Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Schreiben an Nachbarn wegen Ruhestörung
An die Nachbarn schreiben, weil sie den Frieden stören.Briefe an die Nachbarn schreiben (Freizeit, Lärm, Belästigung)
Sie müssen also nichts schreiben. Hängt davon ab, wie deine Nachbarn sind, wenn sie wirklich ganz lieb sind, kannst du mit ihnen sprechen. Anonyme Briefe könnten Ihre Nachbarn verärgern. Liebe Familie Hansotto, ich möchte Ihnen sagen, dass ich oft starke Lärmbelästigung aus Ihrer Ferienwohnung bemerkt habe und möchte Sie auffordern, den Geräuschpegel zu dämpfen.
Seit einiger Zeit habe ich lautstarke Lärm aus Ihrer Ferienwohnung bemerkt und möchte Sie darum ersuchen, diese etwas herunterzudrehen.
Falsche Anschuldigungen des Nachbarn (MFH)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine Familie von drei Personen (Mann 50, Dame 47 und Sohn 15 ), die vor ca. 2 Jahren (April 2008) in den zweiten Stock eines Wohnhauses mit 8 Personen umgezogen ist (Kauf der Wohnung). Das Appartement wurde nahezu vollständig renoviert: neue Badezimmer/WC, neue Laminatböden oder Parkettböden mit verlegtem Trittschallschutz.
Zuvor lebte in dieser Ferienwohnung ein einzelner 55jähriger Mann, der den ganzen Tag arbeitete und die Abende in seinem Arbeitszimmer (derzeit Kinderzimmer) verbrachte. Vor etwa 6-7 Monate hatten die Nachbarn im ersten Stock unterhalb der Gastfamilie kein eigenes Baby, derzeit ein Junge. 2. Beschwerde/Vorwurf: Die Nachbarn beschuldigten, dass jeder der Stufen durch das neue Schichtstoffmaterial gehört werden konnte und sie sich nicht auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrierten.
Konsequenz: Meine Mama verbietet Hausschuhe, nur "Stoffschuhe", Enkelkinder dürfen nicht mehr durch die Ferienwohnung gehen. Von den Nachbarn kommt im Juli ein Brief: "In diesem Schreiben beschweren wir uns zunächst über unseren Umbau-Geräusch. Danach werden meine Elten beschuldigt, aus ihrer eigenen Ferienwohnung zu boomen, und zwar von einer Klimaanlage, die eingebaut wurde und im Zimmer steht.
Der Betrieb des Gerätes sollte weder in der Nacht noch am Tag erfolgen. Die Nachbarn beklagen sich auch über den Fußboden. Das Schreiben besagt, dass die Nachbarn über Gerichtsentscheidungen verfügen, die vorsehen, dass solche strukturellen Veränderungen nicht ohne die Zustimmung der MitbewohnerInnen vorgenommen werden dürfen. Und dann gibt es noch: Stellen Sie sicher, dass Ihre Enkelkinder nicht mehr als nötig durch die Ferienwohnung eilen.
Zum Brüllen aus der Wohnung: Natürlich haben meine Alten keine Klimaanlagen eingebaut. Mein V ater fragte den Nachbarn nach dem Schreiben und zeigte ihm die Ferienwohnung. Die Nachbarin sagte, dass wir es vielleicht beseitigt haben! Der Lärm kam, so mein Papa, von der nahegelegenen U-Bahn-Station, wo wegen der Baumaßnahmen in der Nacht eine Anlage angelassen wurde.
Wir haben im Jänner 2009 einen weiteren Schreiben erhalten: Die Pantoffeln, die den Krach verursacht haben, wurden, wie gesagt, von meinen Müttern (Sohn, Töchter) mit bösem Blick gestraft. Selbst als die Straßenkinder laut wurden, geriet meine Mama in Angst. Keine Ahnung, wie laut die Nachbarn sind.
Außerdem übernachtet das Nachbarskind im Zimmer, wo unsere Kleinen kaum da sind. Zum Vorwurf im Treppenhaus: Natürlich unterhalten sich die Kids im Stiegenhaus, aber es gibt keinen Quietsch. Die Tatsache, dass die Kids auf das Treppengeländer schlagen sollen, ist völlig ungerechtfertigt. Das Durchlaufen der Ferienwohnung ist für keinen von uns erlaubt und das Winkeln oder Aussprechen aus dem Haus ist nicht erlaubt, da der Nachbrand stören könnte.
