Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Was Zählt als Beleidigung
Als Beleidigung giltUnd wenn ich nicht als "Idiot" bezeichnet werden will?
Idiot, Arschloch, Verlierer - wurde heute beschimpft? Beleidigung und beinahe ein Bagatelldelikt sind nicht nur in der politischen Praxis üblich. Übersetzt von: Willow Bei Missachtung und Verletzung der persönlichen Würde ist eine Aussage eine Beleidigung (§ 185 StGB). Man kann nicht nur mit Wörtern, sondern auch mit Gebärden zurechtweisen.
Bei Verstößen mit einem Angriff (z.B. B. Spucken) wird noch schwerer geahndet (bis zu zwei Jahre Haft). Böse Verleumdungen: Eine erniedrigende Aussage über eine andere, deren Wahrheit nicht beweisbar ist, wird als böse Beleidigung angesehen ( 186 SGB, bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe). Stellt sich heraus, dass die Forderung unrichtig ist, wird sie als Diffamierung angesehen (? 16 SGB, bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Der Arbeitsgerichtshof Frankfurt am Main entschied: Die Beleidigung rechtfertigt keine außerordentliche Beendigung, sondern eine fristgemäße Abberufung (Az. : 7 Ca 9327/07). Ein Sozialarbeiterin darf seinen Chef, mit dem er ein vertrautes Verhältnis hat und den er als " alten Arschloch " bezeichnet. Dies ist kein Zeichen einer ernsten Beleidigung, sondern nur ein Zeichen dafür, dass die beiden "auseinandergewachsen" sind.
Das Landgericht Köln entschied hier zugunsten eines Betrunkenen (Az. : 210 C 148/98). Satz: Ein Polizeibeamter darf nicht als Witzbold bezeichnet werden. Der Berliner Kammergerichtshof entschied: Ein "Clown" ist mit einem " Joker und Witzbold " zu vergleichen, d.h. einer "dummen, lächerlichen Person". Gilt für Beamte (z.B. Polizisten) eine besonders strikte Beleidigungsrichtlinie?
Nein. Wer einen Offizier beschimpft, begehen dasselbe Verbrechen wie eine andere Persönlichkeit. So lange es nicht als Beleidigung gedacht ist. Der Amtsgerichtshof Augsburg entschied zugunsten eines 29-Jaehrigen. Die Bezeichnung wäre nun Teil der umgangssprachlichen Sprache, also keine kriminelle Beleidigung. Nein! Ein Verkehrspolizist kann Ihnen nicht sofort ein Ticket erteilen.
Doch: Ein Mitarbeiter des Jobcenters kann Sie aus dem Büro ausschließen, z.B. B, wenn Sie ihn beschimpfen, denn hier hat er das Recht auf das Haus. hat das Landgericht Pinneberg entschieden: Hier hatten sich die Streithammel einander herausgefordert, so dass das Hofe die Gebärde nicht mehr als Beleidigung sah. Das Schlagen eines Gegners bei einem Unfall war jedenfalls eine "übertriebene" Antwort, entschied das Landgericht Frankfurt (31 C 4185/93-16).
Es entschied das Landgericht Rostock (Az.: 46 C 186/12): Werde ich in Flensburg mit Punkten konfrontiert, wenn ich im Verkehr beleidigt werde? Weil mit der Punktreform Verwaltungsdelikte und Verbrechen, die keine Relevanz für die Straßenverkehrssicherheit haben, punktfrei geworden sind - z.B. - Beleidigung. In Ehingen, Schwaben, ja. hat das Landgericht Ehingen entschieden: In schwäbischer Sprache ist der Antrag keine kriminelle Beleidigung (vgl. 2Cs 36 Js 7167/09), sondern eine "Ablehnung eines von der Gesellschaft als unvernünftig wahrgenommenen Antrags".
Landgericht Bergisch Gladbach urteilte: Gilt das auch für Beschimpfungen im Alltagsleben und über Skype? Ja, Beschimpfungen sind auch in Social Networks oder Gremien zu ahnden. Die Problematik: Beschimpfungen können im Internet komplizierter sein (Fotomontage, Fehlinterpretationen).