Redtube und co

Rote Röhre und Co.

Aktuelle Warnungen vor Benutzern von Popcorn Time. Sie unterscheiden sich grundsätzlich nicht von Youtube & Co. Odi waN: wrong, redtube und co sind Teil der Pornobranche. Die Redtube Pornovideos von Redtube & Co Redtube Pornovideos - Analgeile Luder - Geile Lesben.

Rotröhrchen und Co: Streaming-Portale als Warnfalle?

Mittlerweile haben sich auch die Verbraucherzentren eingemischt, die empfehlen, die Warnung ernst, aber nicht zu ernst zu nehmen. 2. Damit wird seitens der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gesagt, dass die Warnung anfechtbar sei, da bisher noch nicht rechtskräftig geklärt sei, ob mit einem Streaming-Angebot das Copyright verletzt wurde. Selbst wenn der Sachverhalt für den Betreffenden pikanter ist (und die Rechtsanwälte darauf angewiesen zu sein scheinen), sollten die Betreffenden einen Rechtsbeistand sowie ein Abmahnungsopfer suchen, das sich gegen die Verwarnung und die Auszahlung eines Betrags von 250 EUR sowie die Vorlage einer Abmahnungserklärung wehren kann.

Vor dem Landgericht Potsdam hat der Essenser Anwalt Alexander Hufendiek eine ablehnende Erklärungsklage wegen des "warnenden Opfers" eingereicht. Hufendiek zufolge besteht das Bestreben der ablehnenden Feststellung darin, dass der ermahnte Verbindungsinhaber die beschuldigte Copyright-Verletzung nicht begeht. Die Konsumentenschützer verweisen daher darauf, dass der Objektwert mit 1.080 EUR geschätzt wurde und untergraben damit das Recht gegen fragwürdige Wirtschaftspraktiken - das einen streitigen Wert für die aussergerichtliche Durchsetzung auf 1.000 EUR begrenzt -.

Durch den hohen Betrag im Streitfall beläuft sich die Gebühr auf 149,50 statt 104 EUR. Bereits allein diese Preisgestaltung ist für die Verbraucherzentralen gesetzlich nicht zulässig.

Redtube: Werden die grössten Warnungen zur grössten Welle des Betrugs?

Nach Angaben von Heise, Gölem und Co. wurden im Falle von Redtube die IP-Adresse der gemahnten Parteien wahrscheinlich über so genannte Verkehrsmakler bestimmt, in diesem Falle über den Service "Traffic Holder", d.h. die Betreffenden wären größtenteils absichtlich auf diese Site gelangt. Die IP-Adresse soll abgehört worden sein.

Wäre dies der Fall, hätte der Falle der Redtube-Warnungen eine nicht zu übertreffende Kriminalitätsrate erzielt. Funktionsweise des Traffic Holder Die Traffic Holder ist ein Service, der Benutzer auf eine andere Website umleitet, wenn sie auf eine bestimmte Website klicken. Aus Neugierde wählt der Benutzer zunächst ein Foto aus, das sich auf der aufgerufenen Website findet und wird dann auf eine andere Website geleitet, ohne dass er etwas unternehmen muss, was nichts mit den Informationen zu tun hat, die er angeklickt hat.

Bei den Warnungen der Redtube vermuten "Golem", dass The Archive AG einen solchen Service genutzt hat: "Anscheinend hat The Archive AG die deutschen Benutzer über Skimmed Traffic an Redtube.com weitergereicht und sich über Proxy-IP-Adressen statt über investigative Software angemeldet. "Benutzer wurden umgeleitet zu: 49655.movfile. net und retdube.net.

Er erläutert: "retdube. net funktionierte wahrscheinlich in dieser Reihe als eine Form von Stellvertreter, an den der Verkehr ignoranter Benutzer gerichtet war. Es ist davon auszugehen, dass die "Ermittler" IP-Adressen auf diesem Stellvertreter protokolliert haben. Nur dann wurde der Benutzer zu Redtube.com umgelenkt. Dies geschah natürlich nur für diejenigen, die bestimmte "Underground-Websites" wie illegale Streaming-Sites oder andere pornografische Websites besucht haben.

Die meisten von ihnen hatten jedoch keine Vorstellung davon, dass sie an Redtube weitergegeben wurden. Wenn sich dieser Argwohn bewahrheitet, wäre das ein eindeutiger Betrugsfall. Auch ist es nicht möglich, dass die IP-Adresse vor dem Verstoß eruiert wurde. Dies würde dazu führen, dass Leute gewarnt wurden, die eventuell gleich auf die entsprechende Stelle geklickt und nicht einmal eine Copyright-Verletzung begehen.

Manch einer ist verärgert, dass The Archive AG hier offenbar selbst die IP-Adressen bestimmt hat. Man hätte damit gerechnet, dass sich die Anwälte mit der Entstehung der IP-Adressen eingehender befassen müssten. Schlussfolgerung: Es ist eine Tatsache, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die IP-Adressen nicht gesetzlich festgelegt wurden.

Mehr zum Thema