Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerspruch Fristlose Kündigung durch Mieter
Einspruch Kündigung ohne Kündigung durch den MieterKeine fristlose Kündigung durch den Mieter möglich.
@Hausrat: Kommt es darauf an, ob ich Mieter oder Mieter bin? Also nimmt ein Hauswirt die Kündigung nicht ohne Kündigung eines Pächters an, der sich aber im Recht wiederfindet. Ist eine ordnungsgemäße Übergabe (mit Übergabeprotokoll) durch einen Anwalt möglich? Die fristlose Kündigung erfolgte einen Monat vor Ablauf (Dreimonatsfrist).
Eine fristlose Kündigung wurde von einem Anwalt als angemessen angesehen.
Kann der Anbieter der Kündigung widerstehen? - Mietrecht
AW: Kann der Hauswirt der Kündigung zustimmen? Aus frieder35: Scheinfall: Jemand hat seine Ferienwohnung per Einschreibebrief am 2.11. am 31.12. beendet, d.h. tatsächlich einen Monat früher als in der gesetzlichen Frist vorgesehen. Die Kündigung wurde vom Eigentümer verbal zugesagt. Jetzt verfasst der Hausherr am 14.12. einen Letter, in dem er darauf hinweist, dass die Mieten noch bis zum 31.1. zu zahlen sind.
Muß der Mieter noch zahlen oder hat der Mieter zu lange gewartet, oder konnte er schlicht sagen: "Ich habe den Brief nie erhalten", weil es kein Eilbrief war? Die rechtliche Ankündigungsfrist ist 3-monatig. Inwiefern kommt der Mieter NUR einen ganzen Tag zu uns? Der Mietzins muss vor Ende des Zeitraums bezahlt werden.
Dies ist nur der Fall, wenn der Mieter die Ferienwohnung früher verlässt und der Mieter sie vor Fristablauf wiedervermietet. Die Kündigung ist längstens am dritten Arbeitstag eines Kalendermonates zum Ende des Folgemonats möglich. Für den Mieter verlängern sich die Kündigungsfristen um drei weitere sechs bis acht Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Wohnfläche.
Beendigung von Mietverhältnissen - Weber & Dekena Rechtsanwälte GmbH
Im Regelfall enden die Mietverhältnisse für einen bestimmten Zeitraum mit dem Ende der vertraglichen Mietdauer ohne weitere Begründung, es sei denn, sie werden von einer der beiden Parteien ausserordentlich ausgedehnt oder auflösen. Eine Kündigung für eine ordnungsgemäße Kündigung ist hier nicht erforderlich. Der Mietvertrag läuft auf unbegrenzte Zeit ab, vor allem durch Kündigung durch eine der beiden Parteien, § 542 Abs. 1 BGB.
Zusätzlich kann sie z.B. durch einen Kündigungsvertrag aufgelöst werden. Bei der Mietvertragsgestaltung ist zwischen verschiedenen Arten der Kündigung zu unterscheiden. Somit kann ein Mietvertrag durch:: Gewöhnliche Kündigung ist in 573 BGB vorgesehen. Eine unbefristete Mietdauer kann sowohl vom Mieter als auch vom Eigentümer aufgehoben werden.
Beide Vertragspartner haben jedoch die gesetzlichen Fristen gemäß 573 c Abs. 1 BGB einhalten. Mieter und Mieter unterliegen dabei unterschiedlichen Fristen und Kündigungsbedingungen. Kündigung ist eine Absichtserklärung, die des Empfangs bedarf. Wenn mehrere Beteiligte an einem Mietvertrag teilnehmen, kann die Kündigung nur von allen oder allen auszusprechen sein.
Eine Kündigung des Mietvertrags bedarf der Schriftform, § 586 Abs. 1 BGB. Ein ordentliches Kündigungsrecht des Eigentümers ist nur bei berechtigtem Kündigungsinteresse des Eigentümers möglich. Gerechtfertigtes Interesse liegt vor allem bei schuldhafter, erheblicher Verletzung von Vertragspflichten durch den Mieter, bei eigenen Ansprüchen des Leasinggebers oder bei Verhinderung einer sachgerechten Nutzung des Objektes durch den Leasinggeber, wenn dieser dadurch benachteiligt wird.
