Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rückgaberecht Internet
Internet-RückgaberechtWiderrufsrecht im Internet
Mit dem Rückgaberecht im Internet haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Gelegenheit, Ihre gekauften Waren innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind einige Waren oder Leistungen, die vom Rückgaberecht ausgenommen sind. Rechtsschutzversicherungen können bei Problemen mit Käufen und Geschäften im Internet helfen. Doch welches Rückgaberecht hat der Besteller bei Aufträgen im Internet, wenn die gelieferten Produkte nicht den Konzeptionen entsprechen?
Es kommt nicht ungewöhnlich vor, dass die erhaltenen Waren nicht den eigenen Vorstellungen oder der Artikelbezeichnung entsprechen. Nach Eingang der Waren wird das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht gemäß den Bestimmungen über den Fernabsatz wirksam. Damit hat der Konsument das Recht und die Möglichkeit, den Erwerb des Produkts innerhalb der folgenden vierzehn Tage zu stornieren und die Waren an den Einzelhändler zurueckzugeben.
Der Kunde ist auch dazu angehalten, das Entgelt innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rücksendung an den Abnehmer zu erstatten. Um eine problemlose und stressfreie Rückgabe der online bestellten Waren zu gewährleisten, müssen sowohl der Besteller als auch der Lieferant gewisse Verpflichtungen einhalten. Es ist für den Besteller wichtig, den betreffenden Gegenstand mit einem vollständigen Rückschein zu versorgen.
Der Rücksendeschein liegt der Sendung allenfalls schon bei. Andernfalls ist der Fachhändler auf Verlangen zur Vorlage beizubringen. Bei kommentarloser Rückgabe kann der Lieferant die Rückerstattung ablehnen und dem Kunden gar die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Eine Begründung für die Rückgabe muss der Besteller jedoch nicht geben.
Bei Beschädigung oder Verlust der Waren auf dem Transport ist der Fachhändler dafür verantwortlich. Der Kunde ist auch zur Erstattung der Kosten für die Rücklieferung der Sendung berechtigt. Bei beschädigter Rückgabe kann der Käufer jedoch einen Teil oder den ganzen Betrag in Rechnung stellen. 3. Achtung: Gewisse Waren sind vorab vom Rückgaberecht im Internet ausgenommen.
In der Regel handelt es sich dabei um individuell auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Artikel, wie z.B. eine ungewöhnliche Geburtstagskuchen oder einen maßgeschneiderten Hosenträger. In diesem Fall gilt das Rückgaberecht nicht, es sei denn, es wurden vorher andere Vereinbarungen mit dem Verkäufer getroffen. Der Fachhändler ist daher dazu angehalten, alle Offerten mit Preisen, Lieferzeiten und Transportkosten zu unterbreiten.
Entstehen z. B. nachträglich verborgene Nebenleistungen wie ein Abo oder weitere Versandkosten, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, kann er das Entgelt vom Verkäufer erstatten. Hinweis: Um unnötigen Aufwand beim Kauf im Internet zu vermeiden, ist es notwendig, sich über den Fachhändler, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und das Rückgaberecht im Internet zu erkundigen und alle Zahlungseingänge vor dem Bestellvorgang zu verwahren.