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Was machen bei Ruhestörung
Verhalten bei StörungenNachtstörung - Was können Sie tun?
Hallo, im Jänner sind neue Bewohner in das benachbarte Haus gezogen. Der Pächter ist mitten in den 20er Jahren, hat ein Baby und 2 Kinder. Am Montagabend vor zwei Wochen rief ich gegen Mitternacht die Gendarmerie an, weil sie das Schaufenster geöffnet, musiziert und auch sehr lauter gesprochen hatte. Die Nächte danach waren verhältnismäßig still, so dass ich bis zum Ende der Woche gut durchschlafen konnte.
In der vergangenen Handelswoche waren einige Tage verhältnismäßig still und andere nicht. Dann, wenn man das Haus verlässt, wird die Türe zum Garten zugeschlagen, Gespräche sind verhältnismäßig lauter und so weiter. Außerdem steht immer ein nicht fixierter und oft lauter wackelnder Rüde da.
Wie kann ich dagegen vorgehen? Ist das nicht eine Störung, wenn die Tür zugeschlagen wird und sie draussen reden? Bei geöffnetem Schaufenster hört man am Tag verhältnismäßig lautusik. In der letzten Wochen konnte ich nicht gut schlafen, auch wenn es still war, weil ich mich ganz darauf einlasse.
Und was können Sie dagegen tun? Muss sich der Hausherr möglicherweise um die Erholung kümmern? Die Kinder spielen draussen im Freien, wo die Kinder ihre Arbeit machen, und ich finde es nicht gut. Lieber Frager, anhand der Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt antworten: Wenn die Nachbarschaft nur Pächter ist, muss der Hausherr auch dafür Sorgen machen, dass die Ruhepausen einhalten werden.
Die von Ihnen geschilderten Störungen des Friedens müssen Sie nicht hinnehmen. Sollte ein Klärungsgespräch zwischen Ihnen und Ihren Mitmenschen nicht möglich sein, müssen Sie am Ende nur die Gendarmerie oder am Ende nur die Justiz unterrichten. Sofern die Störungen des Friedens nicht ausgelassen werden, ist es ratsam, sich immer wieder an die Miliz zu wenden.
Das macht aber nur bei ständigem Rauschen (Musik, Feste) sinnvoll. Mit den kleinen Störungen des Friedens, wie dem Klopfen von Toren, würde nur der juristische Weg bleiben, wenn ein GesprÃ?ch nicht den gewÃ?nschten Ausgang hat. Die Vermieterin gehört zu dem Ort, den ich kannte. Er soll auch dafür Sorge tragen, dass die Bewohner die Nacht in Ruhe verbringen.
Gibt es eine Methode, gegen den Grundbesitzer zu vorgehen? Was ist, wenn die Pächter nicht aufhören? Wenden Sie sich an den Hausherrn und weisen Sie ihn auf die von den Mietern verursachten Störungen hin und fragen Sie ihn, ob keine weiteren Störungen auftauchen. Im Bedarfsfall weiss der Hausherr gar nicht, dass die Bewohner solche Geräusche auslösen.
Sie können nur Unterlassungsklagen gegen die Bewohner selbst einreichen, da sie die Ursache des Geräusches sind. Ob das gelingt, hängt ganz wesentlich davon ab, ob Sie die Störung des Friedens nachweisen können. Wenn den Mietern Unterlassungsanordnung erteilt wird, sie aber nicht nachkommen, können Sie das Gericht durchsetzen.