Bei der Kündigung sind die vom Eigentümer angegebenen Begründungen anzugeben. Spätere Begründungen können weder ein begründetes Vermieterinteresse begründen noch den Einspruch des Mieters vorbringen. Eine Verletzung der Kündigungspflicht macht sie unwirksam und der Mieter kann sie wegen des Formmangels unverzüglich ablehnen. Im Falle der Kündigung durch den Mieter richtet sich die Frist nach der Mietdauer, § 573 c BGB:
Der Kündigungszeitraum ist in der Regel drei Monaten (mit einer Wartezeit von drei Arbeitstagen). Die Frist wird um drei weitere sechs Wochen nach Übergabe der Ferienwohnung erhöht. Im Gegensatz zum Leasinggeber kann der Leasingnehmer einen Mietvertrag für einen unbestimmten Zeitraum zu jeder Zeit unter Beachtung der Kündigungsfristen gemäß 573 c BGB (drei Monate) auflösen.
Somit benötigt der Mieter keinen Grund zur Kündigung. Das Kündigungsschreiben ist daher vom Eigentümer selbst zu unterzeichnen und ihm im Orginal zuzusenden. Bei Mietern gilt eine Frist von drei Monaten (mit einer Wartezeit von drei Arbeitstagen). Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich um eine Form der Kündigung, die zu einer frühzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führen kann.
Dabei ist zwischen einer ausserordentlichen, begrenzten Kündigung und einer ausserordentlichen, unbeschränkten Kündigung zu unterscheiden. Dabei sind auch die verschiedenen Kündigungsbedingungen für Mieter und Mieter zu berücksichtigen. Sowohl bei unbefristeter als auch bei befristeter Anmietung ist eine ausserordentliche Kündigung auf Zeit möglich. Die ausserordentliche Kündigung muss prinzipiell schriftlich erfolgen und begründet werden.
Im Folgenden sind die wesentlichen Kündigungsrechte des Pächters aufgeführt: Fordert der Mieter eine Mietzinserhöhung für eine preisgebundene Mietwohnung, kann der Mieter den Mietvertrag längstens zum dritten Arbeitstag des Kalendermonates beenden, ab dem die Mietzinserhöhung zum Ende des folgenden Kalendermonates erfolgen soll. Im Falle einer Erhöhung der Mieten einer privat finanzierten Eigentumswohnung bis zur lokalen Normalmiete oder im Falle einer Erhöhung der Mieten nach der Sanierung ist der Mieter zur Kündigung zum Ende des Folgemonats bis zum Ende des zweiten Folgemonats nach Eingang des Antrags auf Erhöhung der Mieten befugt.
Bei angekündigten Sanierungsmaßnahmen durch den Mieter besteht ein Kündigungsrecht nach § 555 e BGB. Um das besondere Kündigungsrecht zu erhalten, müssen die Sanierungsmaßnahmen nicht unerheblich auf die gemieteten Räumlichkeiten einwirken und zu einer deutlichen Mietsteigerung beitragen. In diesem Falle kann die Kündigung zum Ende des Folgemonats bis zum Ende des auf den Erhalt der Modernisierungsanzeige folgenden Monates erfolgen.
Verweigert der Mieter die Weitervermietung unberechtigterweise, wird ein besonderes Kündigungsrecht für den Mieter wirksam. Der Mieter kann in diesem Zusammenhang eine außerordentliche Kündigung am dritten Arbeitstag eines Kalendermonates bis zum Ende des Folgemonats vornehmen. Bei Tod des Pächters kann das Pachtverhältnis mit den Nachkommen weitergeführt werden. Dabei kann der Mieter bzw. sein Nachfolger die Mietverhältnisse ausserordentlich bis zum dritten Arbeitstag eines Kalendermonates, längstens bis zum Monatsende nach dem nächsten Monat, auflösen.
Bei Tod des Pächters können auch anspruchsberechtigte Mieter beitreten, wenn sie Verwandte im Haus haben. Teilnahmeberechtigt sind z.B. der Ehepartner, der registrierte Partner, das Kind oder andere Familienmitglieder, die einen Hausstand mit dem Mieter hatten. Die Einreise ist nicht möglich, wenn die eintretenden Teilnehmer den Vertrag innerhalb eines Monates, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ablebens, auflösen.
Andernfalls wird das Mietobjekt mit dem Einreiseberechtigten fortgeführt und der Mieter hat ein Vorrecht. Sind mehrere Mieter Vertragsparteien und stirbt nur ein Mieter, wird der Mietvertrag mit den anderen weiter geführt. Der andere Mieter kann das Vertragsverhältnis dann innerhalb eines Monat nach Bekanntwerden des Todes des Vermieters auflösen.
