Fotolia Urhebernennung

Zuschreibung Fotolia

oder die Nichtberufung des Autors ist in der Branche nicht üblich. Die Quelle oder das Recht, als Autor genannt zu werden, ist ein klassisches Warnschreiben. Der Autor muss daher auf dem Bild selbst genannt werden. Das OLG Köln: Copyright für Pixelio-Bilder. Im Falle von Fotolia haben die Uploader von Bildern zumindest in der Vergangenheit auf ihr Copyright verzichtet.

Vorsicht trotz korrektem Copyright-Vermerk für Fotolia-Bilder - Fotolia Website & Recht

Kürzlich war bekannt geworden, dass ein Photograph, der seine Fotos Fotolia zur VerfÃ?gung stellte, also Endanwender, die die Fotos des Photographen in ihre Website aufgenommen hatten, gewarnt wurden, obwohl er nach den Allgemeinen GeschÃ?ftsbedingungen als Autor genannt wurde. Fotolia-Nutzer sind prinzipiell dazu angehalten, im Aufdruck den Namen des jeweiligen Photographen und Fotolia als Quellenangabe anzugeben. Doch das reicht dem Photographen offensichtlich nicht: Laut RA Plutte, der Anwaltskanzlei Pixel.

Das Gesetz hat uns gewarnt. Ich als Webdesignerin, Juristin und Hobbyfotografin möchte alle Sites ausleuchten. Damit hat der Autor das Recht auf Anerkenntnis und kann entscheiden, ob das Buch mit einem Autorennamen gekennzeichnet werden soll. Die Urheberpersönlichkeit ist nicht abtretbar und kann z.B. nicht auf Fotolia übertragen werden.

Das Namensrecht ist somit eines der wenigen Rechte, die der Fotograf hat. Ich halte es nicht für verfehlt, diese Rechte auszuüben, obwohl die Warnungen des Photographen einen bitteren Geschmack von Geldern haben, d.h. die reine Ausübung von Rechten.

Unter anderem von RA Schwenke wurde die gesamte Rechtslage eingehend und gut analysiert. Wenn mehrere Fotos von Fotolia benutzt werden, ist nicht eindeutig, welcher Copyright-Vermerk zu welchem Foto passt. Wenn diese Position durchgesetzt würde, wären nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fotolia illegal, sondern es würde auch die Gefahr von Massenwarnungen bestehen.

Meiner Meinung nach gibt es jedoch viele Argumente, die für die in dieser Art nicht vorherrschenden Warnungen sprechen. 2. Unterlassungsaufforderungen wollen als Web-Designer unbedingt unterbleiben. Am sichersten ist es, den Copyright-Vermerk unmittelbar in das Foto einfügen. Dies mag bei einem Full-HD-Hintergrundbild weniger ärgerlich sein, aber sobald die Fotos kleiner werden und der Copyright-Vermerk verhältnismäßig mehr Raum beansprucht, finde ich es visuell recht aufwühlend.

Ansonsten sind auch vollkommen unangemessene Warnungen zunächst ein lästiges Unterfangen. Web-Designer sehen sich daher vor die Aufgabe gestellt, eine praxistaugliche und zugleich so wenig Zielgebiet wie möglich zu haben. Nun habe ich den Weg gefunden, eine direkte Zuweisung der Fotos zu den Absendern im Abdruck zu ermoeglichen.

Nachdem die Verpflichtung, den Urheberrechtsvermerk unmittelbar im Foto zu verweigern, bereits vom Oberlandesgericht Köln bestritten wurde und eine Vergabe ohne Probleme möglich ist, sollten sich daraus keine Gefahren erwachsen.

Mehr zum Thema