Rücksendung unter 40 Euro

Warenrückgabe unter 40 Euro

denn unter 40,00 Euro hat der Händler auch die Rücksendekosten zu tragen. Die billigste Standardversendung würde 5 Euro kosten. Es kann jedoch sein, dass dem Verbraucher ein Teil der Versandkosten erstattet werden muss, wie viele bisher auch für Sendungen unter 40 Euro. Rücksendungen über 40 Euro sind bei Amazon kostenlos.

Wer-Zahlt die Rücksendekosten bei Widerruf?

RECHT: Im Falle des Widerrufs eines bei einem Versandhändler getätigten Kaufs, d.h. eines kurzzeitigen Rücktritts vom Vertrag nach Vertragsschluss, hat der Besteller die Kosten der Rücksendung zu übernehmen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache mehr als 39,99 Euro beträgt, da unter 40,00 Euro auch der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu übernehmen hat.

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, nach der der Unternehmer im Fall eines Widerrufs des Bestellers die Versandspesen nicht zu ersetzen hat oder eine Frachtkostenpauschale zurückbehalten kann, ist nicht zulässig. Mit Beschluss vom 14.04.2010 (Az: C-511/08) hat der EuGH in Luxemburg nun beschlossen, dass im Online-Handel mit einem Rücktritt des Bestellers der kommerzielle Anbieter dem Besteller den vollen Kaufbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, für das erworbene Produkt zu ersetzen hat.

Darin heißt es, dass es nach der EU-Fernabsatzrichtlinie von 1997 (Artikel 6 Absatz 2) einem Endverbraucher untersagt ist, die Versandkosten zu übernehmen, wenn er von einem Verkaufsvertrag zurückgetreten ist. Nur die Rücksendekosten können dem Kunden bei Ausübung seines Widerrufsrechts in Rechnung gestellt werden.

Gemäß derselben Anweisung, die von den Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss, kann der Besteller vom Erwerb der Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen und den Kaufgegenstand zurücksenden, wobei er dann jedoch die Rücksendekosten an den Auftragnehmer zu übernehmen hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Wert der Ware (ohne Versandkosten) unter 40,00 Euro liegt.

Gemäß den Ausnahmeregelungen der Verordnung hat der Einzelhändler bei einem Wert der Ware unter 40,00 Euro die Versand- und Rücksendungskosten zu übernehmen. Die Rücksendungskosten kann der Fachhändler höchstens einbehalten, wenn der Wert der Ware mehr als 40,00 Euro beträgt und er sie bezahlt hat. Doch aufgepasst, verehrte Handelsvertreter!

Einen HÃ?ndler meint nun mit werblichen Aussagen wie: "Im Fall des Widerrufes werden die Versandkosten von uns Ã?bernommen" oder Ã?hnlich rekrutieren zu können, sollte sich darÃ?ber im Klaren sein, dass dies wettbewerbsfeindlich ist, und es kann rasch eine Warnung einflieÃ?en.

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