oder Fertigerzeugnissen arbeiten. nicht fix: hier: Adrians Nebenjob ist nicht auf einen bestimmten Musikstil beschränkt.

Mit seiner Hilfe werden Bands aus unterschiedlichen Musikrichtungen unterstützt. Für immer: für immer; hier: Es wird sehr lange gesucht. Die Rasenfläche mähen: die Rasenfläche kürzen. Die Abbildung zeigt die Arbeit von Herrn Dr. med. Bennet als Rasenmäher. Der Nahrungsmitteltechniker, der Lebensmitteltechniker: Als Lebensmittelmechaniker können Sie beispielsweise in der Produktion von Süsswaren, Kaffees oder Fertigwaren arbeiten.

Die 34-Jährige möchte neben ihrer jetzigen Nebentätigkeit einen zweiten Arbeitsplatz einnehmen. Kann sie zwei Arbeitsverhältnisse nehmen?

Die 34-Jährige möchte neben ihrer jetzigen Nebentätigkeit einen zweiten Arbeitsplatz einnehmen. Zu 60 und würde möchte ich etwas mehr. Unglücklicherweise kann mir mein Boss keinen Vollzeitjob bieten. Also frag ich mich, ob ich einen zweiten Beruf als Nebenjob haben kann. Darf mein Boss mir untersagen, anderswo zu arbeiten? Was?

Soweit nicht kollektive oder individuelle vertragliche Bestimmungen entgegenstehen, darf ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeiten weiterarbeiten. Da sich der Mitarbeiter gegenüber seinem Auftraggeber gegenüber grundsätzlich nur für der Geltungsdauer der vereinbarten Arbeitszeit zu Dienstleistungen verschrieben hat. Daher ist es Ihnen gestattet, eine zweite Stelle als Nebenerwerbstätigkeit anzunehmen.

Ein Nebenerwerbstätigkeit kann jedoch unter Umständen untersagt werden, wenn er gegen die sog. Loyalitätspflicht (Art. 389a OR) verstößt. Es ist dem Mitarbeiter untersagt, Nebenbeschäftigungen zu verfolgen, die mit dem Auftraggeber im Wettbewerb stehen oder seine legitimen Belange verletzen. Weiterhin darf Nebenbeschäftigung nicht davon ausgehen, dass der Mitarbeiter in seinem eigenen Leistungsfähigkeit so stark reduziert ist, dass er seiner Verpflichtung, gegenüber gegenüber seinem Hauptauftraggeber erfüllen zu arbeiten, nicht nachkommen kann.

Der Mitarbeiter darf auch nicht den Ruf seines Auftraggebers durch seine Nebenbeschäftigung schädigen verbessern. Dabei ist neben Einschränkung bezüglich die Auswahl von Nebenbeschäftigung unter anderem die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wöchentlichen Höchstarbeitszeiten einzubauen. Für Industrieunternehmen und für Büropersonal und andere Mitarbeiter, einschließlich Verkaufspersonal in großen Einzelhandelsunternehmen, beträgt maximale wöchentliche Arbeitszeit 45 Std.

Für alle übrigen Mitarbeiter beträgt sie 50 Std. (Art. 9 ArG). Daher darf die Gesamtarbeitszeit beider Stellen nicht überschreiten diese vorgegebene Höchstarbeitszeit betragen. Wenn Sie nicht mit Ihrer Nebenerwerbstätigkeit mit Ihrem Auftraggeber und übst konkurrieren, so dass Ihre Leistungen am Arbeitsort nicht darunter leiden, kann Ihnen Ihr Hauptauftraggeber die Ausübung von Nebenerwerbstätigkeit nicht untersagen.

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