Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Störung des Hausfriedens Abmahnung
Beeinträchtigung des häuslichen Friedens Vorsichth. mehrfach auftreten.
Im Falle von Unterbrechungen des Hausfriedens können Sie den Vermieter warnen und ohne vorherige Ankündigung auflösen.
März 2016: Das Nebeneinander mehrerer Bewohner unter einem gemeinsamen Haus verlangt Gegenseitigkeit. Vernachlässigt Ihr Pächter dieses Erfordernis und beeinträchtigt so dauerhaft die Ruhe des Hauses, dass die Fortführung des Pachtverhältnisses von Ihnen als Pächter nicht zu erwarten ist, können Sie austreten. Zu den typischen Störungen des häuslichen Friedens gehören z.B. Ruhestörungen, unbefugte Viehhaltung, Missachtung von Reinigungsaufgaben, Zustellung von Gängen, Beschimpfungen und alltägliche Zwischenfälle.
Deren Beendigung wegen einer solchen Störung des häuslichen Friedens (§569 Abs. 2 BGB) geht davon aus: Die häusliche Friedensstörung muss von bestimmter Frequenz, Länge und Ausprägung sein. Bei Beanstandungen durch andere Bewohner bittet man die Bewohner, eine genaue "Abrechnung" über Typ, Zeit und Zeitdauer der Störung zu erstellen. Erst mit solchen Angaben haben Sie eine hinreichende Basis für eine Abmahnung und Aufhebung.
Das Gericht wägt alle Aspekte des Einzelfalls ab, um zu entscheiden, ob eine Fortsetzung des Vertrages für Sie zumutbar ist. Ein Argument für eine Entlassung zum Beispiel:
Störungen des häuslichen Friedens durch Beleidigungen führen zu einer Auflösung.
Wenn andere Bewohner verärgert sind und die Erholung stören, kann der Hausherr den Mietvertrag ohne Vorwarnung kündigen. Mit Beschluss vom 18. Oktober 2008 (Az: 32 S 35/08) hat das LG Coburg ein gültiges Gerichtsurteil in einem Fall gesprochen, in dem Bewohner einer in einem Wohnhaus liegenden Wohnanlage gefeuert worden waren, nachdem sie andere Bewohnerinnen und Bewohner mehrfach in der schlimmsten Weise verunglimpft hatten.
Das Landgericht bestätigt damit das Ergebnis des Landgerichts Coburg (AG) vom 24. Oktober 2008 (Az.: 11 C 1036/08). Kurz nach dem Einzug der neuen Bewohner kam es zu Streitigkeiten mit anderen Mitbewohnern. Von der Begründung der Bewohner, die Wohnungen befänden sich in einem "sozialen Brennpunkt", waren die Juroren nicht überzeugt.
Die Waffenruhe war so dauerhaft beunruhigt, dass das Landgericht die Notwenigkeit einer Verwarnung vor der Entlassung nicht sah. Je nach bisherigem Mieterverhalten sind weitere Ausfälle und Beschimpfungen anzunehmen. Aus diesem Grund hielt das Landgericht das Kündigungsinteresse der Hauswirtin auch ohne Vorankündigung für gerechtfertigt.