Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum homepage Muster
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Sie sind als Homepagebetreiber nach 5 TMG in den meisten FÃ?llen zu einem ordnungsgemÃ?Ã?en Impressum, auch Provider-Identifikation, verpflichtet. HierfÃ? Sie müssen dieses Impressum leicht erreichbar machen. Bei den meisten Webseitenbetreibern - und wahrscheinlich auch bei Ihnen - ergibt sich die Fragestellung, welche Informationen nun in einem solchen Impressum angegeben werden müssen.
Gerade weil einige Kanzleien ihre Mandanten wegen einer Verletzung der Abdruckpflicht warnen. Deshalb bieten wir Ihnen kostenlose Muster oder Templates für den Abdruck Ihrer Homepage auf unserer Webseite an. Den entsprechenden Beispieltext können Sie für das notwendige Impressum auf Ihrer Homepage ohne Zeitbegrenzung nutzen.
Die Quellenangabe "Muster Impressum der Flegl Rechtanwälte GmbH" am Ende des Mustertexts darf für die Nutzungsdauer NICHT geändert oder gelöscht werden. Gleiches trifft zu, wenn Sie nur einen Teil unseres Beispieltextes nutzen. Besonders wichtig ist Ihnen, dass Sie dem Internetnutzer ein für Ihre Webseite geeignetes Impressum bereitstellen.
Sie müssen erkennen, ob Sie eine private oder eine kommerzielle Internetpräsenz haben oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. als eidg. Die folgenden Beispieltexte sind je nach Bedarf die passenden für Sie: Rechtliche Hinweise: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für unsere Texte keine Gewähr leisten und diese keine Rechtsberatung ersetzten können.
Die Beispieltexte sollten für Ihren Internet-Auftritt unentbehrlich sein: Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Personal zur Seite!
Template: So erzeugen Sie einen Unterlassungsaufdruck
Wem es nicht gelingt, seine Webseite ausschließlich für private Zwecke zu nutzen, der sollte einen warnenden Eindruck hinterlassen. In diesem praktischen Tipp werden wir Ihnen aufzeigen, was bei einem Impressum wichtig ist. Gemäß 5 TMG und 55 RStV besteht für die meisten nicht personenbezogenen Websites eine Pflicht zum Impressum. Welche Inhalte hier enthalten sein sollten, zeigt Ihnen das folgende Beispiel:
Namen und Adresse: Im Im Impressum sind der Anbieter sowie eine ladbare Adresse anzugeben. Wenn Sie auf der Firmenhomepage das Stammkapital Ihrer Firma nennen, muss dieses ebenfalls im Impressum enthalten sein. Schneller Kontakt: Um eine rasche Erreichbarkeit des Unternehmens zu ermöglichen, müssen Sie zusätzlich eine Rufnummer eintragen.
Geben Sie außerdem Ihre aktuelle E-Mail-Adresse und die Fax-Nummer ein, wenn ein Fax verfügbar ist. Überwachungsbehörde: Ist für die Durchführung eine amtliche Genehmigung erforderlich, ist die zuständige Aufsichtsstelle im Impressum anzugeben. Registrieren: Ist die Gesellschaft in einem Verzeichnis wie dem Firmenbuch eingetragen, muss dies im Impressum zusammen mit der Registrierungsnummer vermerkt werden.
Jeder, der eine Umsatzsteuer- oder Geschäftsidentifikationsnummer hat, muss dies im Impressum ausweisen. Welche Angaben im Impressum enthalten sein sollten, können Sie bei der jeweiligen Kanzlei erfragen. Journalistisch-redaktionell: Wer solche Angebote wie in einem Weblog macht, muss auch den Inhalt gemäß 55 Abs. 2 RStV mit Adresse anführen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Imprint-Generator verwenden. Abhängig von der Orientierung sollte ein Aufdruck eine andere Struktur haben.