Abmahnung wegen Fehlendem Impressum

Vorsicht bei fehlendem Aufdruck

Warnen Sie als Bürger ein Unternehmen vor fehlendem Impressum. Was kann gemahnt werden? Warnung wegen fehlender Impressumspflicht bei google+, Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc. Eine solche Warnung wird in der Regel von einem Anwalt verfasst, der den Wettbewerber vertritt. Das Impressum würde ich auf jeden Fall schnell aktualisieren und meinen guten Willen zeigen.

Vorsicht wegen fehlendem Impressum bei Ebay Classifieds.

Googlespiel - Vorsicht bei fehlendem Impressum -

Wer im Google Play Store Anwendungen anbietet, sollte auf ein entsprechendes Impressum achten. Andernfalls besteht die Gefahr eines teuren Warnschreibens. Wer auf seinen Webseiten auf Google, XING, Google+ oder Google Places keinen oder keinen korrekten Aufdruck hat, wird seit einiger Zeit mit einer unangenehmen Überaschung konfrontiert.

In einer Verwarnung werden Sie gebeten, eine strafrechtliche Abmahnung abzugeben. Laut einigen neuen Nachrichten, ist das jetzt auch eine Bedrohung für App-Anbieter - vor allem im Google Play Store.

Unternehmen sollten daher darauf achten, dass ihr Impressum in ihrem Shopangebot leicht zu erkennen, sofort verfügbar und für die User jederzeit zugänglich ist. Ihr Impressum muss darüber hinaus alle erforderlichen Informationen im Sinn von § 5 TMG enthalten. Sie sollten in der Lage sein, das Impressum im Angebotstext oder in der Info-Box des Googleshop zu platzieren.

Im Idealfall sollte es auch explizit als Impressum gekennzeichnet werden. Er ist auch Verfasser von zahlreichen juristischen Publikationen in diesen Themen. TIPP: Wenn Sie eine Warnung oder andere Dokumente bekommen haben, können Sie diese unmittelbar an Ihre Anforderung anhängen.

Bußgeld von 3.000 EUR für versteckte Aufdrucke

Auch Facebook-Seiten benötigen ein leicht zu erreichendes Impressum in der Handy-Ansicht. Ein süddeutsches Unternehmen hat alle im Blick, die dies nicht berücksichtigen. Schon viele Facebook-Nutzer haben mit Briefen der Fa. Revolutive Systems eine böse Überraschung erlebt. 3000? Konventionalstrafe fordert das Unternehmen von den Adressaten - weil sie eine Facebook-Seite unterhalten, deren Aufdruck in der Mobilversion des Social Networks nicht ausreicht.

Allerdings sollte sich schon lange rumgesprochen haben, dass jede nicht nur für private Zwecke genutzte Webseite von Facebook ein Impressum haben muss. Manche haben nicht nur einen eigenen Charakter, sondern haben auch eine Website für ihr Cafe, ihre Musikkapelle, ihren Friseur, ihre Steuerberatung oder ihr derzeitiges Werk. Für alle diese Webseiten ist ein Impressum erforderlich, das nach der Rechtssprechung "leicht zu erkennen und sofort zugänglich" sein muss.

Kaum jemand in Deutschland klärt dieses Thema so hartnäckig wie die Revolutionäre Systeme AG, meint der Berlinische Jurist Thomas Schwenke in einem Blogeintrag. Das ist ein erbitterter Witz, denn Schwanke weiß das Unternehmen aus Süddeutschland. Schon 2012 erregte der Vorgänger der Revolutionäre Systeme AG, die Binary Services AG, Furore, als sie wegen eines mangelnden oder wenigstens mangelhaften Abdrucks auf Facebook-Seiten viele Warnungen ausgab.

"Über 200 Warnungen sind dem Gericht bekannt geworden", sagt Schwank. Man kann nur über die Gesamtzahl der gesendeten Warnungen nachdenken. Viele Website-Betreiber hatten das große Manko, dass es keine spezielle Infobox mit einem Namen wie "Impressum" oder "Über uns" im Seitenlayout von Facebook gibt, sondern nur den Button "Info". Das Landgericht Aschaffenburg hält es jedoch für nicht ausreichend, an dieser Stellen die Kontaktangaben des Standortbetreibers anzugeben.

Rechtssicher ist nur, erläutert Schwenkke, der dafür sorgt, dass bereits in der Voransicht der Detailinformationen ein Verweis wie "zum Impressum" erscheint. Wenn Sie auf das Impressum Ihrer Webseite verlinken, müssen Sie darauf achten, dass der Facebook-Nutzer mit höchstens zwei Mausklicks da ist. Der gültige Gerichtsstand hat daher vielen der Binary Services keine andere Möglichkeit gelassen, als die eingesandte Abmahnung zu unterzeichnen und damit auch sicherzustellen, dass die Seiten in Zukunft, auch in Mobilfunkanwendungen, einen Abdruck haben werden.

Offensichtlich hat die Firma nun die 3000 Euro Forderung an diejenigen geschickt, die damals die ursprüngliche Unterlassungserklärung abgegeben haben.

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