Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Handynutzung
Warnung für die Benutzung des MobiltelefonsArbeitsgesetzliche Sanktionen wie ein Abmahnschreiben oder eine Kündigung?
Zugelassene und nicht zugelassene Gegenstände?
Schauen Sie ab und zu mal auf Ihr Smartphone: Nahezu jeder hat dies schon einmal während der Arbeitszeiten getan. Nach einer Studie des digitalen Verbandes BITKOM sind es 44 Mio. Deutschen. Wahrscheinlich haben die meisten Menschen ihr Handy mit zur Hand. Aber die Mitarbeiter sollten wissen: "Die Privatnutzung von Smart-Phones während der Arbeitszeiten ist immer verboten", mahnt die Kölner Fachjuristin für Arbeitswissenschaft.
Weil Arbeitszeiten Arbeit sind, und der Auftraggeber zahlt dafür. Deshalb sollten die Mitarbeitenden, bevor sie nach einem Mobiltelefon suchen, dies mit dem Vorgesetzten absprechen: "Das ist eine gute Idee: Welche Möglichkeiten gibt es in meinem Unternehmen in Verbindung mit dem Mobiltelefon? Gibt es eindeutige Anweisungen vom Auftraggeber? Falls der Dienstherr die Privatnutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeiten explizit untersagt hat und Arbeitnehmer dagegen verstossen, können sie auch beim ersten Verstoss davor gewarnt werden.
Oftmals gibt es jedoch keine klaren Anweisungen im Unternehmen. Hier darf der Arbeitnehmer davon ausgegangen werden, dass er während der Arbeitszeiten nicht in Schwierigkeiten gerät, wenn er das Smartphone sozialverträglich nutzt. Aber auch hier ist klar: "Wenn jemand dies übermäßig und über Stunden tut, kann das schon beim ersten Mal eine Entlassung ohne Vorwarnung rechtfertigen", erklärt Oberthür, der auch Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des deutschen Anwaltvereins ist.
Bei der Arbeit mit dem Mobiltelefon - das ist zulässig.
Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sie über das Handy immer zu erreichen und zu erreichen sind. Die Nutzung des Mobiltelefons am Arbeitplatz wird im Allgemeinen geduldet, obwohl es eine Menge Ablenkungen verursacht. Darf mein Chef mir die Nutzung von Skype oder das Telefonieren unterlassen? Auch wenn es in vielen Industriezweigen gängige Praxis ist, Ihr Handy während der Arbeitszeit zu verwenden, hat Ihr Unternehmen das Recht, dies zu beschränken.
Falls Ihre Arbeitsleistungen unter einer übermäßigen Nutzung des Mobiltelefons leiden, dürfen Sie das Mobiltelefon nicht mitbenutzen. Gleiches trifft zu, wenn keine gesonderte Absprache mit dem Auftraggeber besteht. Natürlich kommt es auf die jeweilige Tätigkeit an, z.B. wenn Sie viel reisen oder in der Digitalindustrie tätig sind, müssen Sie Ihr Mobiltelefon und besondere Anwendungen nutzen.
Zum Beispiel, wenn Sie im Online-Marketing tätig sind, wird es Ihrem Vorgesetzten nichts ausmachen, wenn Sie Ihr Telefon benutzen, um Ihre eigenen Bewerbungen zu überprüfen oder in den Social Media-Kanälen Ihres Hauses zu veröffentlichen und Anfragen von Seiten der Kundschaft zu bearbeiten. Niemand verschreibt den Angestellten in heutigen Firmen und Start-ups die Nutzung des Mobiltelefons, da diese in der Regel eine direkte Verbindung zur Firma hat und das Mobiltelefon zum gewohnten Kommunikationsmedium mit Ihren Geschäftspartnern geworden ist.
In den Arbeitsverträgen vieler Unternehmen ist auch die Privatnutzung von Social Networks und Smart-Phones am Arbeitsplatz explizit erlaubt. Falls Ihr Unternehmen jedoch die Handynutzung einschränkt, müssen Sie sicher sein, dass Sie im Ernstfall von Ihrer Gastfamilie über die Firmenzentrale erreichbar sind und während der Arbeitszeit selbst telefonieren können.
Nicht inbegriffen ist jedoch die Verwendung von Google und anderen Social Networks. Inwieweit Sie Ihr Handy übermäßig nutzen, weil Sie ständig mit Bekannten auf Twitter plaudern, lässt sich nur im Einzelnen feststellen. Allerdings sollte man die Stimmung des Unternehmers nicht übermäßig nutzen, um keine Warnung oder gar Entlassung zu wagen. Droht Ihnen Ihr Auftraggeber mit Folgen im Arbeitsrecht, müssen Sie beweisen, dass Ihre Verwendung Ihres Smartphones Ihre Tätigkeit erheblich beeinträchtigt hat.
Deshalb schreiben viele Firmen in ihren Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen allgemeine Nutzungsverträge für Smartphones, das Medium des Internets und Social Media vor. Jeder, der offensichtlich gegen solche Nutzungsbestimmungen verstoßen hat, kann je nach Schweregrad des Verstosses mit einer Verwarnung oder Beendigung der Nutzung gerechnet werden (siehe § 626 Abs. 1 BGB). Falls Sie von Ihrem Auftraggeber eine Warnung über die unbefugte Nutzung Ihres Mobiltelefons bekommen haben, sollten Sie überprüfen lassen, ob es rechtmässig ausgegeben wurde.
Wer seinen Anstellungsvertrag immer sorgfältig liest und auf Vereinbarungen bezüglich des Internets, Handys und Social Media achtet, kann nichts falsch machen. 1 Schalten Sie Ihr Telefon aus, damit Sie Ihre Mitarbeiter nicht mit Ihrem Rufton aus der Ruhe bringen, egal wie es ist.
4 Bringen Sie Ihr Telefon nicht in Besprechungen, damit Sie sich auf das Gespräch fokussieren können. 5 Schauen Sie nicht ständig auf Ihr Telefon, wenn ein Mitarbeiter mit Ihnen spricht - es ist grob und Sie verpassen Wichtiges. Hinweis: Wenn Sie ein geschäftliches Mobiltelefon besitzen, sollten Sie mit Ihrem Auftraggeber abklären, ob und in welchem Ausmaß die Nutzung auch für private Zwecke zulässig ist.
Falls Sie Ihre Privatsphäre dagegen primär für Geschäftszwecke am Arbeitsplatz einsetzen, sollte sich auch der Auftraggeber an den Gebühren des Anbieters beteiligen. 2.