Abmahnung österreich

Warnung Österreich

Die Durchsetzung von Ansprüchen ist in der Regel eine Warnung. Markenrechtsanwälte: Warnung für die österreichische Firma P670 aus Österreich ("Phantom-Trainingsmaske") Der Warnhinweis wurde wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße und unrichtiger Tatsachenaussagen ergangen. Diese Warnung startet mit einer Erläuterung des Geschäftsfeldes der Firma Karl H. Meier. Laut der Website der Firma ist dies eine Atemmaske, die dem Konzept der Arbeit an der Atemluft des Athleten folgt.

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Eventuelle Rechtsverstöße unseres Auftraggebers werden dann aufgelistet. Behauptungen: Es wird behauptet, dass unser Kunde die Copyrights der Firma Kodak GmbH dadurch verletzte, dass er ein Bild der Schulungsmaske auf seinem Online-Blog veröffentlichte, da das Unternehmen seine Zustimmung zu deren Publikation nicht gegeben hatte.

Unser Kunde ist daher zur Zahlung von Schadenersatz für die unbefugte Nutzung des Bildes gezwungen. Schäden werden direkt und unaufgefordert in Höhe von 2.880,00 Euro erstattet. Die Klage ergibt sich aus 87 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Ein weiterer Verdacht ist, dass unser Kunde angeblich eine falsche Behauptung in seinem Blog vorgebracht hat.

Der Kunde hatte eine Bewertung der Atemschutzmaske geschrieben und die Firma ist in der Lage, eine falsche Aussage zu machen. Das Verbreiten falscher Fakten ist untersagt und führt zu Widerrufs- und Schadenersatzansprüchen gemäß 1330 Abs. 2 ABGB (Österreichisches allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Unser Urteil: Wir betrachten die Warnung als ungerechtfertigt.

Unserer Meinung nach stimmt die Darstellung der Fakten nicht mit den Fakten überein, da unser Kunde tatsächlich die Zustimmung der Firma J. D. K. 670 hatte. Diese Situation beweist einmal mehr, dass eine eingehende Überprüfung der rechtlichen Situation nach Eingang eines Mahnschreibens von großer Wichtigkeit ist. Sollte die Antwort auf die Warnung eine voreilige Vorlage der beiliegenden Unterlassungsverpflichtung darstellen, wäre dies ein Verschulden.

Wenn Sie eine Warnung erhalten, sollten Sie in Ihrem eigenen Sinne beachten: Gehen Sie nicht allein darauf ein. Die Anwaltskanzlei stellt nach Eingang eines Abmahnschreibens eine kostenlose Erstbeurteilung zur Verfügung. Wir verteidigen uns regelmässig gegen Warnungen aus Europa und außereuropäischen Ländern.

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