So etwas würde ich mir nicht erlauben, aber meine Mütter wollen keine Nachteile. Die Nachbarn im dritten Obergeschoss haben einen 8-jährigen Jungen, der besonders nach der Schulzeit sehr geräuschvoll ist und durch die Ferienwohnung bummelt.
Mein Vater hat sich nicht mal beklagt, weil er ein Junge ist. Damit ich endlich einen Brief an die Nachbarn schreiben kann und meine Mütter und Väter wieder ein wenig friedlich durchatmen können, wenn ihre Enkelkinder kommen. Unglücklicherweise gibt es häufigere Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn oder Anwohnern eines Wohnhauses wegen angeblicher Lärmbelästigung.
In diesem Fall steht dem Geschädigten ein Recht nach 1004 BGB zu, wenn ein unzumutbarer Geräuschpegel auftritt. Mit dem Rechtsanspruch kann der Betreffende die Lärmminderung einfordern. Wichtig ist jedoch, dass die betreffende Person (in diesem Fall der Nachbarn Ihrer Eltern) nachweist, dass der Geräuschpegel wirklich inakzeptabel ist.
Wegen einer bloßen Beteuerung kann Ihr Nächster keine Klage gegen Ihre Vorfahren einreichen. Es ist erforderlich, dass das Betongeräusch vom Nachbarn erkannt werden kann. In dem von den Nachbarn angesprochenen Oberlandesgericht Schleswig ging es um einen Vorgang, bei dem statt eines Teppichbodens ein Parkett ohne Trittschallisolierung gelegt wurde.
Vor diesem Hintergrund wurden die Beteiligten dazu verdammt, eine angemessene Isolierung vorzunehmen, damit der Nachbar nicht besonders betroffen ist. Wenn deine Erziehungsberechtigten jedoch eine gute Isolierung installiert haben, ist diese in der Regel ausreichen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nachbarn Ihrer Familie besonders sensibel sind und auf Geräusche besonders einwirken.
Ausschlaggebend ist, ob das Geräusch den gängigen Abmessungen genügt. Es besteht kein Zweifel, dass man seine Mutter nicht beschuldigen kann, wenn das öffnen des Wasserhahns viel Krach macht. Die Nachbarn deiner Familie müssen das akzeptieren. Das Gleiche trifft auf den erhöhten Geräuschpegel Ihrer Nachkommen zu. Kindergeräusche müssen daher immer akzeptiert werden, auch wenn die entsprechenden Geräusch- und Geräuschvorschriften übertroffen werden.
Meiner Meinung nach trifft dies um so mehr zu, als man seine Familie nur gelegentlich besucht und es sich daher nicht um ein regelmäßiges "Geräusch" handeln kann. Zusammengefasst liegt es daher immer an den Nachbarn Ihrer Familie, konkrete Beweise für eine vermeintliche Lärmbelastung zu erbringen, die über die einschlägigen sachlichen Vorschriften hinausgehen.
Abgesehen davon ist Kindeslärm durch Spielkinder generell akzeptabel, da jeder Besitzer und Pächter hier eine spezielle Mitnahmepflicht hat. Wenn es keine Sondersituation gibt, wird kaum ein Hof Ihren Enkeln das Spiel mit ihren Enkeln in der eigenen Wohnung untersagen. Deshalb glaube ich, dass die Nachbarn Ihrer Familie noch einmal darauf hingewiesen werden sollten, dass bei der Parkettverlegung auf eine ausreichende Schalldämmung geachtet wurde und dass Ihre Familie keine über das übliche Niveau hinausgehende Lärmbelastung verursacht.
In Anbetracht der gestiegenen Verpflichtung, Kindeslärm zu tolerieren, denke ich auch nicht, dass es für Sie und Ihre Schwestern nötig ist, Ihre Kinder aufzusuchen. Ich bin für eine weitere Vertretung Ihrer Interessen da und kann auch ein Antwortschreiben an die Nachbarn Ihrer Elten ausstellen.