Impressum Facebook Muster

Eindruck Facebook Beispiel

Daher sind Sie verpflichtet, ein Impressum für die Website zu erstellen. Beispielaufdruck für eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma (e.U.). Sie können Ihrem Profil auch identische Informationen im Infofeld im Impressum hinzufügen.

Die Facebook-Seite eines Unternehmens im Impressum. und EUGH-Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?

Datenschutzvorlage - Vorlagen für Facebook & Co.

Beispielsweise müssen bei der Verwendung des Facebook-ähnlichen Buttons oder des Google +1-Buttons dem Besucher der Website spezielle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie als Betreiber der Website solche "LIKES" auf Ihrer Website möglich machen, raten wir Ihnen nachdrücklich, die entsprechende Erläuterung zu verwenden. Falls Sie den Service von Google Analytics auch auf Ihrer Website nutzen, können Sie auch Anleitungen und eine entsprechende Datenschutzerklärung zur gesetzeskonformen Nutzung von Google Analytics downloaden.

Verwendung von Facebook-Komponenten. Die Datenschutzhinweise können Sie auch auf unserer Facebook-Seite nachlesen.

Erklärung des Disclaimer-Musters für die Facebook-Fanseite:

Gratis-Haftungsausschluss für deine Facebook-Fanseite! Kopiere nun das Muster und füge es in deine Fanseite ein. Den nachfolgenden Beispiel-Haftungsausschluss können Sie für Ihre Facebook-Fanseite kostenfrei nutzen und adaptieren, sofern Sie am Ende auf unsere Website als Quelltext einloggen. Die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen beziehen sich auf die Benutzung dieser Facebook-Fanseite zwischen dem Benutzer und dem Fanseitenbetreiber (nachfolgend "Anbieter" genannt).

Eine Verwendung ist nur gestattet, wenn Sie als Benutzer diese Bedingungen anerkennt. Der Inhalt dieser Facebook-Fanseite wurde mit grösstmöglicher Vorsicht zusammengestellt. Für die Korrektheit, Vollzähligkeit und Aktualisierung der angebotenen Informationen wird jedoch keine Haftung übernommen. Das Benutzen der Facebook-Fanseite geschieht auf eigene Verantwortung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge spiegeln die Meinung des jeweiligen Verfassers und nicht immer die Meinung der Betreiber wider.

Auf dieser Facebook-Fanseite befinden sich Verweise auf Webseiten Dritter ("externe Links"). Die Anbieterin hat bei der erstmaligen Verlinkung der verlinkten Seite die externen Angebote auf mögliche Rechtsverstöße geprüft. Die Anbieterin hat keinerlei Einfluß auf die derzeitige und künftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten Seite. Die Verlinkung externer Internetseiten führt nicht dazu, dass sich der Betreiber die hinter dem Link stehenden Informationen zu Eigen macht.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung für den Betreiber nicht zumutbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung möglich. Im Übrigen erklären Sie sich als Benutzer damit einverstanden, dass Sie keine Postings bzw. Anmerkungen auf unserer Facebook-Fanseite posten, die gegen diese Bestimmungen, die Moral oder andere geltende deutsche Gesetze verstossen. Verboten ist vor allem die Veröffentlichung anstößiger oder unrichtiger Informationen, die unerlaubte Verwendung von Inhalten, die durch Gesetze, vor allem durch das Urheber- und Kennzeichenrecht, geschützt sind, die Durchführung wettbewerbswidriger Aktionen sowie die Veröffentlichung von Werbemaßnahmen auf der Facebook-Fanseite ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters.

Gleiches trifft auf sogenannte schleichende Werbung zu, wie z. B. die Verlinkung Ihrer eigenen Fanseite oder Website mit oder ohne Beitrag in Anmerkungen oder in Texten. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen hat der Betreiber das Recht, Einträge und Bemerkungen zu entfernen. Wenn Sie als Benutzer Ihre Einträge und Anmerkungen prüfen, bevor sie veröffentlicht werden, um festzustellen, ob sie Informationen beinhalten, die Sie nicht publizieren moechten.

