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Mehrarbeit
ExtraarbeitUeberstunden, Ueberstunden
Überstunden sind definiert als Überschreiten der normalen maximalen Arbeitszeit von 8 Std. pro Tag oder 48 Std. pro Woche. Wenn der Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsvertrages Mehrarbeit leisten muss, muss geprüft werden, ob dies mit einer Sonderzulage verbunden ist. Der Unternehmer hat diese gemäß 315 BGB nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen, wenn nach den Gegebenheiten nichts anderes zu befürchten ist und eine Einigung nicht vorliegt.
Mehrarbeit ist definiert als das Überschreiten der im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten. Der Mitarbeiter ist prinzipiell dazu angehalten, innerhalb angemessener Grenzen zu arbeiten. Eine vertragliche Vergütung für Mehrarbeit kann mit dem Lohn vereinbaren werden. Entscheidend ist das VerhÃ?ltnis von geleisteten Ã?berstunden zur VergÃ?tung. Gleiches trifft auf Mehrarbeit in Einzelfällen zu, wenn sich ein Sammelbezug abzeichnet.
Selbst die " freiwillige Natur " der Mitarbeiter, überstunden zu machen, schliesst eine Beteiligung nicht aus. Die Mitbestimmungsrechte beziehen sich auf das Ausmaß, die Länge und den Ort von Mehrarbeiten. Die Aufteilung der Mehrarbeit auf die jeweiligen Werktage ist ebenfalls mitbestimmbar (BAG, 09.05.1984, 5 AZR 412/81). Der Zeitraum für die Vereinbarung muss eingehalten werden.
Laut eines Urteils des EuGH vom 08.02.2001 C-350/99 ist der Auftraggeber dazu angehalten, die grundlegenden vertraglichen Bedingungen (Beweisrecht) in einem Anstellungsvertrag festzuhalten: Mehrarbeit. In Ermangelung einer solchen Regelung ist der Mitarbeiter prinzipiell nicht zur Leistung von Mehr- oder Mehrarbeit gezwungen. In der Regel oder im Einzelfällen ist eine mÃ?
Jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis zu erbringen. Kann der Auftraggeber Mehrarbeit fordern? Die Mitarbeiter müssen nicht immer Mehrarbeit machen. Niemand muss Mehrarbeit machen! Im Notfall kann Ihr Auftraggeber Mehrarbeit bestellen. Sie können zu jeder Zeit eine Überstundenvereinbarung abschließen. Dies kann auch eine Absprache sein. Der Anspruch Ihres Arbeitsgebers auf Bestellung von Mehrarbeit kann sich auch aus Arbeits-, Tarif- oder Betriebsverträgen ergaben.
Achtung: Auch in diesen FÃ?llen ist Ihre Einwilligung notwendig! Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sind sie zur Überwachung der für die Mitarbeiter anwendbaren Rechtsvorschriften, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Kollektivverträge und Arbeitsverträge angehalten. Daher darf die Bestellung von Mehrarbeit in keinem Falle gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbZG) verstossen.
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die drei wesentlichen Bestimmungen des ArbZG: Mitarbeiter dürfen gemäß 3 ARZG nicht mehr als 8 Std. pro Tag angestellt sein. Davor sind keine Mehrarbeiten möglich. Der Kündigungszeitraum für Mehrarbeit sollte mind. 4 Tage sein! Im Falle kürzerer Termine können Sie nur dann Mehrarbeit anordnen, wenn die Unternehmensinteressen die Privatinteressen Ihrer Mitarbeiter klar aufwiegen.
Stellen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen deutlich vor, dass sie wissen sollten, ob sie Anspruch auf Mehrarbeit haben. Allein das Wegfallen von der Arbeitszeit oder das Verzichten auf Mehrarbeit kann zu einer Verwarnung und im Falle einer Wiederholung zu einer Entlassung führen! Mehrarbeit ist zu zahlen.
Ein Ausgleich in der freien Zeit oder die Einbeziehung in ein Zeitkonto ist nur möglich, wenn eine solche Regelung besteht oder ein Kollektivvertrag oder eine betriebliche Regelung diese Möglichkeiten aufzeigt. Eine große Anzahl von Mehrarbeitsstunden kann durch alternative Maßnahmen umgangen werden. Wichtig: Überprüfen Sie auch, ob es in Ihrem Unternehmen zu wenig Mitarbeiter gibt.