Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnwahn Forum
Warnung Manie ForumWarnwahn: einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Anti-Warn-Forum
Seit Jahren versendet eine Hamburgische Kanzlei auch Warnungen im Namen von Firmen aus der Erotik-Branche, möchte nicht als Warnbüro in der Ã-ffentlichkeit genannt werden und warnt daher den Betreuer des Forum abmahnwahn-dreipage.de. Es ist eine Infoplattform für Betroffene von Filesharing-Warnungen und beinhaltet auch einen Bereich mit einer Liste von Anwaltskanzleien, in dem auch die Anwaltskanzlei aus Hamburg gelistet ist.
Die Anwaltskanzlei war davon betroffen, da sie selbst keine Warnungen verschickt, sondern nur im Namen ihrer Klienten auftritt. Nach Ansicht des in Hamburg ansässigen Unternehmens waren die Vorwürfe im Rahmen des Forums daher zum Teil unzutreffend und stellen eine unfaire Geschäftshandlung und damit einen Verstoss gegen § 4 Abs. 8 UWG dar. Die Verwarnungen werden jedoch von der Anwaltskanzlei verschickt.
DarÃ?ber hinaus sehen die Hamburgers in der Benennung als Warnstelle eine Herabsetzung und damit einen Verstoss gegen § 4 Ziffer 7 UWG. Die bloße Erwähnung des Kanzleinamens im Zusammenhang mit Massenunterlassungsschreiben schadet nach Ansicht der Anwaltskanzlei ihrem Ruf. Die Anwaltskanzlei hat jedoch für mindestens 16 unterschiedliche Pornofirmen nachgewiesen.
Mit der Einstufung des Forums als Wettbewerber konnte sich die Hamburgische Anwaltskanzlei durchsetzen. Aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei stellt die Tips für Abmahnungsopfer eine juristische Dienstleistung dar. Die Anwaltskanzlei beklagte ferner einen Verstoss gegen 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, der die Zulassung von juristischen Dienstleistungen reglementiert. Bei der Verwarnung hat die Rechtsanwaltskanzlei zugleich einen Anspruch auf Zahlung in einem Wert von 1,049 Euro erhoben.
Nach der Weigerung des Forenbetreibers, die Erklärung zur Unterlassung zu geben, hat die Anwaltskanzlei den Rechtsweg beschritten und bereits im April ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Forumsbetreiber eingeleitet. Interessanterweise wird hier natürlich nur ein Verstoss gegen 3 Rechtsdienstgesetz vorgebracht. Das Problem um die Benennung als Warnstelle wird aber offenbar nicht mehr zur Diskussion gestellt.
In seinem Urteil verweist das LG Berlin nur auf die von der klagenden Anwaltskanzlei gemachten Auskünfte. Inwieweit sich die Hamburgische Anwaltskanzlei auch im Ausgangsverfahren durchsetzen wird, muss sich zeigen. Auf jeden Fall sind die Infos im Diskussionsforum sehr allgemeingültig.