Der Antrag auf Entfernung oder Berichtigung solcher Einträge gegenüber dem Betreiber ist grundsätzlich abgelehnt. Stellt ein Dritter oder sonstiger Benutzer Ansprüche gegen den Provider wegen etwaiger Rechtsverletzungen, die a) aus den von Ihnen als Benutzer auf der Facebook-Fanseite veröffentlichten Beiträgen und/oder b) aus Ihrer Verwendung der Fanseite des Providers als Benutzer herrühren, so sind Sie als Benutzer verpflichtet, den Provider von jeglichen Forderungen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, zu befreien und dem Provider die dem Provider durch die mögliche Verletzung des Rechts entstehenden Aufwendungen zu erstatten.

So ist der Betreiber vor allem von den anfallenden Rechtsverteidigungskosten befreit. Die Anbieterin ist befugt, von Ihnen als Benutzerin oder Benutzer eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sie sind als Benutzer dazu angehalten, den Betreiber in gutem Glauben bei der rechtlichen Verteidigung gegen Dritte mit Auskünften und Dokumenten zu begleiten. Weitergehende Rechte und Schadenersatzansprüche des Betreibers werden nicht berührt.

Sofern Sie als Benutzer die eventuelle Verletzung von Rechten nicht zu verantworten haben, gelten die vorgenannten Verpflichtungen nicht. Die auf dieser Facebook-Fanseite publizierten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche vom Urheber- und Leistungsschutzrechtsgesetz nicht zugelassenen Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers oder des entsprechenden Rechtsinhabers. Das betrifft vor allem die Reproduktion, Redaktion, Übersetzung, Speicherung, Weiterverarbeitung oder Reproduktion von Daten in Datenbeständen oder anderen digitalen Datenträgern und Informationssystemen.

Inhalt und Rechte Dritter sind dabei als solche kenntlich gemacht. Das unbefugte Vervielfältigen oder Weitergeben von einzelnen Inhalten oder ganzen Webseiten ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. In dieser Facebook-Fanseite verwendet der Betreiber Plug-Ins des Providers Facebook. com, die Benutzer unserer Website, auf der das Facebook-Plug-in eingerichtet ist, werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Plug-in eine Internetverbindung zu Facebook herstellt, wobei eine Übertragung an Ihren Webbrowser erfolgt, so dass das Plug-in auf der Website auftaucht.

Im Übrigen werden sie durch die Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten an die Facebook-Server übermittelt, die Auskunft über Ihre Besuche auf unserer Website geben. Für angemeldete Facebook-Nutzer bedeutet dies, dass die Nutzdaten ihrem eigenen Facebook-Account zugewiesen werden. Wenn Sie als angemeldeter Facebook-Nutzer das Facebook-Plugin aktivieren (z.B. durch Anklicken der Schaltfläche "Gefällt mir" oder über die Kommentarfunktion), werden diese Angaben in Ihr Facebook-Konto übernommen und publiziert.

Sie können dies nur vermeiden, indem Sie sich von Ihrem Facebook-Konto abmelden. Wir wissen nicht ganz, welche Informationen Facebook gespeichert und verwendet. Als Benutzer der Fanseite musst du daher erwarten, dass Facebook deine Handlungen auf der Fanseite ohne Lücken abspeichert. Durch Anklicken des Buttons "Gefällt mir" bekommt Facebook Ihre IP-Adresse, Ihren Prozessortyp und Ihre Browser-Version.

Facebook kann Ihre IP-Adresse zusammen mit anderen Informationen und Ihrem echten Namen nutzen, wenn Sie diese in Ihrem eigenen persönlichen Bereich auf Facebook eintragen. Falls Sie sich immer über dieses Benutzerprofil bei Facebook anmelden, kann Facebook Ihre Präferenzen, Ansprechpartner und Ihren Lebensstil nachvollziehen. Den nachfolgenden Beispiel-Haftungsausschluss können Sie für Ihre Facebook-Fanpage kostenfrei nutzen und adaptieren, sofern Sie am Ende auf unsere Website als Quelltext einbinden.

