Kündigung bei Verspäteter Mietzahlung

Stornierung bei verspäteter Mietzahlung

Der Vermieter hat nicht nur unterlassene, sondern auch ständig unpünktliche Mietzahlungen das Recht zur fristlosen Kündigung. Den Vermietern wird empfohlen, sofort auf verspätete Mietzahlungen zu reagieren. Der Samstag wird nicht in die Berechnung der Mietzeit einbezogen. Warnung ist bereits mindestens dreimal zu einer verspäteten Zahlung gekommen.

Verspätete Mietzahlung = Kündigung?

Eine Vermieterin beendete ihren Pächter, nachdem er mehrere Monaten in Folge nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Bei nicht rechtzeitiger Mietzahlung ist dies nicht immer ein Kündigungsgrund. Dies berichtete die Fachzeitschrift "Das Grundeigentum" der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Berlin in der ersten Ausgabe des Jahres. Wenn die Mietverhältnisse über viele Jahre ohne Schwierigkeiten bestanden haben, ist eine leichte Verspätung der Mietzahlung in jedem Falle nicht ausreichend.

Im Verhandlungsfall hatte ein Hauswirt seinen Pächter beendet, nachdem er mehrere aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht fristgerecht bezahlt hatte. Die Mieterin wollte die Ferienwohnung jedoch nicht aufgeben. Deshalb endete der Prozess vor dem Gerichtshof. Verspätete Mietzahlung = Kündigung? Mitteilung an den Empfänger: Sicherheitsfrage: Tragen Sie die angezeigten Zeichenketten ein:

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BGH: Kündigung bei verspäteter Mietzahlung möglich

Eine ständige nicht fristgerechte Mietzahlung sowie die Nichtzahlung der Mietsumme können den Eigentümer zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ermächtigen. Hier haben die Bewohner eines Wohnhauses, die aufgrund eines Mietvertrages zur monatlichen Vorauszahlung des Mietpreises gezwungen waren, den Mietzins trotz mehrfacher Abmahnung erst Mitte des Monats übertragen. Im Gegensatz zum Oberlandesgericht Konstanz hat der BGH die weitere Mietzinsverzögerung als eine so schwerwiegende Pflicht verletzt, dass er eine Kündigung aus wichtigen Gründen im Sinn von § 543 BGB rechtfertigt.

Pachtrecht

Bezahlt das Arbeitsamt die Mieten für einen unpünktlichen Sozialhilfeempfänger, muss sich der Pächter die Schuld nicht von der sozialen Behörde geben lassen. Jedoch hat der BGH noch einmal darauf verwiesen, dass die nicht fristgerechte Mietzahlung durch die Arbeitsagentur ein Anlass für den Mieter sein kann, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden (vgl. BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - VIII, Slg. 173/15).

Ob es einen wichtigen Kündigungsgrund gibt, ist nicht nur eine Schuld. Eine Gesamtbeurteilung könnte eher zeigen, dass eine Fortführung des Mietvertrages für den Eigentümer unangemessen wäre, selbst wenn der Pächter kein eigenes Vorliegen hat. Er hat den Nachweis zu erbringen, dass er die Dienstleistung fristgerecht und unter Beifügung der notwendigen Dokumente angemeldet hat und bei Zahlungsverzug der Behörden die Berechtigung zur fristgerechten Bezahlung aufgefordert und vor allem auch darauf verwiesen, dass der Leasinggeber bereits eine Verwarnung ausgesprochen hat und daher mit der Kündigung des Mietvertrages gedroht hat.

Weitergehende Kündigung wegen Zahlungsverzug gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Eine Kündigung wegen Verzuges gemäß 543 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB ist nicht erforderlich. In Ausnahmefällen kann die Kündigung wegen Zahlungsverzug auch von einer Verwarnung abhängen, z.B. wenn die Arbeitsagentur die Zahlung der Mietsumme für den/die MieterIn zu verspätet leistet oder wenn dem/der VermieterIn die Schlussfolgerung auferlegt werden muss, dass die Nichtbezahlung auf einen anderen Fehler oder auf andere vom/von der MieterIn nicht zu verantwortende Sachverhalte zurückgeht.

In der Kündigung ist die Zusammensetzung des Mietrückstandes und die Frage zu regeln, ob die Kündigung auf 543 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) oder b) beruht. Wir bitten Sie, unsere Informationen über die Briefzustellung und die Behandlung von Mustern zu berücksichtigen.

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