Rücksendung Unfrei

Retouren Unfrei

Die Rücksendung kann auch unfrei, d.h. ohne Selbstporto, erfolgen. Unverbindliche Rücksendungen müssen vom Händler akzeptiert werden. Beim Unfree-Service können Sie Ihr Paket auf Kosten des Empfängers versenden.

Die Kosten der Rücksendung trägt nach dem Willen des Gesetzgebers der Händler. A. mag die Ware nicht und möchte sie zurückschicken.

Die Rücksendung eines Paketes "unfrei" erfolgt nicht. Und was heißt das? Vorab-Porto, Online-Kauf

Bei Onlinekäufen habe ich gedacht, dass die Rücksendung auf Rechnung des Verkäufers geht. Nicht immer ist eine kostenlose Rückgabe möglich.... Die Rücksendekosten gehen nach dem Wunsch des Auftraggebers zu dessen Gunsten. Gemäß 357 Abs. 2 S. 3 BGB können dem Besteller jedoch die anfallenden Gebühren für einen Einkaufspreis von weniger als EUR 40,00 ohne weitere Bedingungen in Rechnung gestellt werden.

Sofern die Rückgabebelehrung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen, übernimmt der Besteller in diesem Falle die Rücksendekosten und damit auch das Mehrporto. Bei Onlinekäufen habe ich gedacht, dass die Rücksendung auf Rechnung des Verkäufers geht. Ja, aber wenn ich die Waren portofrei zurückschicke, muss ich das Portomaterial vorzeigen.

Wie kann ich erfahren, dass der Verkäufer mein Geld tatsächlich zahlt? Doch dann wäre der Dealer von einem Gast befreit. Wo steht im Recht, dass Sie das Geld bezahlen?! Wer sagt dem Kaufmann, dass er seine Waren zurückholen soll?

Auch die Lieferung der Modelle erfolgte innerhalb einer sehr kurzen Zeit. Ich habe von meinem Rückgaberecht gemäß den Bedingungen der Bestellung gebrauch gemacht. In einer kurzen Beratung per Post mit Partyschuhen wurde gesagt, dass ich die Waren auch an die Niederlassung in Hamburg (Winterhuder Weg 29, 22085 Hamburg) schicken kann. Und ich schickte die Stiefel mit der Firma Hermes Shipping.

Unglücklicherweise konnte an dieser Stelle niemand gefunden werden und so bekam ich meine Sneakers wieder. Jetzt wurde mir gesagt, ich solle die holländische Anschrift benutzen (Kadijk 1, 9747AT Groningen). Ich habe die Stiefel am 02.05. 16 per DHL verschickt. Laut Versandverfolgung wurde seit dem 4. Mai 16 auf der DHL-Website festgestellt: Der Adressat war nicht erreichbar, die Lieferung wurde aufgezeichnet.

Seitdem haben wir E-Mails hin und her geschrieben und es wurde gesagt, dass die Stiefel in kurzer Zeit abholen und ich mein ganzes Gehalt zurückbekommen würde. Ich habe nach 2 Monaten einen Streit um das Thema Internet über das Unternehmen berichtet und von da an habe ich nichts mehr von diesem Unternehmen gehört. Wir haben den Anbieter bis morgen um eine Erklärung oder Aktion ersucht.

In Absprache mit der Firma wurde gesagt, dass mir morgen der Preis zurückerstattet wird, da der Anbieter sich nicht meldet. Jetzt habe ich mir noch einmal DHL angeschaut und was soll ich dazu anmerken, die Waren werden natürlich an mich zurückgeschickt, weil der Paketempfänger das Päckchen nicht mitgenommen hat. Ich soll die Wanderschuhe beiseite legen und warten.

Weil dem Händler das Honorar vorenthalten wird, wird er sich mit Sicherheit mit uns in Verbindung setzen. Aber ich kann es nicht mehr sehen, die Waren auf meine Rechnung zurückzuschicken. Darf ich dann den Händler bitten, die Waren per Kurier bei mir abzuholen?

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