Unten sehen Sie den HTML-Code der Beispiel-Nutzungsbedingungen, die Sie einfach per Copy & Paste in Ihre Startseite einbinden:....: Erklärung des Disclaimer-Musters für die Facebook-Fanseite: Wie lautet der Haftungsausschluss? Haftungsausschluss ist gültig. Dieses Muster soll jedoch auf gewisse Gefährdungen hindeuten. Eine klare Warnung in einem "Disclaimer" kann, ungeachtet des Bestehens eines vertraglichen Verhältnisses, den Benutzer der Webseite "bösgläubig" machen, was zu einem mitverschuldeten Verhalten des Benutzers führen kann.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Anwender die Gegebenheiten einer eventuellen Gefahr erkannt hat und der Hinweis darauf farblich unterlegt ist. In seinem neusten Lehrbuch "Internet- und Kommunikationsrecht" (siehe auch Kapitel 706 ) sieht der renommierte Internetrechtsexperte Prof. Dr. Thomas Höre en eine klare Warnung hinsichtlich der Korrektheit und Vollzähligkeit der Webseiten.

Das ist auch sehr stark vom Inhalt der Fanseite abhängig. Datenschutzprobleme auf Facebook: In Bezug auf die Datenschutzprobleme auf Facebook kann es sein, dass die oben genannten Datenschutzhinweise nicht ausreichen. Die Landeskanzlei Schleswig-Holstein verwendet jedoch nach der Verwarnung durch das Landesamt für Informatik in Schleswig-Holstein (ULD) einen ähnlichen Vermerk auf Ihrer Facebook-Seite.

Generell juristisch bedenklich ist, dass einige Gerichtshöfe die IP, die Facebook vermutlich von den Usern abspeichert, bereits als sogenanntes persönliches Feature an sich betrachten und bei Facebook auch eindeutige Namen zuordnen, so dass nach 12 TMG und 13 Abs. 2 Nr. 1 TMG eine vorhergehende explizite Zustimmung notwendig sein kann, die ebenfalls nach 13 Abs. 2 Nr. 2 TMG erfasst werden müsse.

Das ist im Internet noch gar nicht möglich, es sei denn, jeder Websitebetreiber möchte eine Einstiegsseite vor seine Facebook-Fanseite stellen oder den "Gefällt mir"-Button, in dem diese Zustimmung durch eine kleine Box und Logging erteilt wird. Aber da niemand ganz klar ist, was Facebook wirklich mit den gesammelten Informationen macht und welches Recht hier letztlich relevant ist, kann man nur behaupten, dass die Rechtslage in Sachen Datensicherheit noch nicht geklärt ist.

In seiner Stellungnahme zum Thema Datensicherheit bei Facebook kommt der Wissenschaftsdienst des Bundestags zu dem Schluss, dass die juristische Einschätzung schwer ist: "Aufgrund der komplizierten und verwirrenden rechtlichen Situation und der Schwierigkeiten einer genauen Klassifizierung der fachlichen Prozesse ist eine abschliessende Prüfung des Datenschutzrechts unter diesem Gesichtspunkt jedoch nicht möglich.

Aus diesem Grund kann keine endgültige Empfehlung zur Streichung von Angeboten abgegeben werden, die ULD nach dem Datenschutzgesetz für nicht zulässig hält (Anmerkung der Redaktion: Facebook-Fanpage). Hoffentlich finden die zuständigen Gremien und Facebook schnell eine für alle akzeptable Antwort. Dieser Haftungsausschluss ist nur gültig, wenn er "klar gestaltet" und "zuerst zu verstehen" und "tatsächlich zu beachten" ist.

Am besten installieren Sie den Haftungsausschluss unter dem eigenen Reiter "Haftungsausschluss" auf der Facebook-Fanseite. Die CC-Lizenz oder die GNU-Lizenz sollte hier erwähnt werden, wenn man eine extrem hohe Verteilung der Daten erwünscht. Markus (15.08. 2015 12:28 Uhr): Es ist zu lang für eine Fanseite (Max 2000 Zeichen). Martín Reuscher (12.07. 2015 14:09): Ich möchte Ihr kostenloses Inserat für meine Facebook-Werbe-Seite einbinden.

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