Double Opt in österreich

Doppel-Opt in Österreich

Bei der Versendung von Newslettern müssen in Österreich strenge Regeln eingehalten werden. Die Prozedur kann auf ein Double-Opt-In erweitert werden und Sie haben Ihre E-Mail-Adresse bestätigt (Double-Opt-In-Verfahren). Ihre Daten werden auf den Servern der ÖH in Österreich gespeichert.

Rechtsgrundlagen

Durch die konstante Online-Präsenz des Auftraggebers, die große Leistungsfähigkeit bei geringen Anschaffungskosten und die unmittelbare Kundenansprache gibt es kaum noch Firmen, die keine Information per E-Mail an ihre Adressaten versenden. Im E-Mail-Marketing ist als werbetreibendes Unternehmen ein gesetzlicher Ordnungsrahmen zu berücksichtigen, der den Auftraggeber vor ungewollter Reklame bewahrt und damit seine Beachtung für die relevante und gewünschte Information garantiert.

Untersuchungen belegen, dass sich für den Auftraggeber irrelevante Angaben negativ auf die Sichtweise des werbetreibenden Betriebes auswirken. Wo kann ich E-Mail-Kampagnen versenden? Durch das Einverständnis des Adressaten und die Möglichkeit, sich in jeder E-Mail abzumelden, sind Sie auf der sicheren Seite. 2. E-Mails dürfen ohne Zustimmung des Adressaten an bis zu 50 Adressaten versendet werden.

Inwiefern kann die Genehmigung des Adressaten eingeholt werden? Das Einverständnis ist an keine bestimmte Art und Weise geknüpft und kann auf unterschiedliche Weise erteilt werden. Der Adressat kann die Genehmigung in schriftlicher oder mündlicher Form oder durch ein angekreuztes Genehmigungsfeld auf einem Web-Formular einholen. In diesem Falle muss die Handlung - also das Ankreuzfeld - vom Adressaten stammen und darf nicht vorgefüllt werden.

Das Einverständnis im direkten Gespräch oder jede andere Art der abschließenden Genehmigung des Adressaten ist ebenfalls erlaubt. Auch der regelmäßige Umgang in echten Geschäftsverbindungen kann als Einverständnis gewertet werden. Das Einverständnis des Adressaten mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die entsprechenden Bestimmungen festgehalten sind, ist nicht abschließend klar. Im Falle einer klaren Wortwahl und Betonung (z.B. fett) der Einverständniserklärung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann dies als solche akzeptiert werden.

Dies bedeutet, dass der Adressat zweifellos weiß, dass er seine Zustimmung gibt. Allerdings muss die Vorschrift eindeutig sein und Auskunft darüber geben, wem die Zustimmung gegeben wird und welche Auskünfte erteilte. Am häufigsten werden die beiden Verfahren Single-Opt-In und Double-Opt-In verwendet.

Im Single-Opt-In-Verfahren gibt der Adressat seine Angaben in vorbereiteter Form ein und sendet sie an den Absender. Damit die rechtsverbindliche Zustimmung des Adressaten klar und nachvollziehbar eingeholt werden kann, ist das Double-Opt-In-Verfahren eine gute Idee. Mit dem Double-Opt-In bekommt der potentielle Kunde nach dem Senden seiner E-Mail-Adresse eine Mitteilung mit der Bitte, auf einen der Links zu klicken.

Diese Vorgehensweise verbietet die Verwendung der E-Mail-Adresse ohne Zustimmung des Adressaten. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Zustimmungserfordernisse in jeder Hinsicht eingehalten. Bitte beachte, dass die Bestätigungs-E-Mail nur einmal an den Adressaten versendet werden darf und vor der Bestätigungs-E-Mail keine Werbebotschaften enthält. Falls der Verweis nicht überprüft wird, erhält der Adressat möglicherweise keine weitere E-Mail mit der Bitte, auf den Verweis zu klikken.

Das Double -Opt-In-Verfahren ist in Österreich die gesetzliche Zustimmung zum Versand von Sendungen an eine e-Mail-Adresse. Grundsätzlich ist das Empfängerlandprinzip anzuwenden, d.h. der Absender muss sich an die rechtliche Situation im Empfängerland halten. Ungeachtet des Absenderlandes sind bei E-Mail-Kampagnen immer die gesetzlichen Bestimmungen des Empfängerlandes zu beachten.

Ab wann ist die Genehmigung des Adressaten erforderlich? Vor dem ersten Versand einer Werbe- oder Massen-E-Mail muss die Genehmigung des Adressaten eingeholt werden. Es wird eine ausdrückliche Genehmigung auf der Grundlage der Nachweisbarkeit verlangt. Sie müssen sich zu jeder Zeit abmelden können! Jeder E-Mail-Versand muss die Möglichkeit beinhalten, den Empfang des Newsletters abzubestellen. Dies ist zwar an keine bestimmte Art von Formular bindend, muss aber sofort, kostenlos und ohne Probleme möglich sein.

Durch Anklicken dieses Links wird der Adressat auf die schwarze Liste gesetzt und durch die E-Mail-Marketing-Software sichergestellt, dass diese Anschrift nicht mehr gesendet wird. Das österreichische Regulierungsamt für Fernmeldewesen (RTRG) führt die EKG-Liste, oft auch Robinson-Liste genannt, auf der Einzelpersonen und Firmen platziert werden können, um keine Werbebotschaften zu empfangen.

Eine unaufgeforderte Zusendung von Werbemitteln an nicht in der ECG-Liste aufgeführte Adressaten ist nach 107 TKG 2003 nur mit Zustimmung des Adressaten gestattet, jedoch gibt es im Bereich der bestehenden Geschäftsverbindungen bestimmte Ausnahmeregelungen. Ein professionelles E-Mail-Marketing-Programm kann die Anschriften beim Versenden mit der RTR-GmbH vergleichen und so die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.

Nähere Angaben finden Sie auf der Homepage der RTR-GmbH unter www.rtr. at/ecg. Das Mediengesetz (MedienG), die Novellierung des UWG, das DSG und das TKG schreiben bestimmte Auskunftspflichten für reguläre Sendungen (mindestens viermal im Jahr) vor und erleichtern dem Adressaten die Identifikation des Senders.

Sie müssen nicht unbedingt in der E-Mail stehen, sondern können auch über einen Verweis aufgerufen werden. Die folgenden Angaben müssen dem Adressaten zur Verfügung stehen: Nähere Auskünfte erteilt der WIFI-Unternehmerdienst der Bundeswirtschaftskammer Österreich.

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