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Urlaubsanspruch Schwerbehinderung
Ferienanspruch SchwerbehinderungWie viel mehr Urlaub gibt es für Schwerbehinderte?
Ferien: Laufzeit / 3.2 Behinderte Personen à Persönliches Büro Premium à Persönlich
Als schwerbehindert gelten Menschen, deren Invaliditätsgrad (GdB) im Sinn von 2 Abs. 2 SGB IIX mind. 50 Prozent ist. Wesentlich für die Bestimmung des 208 SGB IIX ist, dass der schwerstbehinderte Mensch die Möglichkeit erhält, sich in einer weiteren Woche zu regenerieren. Für einen schwerstbehinderten Mitarbeiter besteht ein Anspruch auf 25 Arbeitstage im Rahmen eines Tarifvertrags für eine 5-Tage-Woche.
Nebenberuflich ist er 3 Tage in der Woche tätig: 25 Ferientage + 5 zusätzliche Ferientage/5 Wochentage 3 einzelne Werktage = 18 Werktage im Jahr. Zusätzlicher Anspruch auf Freistellung nach dem Sozialgesetzbuch IX ist auch dann zu gewähren, wenn ein über den tariflichen oder individuellen Urlaubsanspruch hinausgehender oder freiwilliger Anspruch auf Freistellung entsteht; bei Einzelvereinbarungen bestimmt jedoch die Interpretation der Einzelvereinbarung, ob der Vertragsurlaub neben dem gesetzlich festgelegten zusätzlichen Anspruch auf Freistellung zu gewähren ist oder ob der gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Anspruch darauf anrechenbar ist.
Gleichgestellte Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB III haben keinen Anrecht auf zusätzlichen Urlaub. Ausgenommen ist für sie der zusätzliche Urlaub des 208 SGB IIX gemäß der expliziten Weisung des 151 Abs. 3 SGB IIX. Erfolgt die Beantragung und Feststellung des Schwerbehindertenstatus nur während eines Kalenderjahrs, hat der Schwerbehinderte für jeden vollendeten Vollmonat der Schwerbehindertenbeschäftigung einen anteiligen Leistungsanspruch ( 208 Abs. 2 S. 1 SGB IX).
Der § 208 Abs. 2 S. 2 S. 2 SGB IIX beinhaltet für Teile des Urlaubs die gleiche Bestimmung wie § 5 Abs. 2 BUrlG. Ein so berechneter Kurzurlaub vergrößert den gesetzlich vorgeschriebenen Kurzurlaub. Wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht das ganze Jahr dauert - ob es erst im aktuellen Jahr entstanden ist oder vor Ende des Jahres ausläuft -, darf der zusätzliche Jahresurlaub bei der Festlegung des Jahresurlaubs nach dem BUrlG nicht ein zweites Mal quotiert werden; dieser Sachverhalt wird bereits in der Quote für den zusätzlichen Jahresurlaub mitgerechnet.
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