Abmahnung Wegen 5 Minuten

Vorsicht für 5 Minuten

Wenn Kassierer B wegen Kassierer A 5 Minuten später beim Discounter ist, ist dies im Einzelfall unbedeutend. Vorsicht wegen Schimpfwort im Unternehmen, wann ist die Frist? 5. Antwort am 11. Juni 2015 | 08:42.

Von. Können Sie eine Verwarnung wegen einer Verspätung erhalten? Schon bei xx.yy. zzzz, wo du bei xx:yy angefangen hast und bei xx.yy. zzzz, wo du xx Minuten zu spät warst.

Ganz verständlich: Abbruch wegen 5 Minuten Zeitverlust?

Wenn Sie ein paar Minuten zu spät zur Arbeit kommen, riskieren Sie eine Entlassung? Schon wenige Minuten Verzögerung können "das Keg überlaufen lassen" und eine Entlassung begründen, wenn der Mitarbeiter bereits einige Zahlungen getätigt hat. Bei wiederholter Pünktlichkeit trotz entsprechender Abmahnung kann es zu einer fristlosen Beendigung als anhaltende Ablehnung der Arbeitsverpflichtung kommen.

Im Einzelverfahren, das das LAG Rheinland-Pfalz, Az. 4 Sa 147/15, zu entscheiden hatte, genügte eine leichte Pausenüberschreitung (3 Minuten) nicht; die Entlassung des Unternehmers war gegenstandslos. Richtwerte sind die beiden folgenden Extremfälle: Eine erste, einmalig auftretende Verzögerung von wenigen Minuten kann nur eine Verwarnung, nicht aber eine Beendigung ohne weitere Verletzungen begründen.

Im Falle von dauerhaften Verzögerungen, die bereits mehrmals angemahnt wurden, kann es durchaus berechtigt sein, fristlos zu kündigen, auch wenn der Mitarbeiter innerhalb weniger Minuten zu spät am Arbeitsort eintrifft. In den Jahren 2005 bis 2007 gingen drei Verwarnungen ein, die zum Teil auf Verzögerungen zurückzuführen waren, dann aber bis 2014 korrekt und fristgerecht umgesetzt wurden.

In dieser Zeit wurde er von seinem Auftraggeber für seine "gute und stimmige Zusammenarbeit" gewürdigt und im Zwischenbericht zu Beginn des Jahres 2014 als "immer verlässlich und gewissenhaft" bezeichne. Doch an drei Tagen im Jänner 2014 kam er 19, 26 und 56 Minuten zu früh. Ihm wurde im Jänner eine schriftliche und im Feber 2014 eine mündliche Verwarnung übermittelt.

Er kam im September 2014, sieben Monaten später, nach der Unterbrechung, drei Minuten zu später Stunde zur Stelle, worauf der Auftraggeber ihn ohne Vorankündigung und alternativ pünktlich entließ. Aus der Abwägung der Interessen in Einzelfällen ergab sich die Ansicht, dass die Entlassungen erfolglos waren und der Schlüsseldienst wieder einmal ein Glücksfall war, unter anderem wegen seiner langjährigen Tätigkeit, der Unterhaltspflicht und der Umstand, dass er sich nach den "alten" Warnungen von 2005 bis 2007, die aufgrund der längeren Zeitspanne ihre Wirksamkeit als vorbereitende Stufe für eine Entlassung eingebüßt hatten, bis 2014 völlig unbedenklich verhielt.

Nach Ansicht des Gerichtes hat er mit über 150 Stunden Verlängerung bewiesen, dass diese wenigen Minuten Verspätung keine Betriebsstörungen verursacht haben. Unter diesen Umständen wäre aufgrund des zweiten Irrtums im Jahr 2014 nach den Verzögerungen und Warnungen zu Beginn des Geschäftsjahres keine anhaltende Ablehnung der Pünktlichkeitspflicht festzustellen gewesen.

Die Arbeitgeberin hätte zumindest eine weitere Verwarnung senden sollen. html+='''; html+=' '; html+=''; html+='; html+='

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