Die Vermieterin kann vor allem ein besonderes Kündigungsrecht ausüben; in diesen FÃ?llen hat die Vermieterin die Möglichkeit, ihr besonderes KÃ?ndigungsrecht zu einem anderen zulÃ?ssigen Zeitpunkt auszuÃ?ben. Bei außerordentlicher fristloser Kündigung ist der Mieter auch an das Bestehen eines Kündigungsgrunds geknüpft. Der Mieter hat in den nachfolgenden FÃ?llen das Recht zur ausserordentlichen KÃ?ndigung:
Es hat sich eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen für die Verweigerung der Nutzung herausgebildet, so dass z.B. beträchtliche Feuchteschäden bei Schimmelbefall oder wiederholtem Heizungsausfall aufgrund von Ölmangel oder weil der Hausherr die Elektrizitätsrechnung nicht zahlt, in dieser Rechtsschutzgruppe Gründe für die Kündigung sind. Eine fristlose Kündigung ist nicht an eine Kündigungsfrist geknüpft, aber in solchen FÃ?llen, in denen der wesentliche Grunde in einer Verletzung der Pflicht aus dem MietverhÃ?ltnis liegt, ist die KÃ?ndigung erst nach fruchtlosem Verstreichen einer zur Behebung festgesetzten, zumutbaren Nachfrist oder nach fruchtloser Mahnung zustande gekommen.
Die Mieterin hat das Recht zu wählen. Entscheidend ist, dass dem Mieter die Gelegenheit geboten wird, den Grund der Kündigung zu beheben. Welcher Zeitraum als sinnvoll zu betrachten ist, hängt vom konkreten Fall ab. Ein Fristsetzungs- oder Abmahnungsrecht ist jedoch verzichtbar, wenn es offenkundig keinen erfolgversprechenden Charakter hat oder wenn eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund unter Berücksichtigung der beidseitigen Belange begründet ist.
Der Mieter sollte mit der Kündigung nicht zu lange zögern, da er sonst sein Recht erlischt. Bei fristloser Kündigung wegen schwerwiegender Gesundheitsrisiken muss das Gesundheitsrisiko für eine normalerweise empfindliche Person eine dauerhafte Erkrankung sein. Ein außerordentliches Kündigungsrecht kommt jedoch nicht in Frage, wenn der Fehler leicht zu beheben ist.
Bei einer Beeinträchtigung des Wohnungsfriedens hat der Mieter die Ruhe so zu beeinträchtigen, dass die Fortführung des Mietvertrages bis zum Ende der Frist nicht zumutbar ist. Der Mieter hat in den nachfolgenden FÃ?llen das Recht zur ausserordentlichen KÃ?ndigung: Dazu gehört auch die ungenehmigte Ã?bergabe des Mietobjektes an einen Dritten oder die Gefährdung der Wohngegend durch VernachlÃ?ssigung seiner Mitwirkungspflichten.
Zu diesem Zweck muss der Mieter entweder mit der Zahlung der Miete für zwei aufeinander folgende Zahlungstage im Rückstand sein oder ein nicht unerheblicher Teil der Miete oder der Mieter muss mit der Zahlung der Miete in einem mehr als zwei Tage dauernden Zahlungsrückstand in einem Betrag, der die Miete für zwei weitere Monate/Nachträge überschreitet.
Liegt der Grund für die Kündigung in der Nichteinhaltung einer Verpflichtung aus dem Mietverhältnis, ist die Kündigung auch hier erst nach fruchtlosem Fristablauf oder nach fruchtloser Androhung möglich. Der Leasinggeber kann auch nach den Prinzipien von Treu und Glauben, also 242 BGB, sein mögliches außerordentliches Kündigungsrecht einbüßen, wenn er trotz Wissen um die Vertragsverletzung über einen größeren Zeitraum mit der Kündigung aufhört.
Nach § 568 Abs. 2 BGB hat der Mieter den Mieter auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen und ihm die Art und Weise sowie die Fristen mitzuteilen. Die Mieterin kann daher der Kündigung trotz des legitimen Eigeninteresses des Mieters an der Kündigung des Mietvertrages Einspruch erheben und auf der Fortführung des Mietvertrages drängen.
Dies gilt, wenn die vertragliche Kündigung des Mietvertrages eine Notlage für den Mieter, seine Angehörigen oder andere Mitglieder seines Haushaltes darstellen würde, die auch unter Berücksichtigung der legitimen Belange des Mieters nicht zu vertreten ist. Die Beanstandung muss in schriftlicher Form und persönlich unterzeichnet werden. Der Widerspruch muss mindestens zwei Monaten vor Ablauf des Mietvertrages eintreffen.
Der Mieter hat den Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Wunsch des Mieters sofort zu begründen. Der Mieter hat den Widerspruch zu unterbreiten. Ein Widerspruchsanspruch des Mieters nach 574 BGB besteht nicht, wenn der Leasinggeber eine gerechtfertigte Sonderkündigung auf unbestimmte Zeit vornimmt. Die Vermieterin kann nach dem Einspruch nur noch durch eine Zwangsräumungsklage gegen den Mieter vorgehen, um die Kündigung zu erzwingen.