Arbeitszeitgesetz Höchstarbeitszeit

Gesetz über die Höchstarbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz legt die Höchstarbeitszeit fest, um ein Gesundheitsrisiko zu minimieren. Die Arbeitszeitgesetzgebung hat nichts dagegen einzuwenden. Die Arbeitszeitgesetzgebung gilt ausschließlich für den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine im Arbeitszeitgesetz festgelegte Höchstarbeitszeit.

Arbeitsschutzgesetz

DEHOGA hat zu diesem Themenbereich auch die Kampagne "Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit" aufgesetzt. Unser Gastgewerbe braucht eine Lösung, die funktioniert, wenn die Aufgabe erledigt ist. Das Catering und die Hotelbranche sind durch starke Schwankungen in der Nachfrage, durch Ereignisse, die über Plan liegen, durch kurzfristige Wetter- und verkehrsbedingte Veränderungen in den Betriebsabläufen gekennzeichnet.

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Arbeitszeiten

Der 8-Stundentag ist prinzipiell für alle Mitarbeiter in Deutschland gültig. Der Werktag sollte diese acht Arbeitsstunden nicht übersteigen. Beispielsweise kann die Tagesarbeitszeit auf zehn Arbeitsstunden verlängert werden, wenn zu einem früheren Datum eine Kürzung bewilligt wird. Beträgt die Arbeitsleistung weniger als sechs Arbeitsstunden, besteht keine gesetzliche Pausenpflicht.

Eine 30-minütige Unterbrechung muss erst nach sechs Arbeitsstunden eingelegt werden. Über neun Std., 45min. Damit Arbeitgeber und Mitarbeiter die notwendige Beweglichkeit erhalten, können auch Unterbrechungen in 15-Minuten-Blöcken beobachtet und über die Arbeitszeiten hinweg aufgeteilt werden. Vor allem ist es von Bedeutung, dass die letzten Arbeitspausen spätestens eine halbe Stunden vor dem Ende der Arbeit eintreffen.

Vom Ende bis zum Anfang einer Berufstätigkeit müssen elf Ruhezeiten sein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Mitarbeiter in ausreichendem Maße regenerieren können. Bei einigen Sektoren wie Verpflegung, Transport oder Viehzucht kann die Ruhepause um eine weitere halbe Stunde reduziert werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Vergütung innerhalb von vier Wochen bezahlt wird und der Mitarbeiter wenigstens zwölf Arbeitsstunden erfährt.

Selbst bei Nacht- oder Schichtarbeiten darf der Mitarbeiter nicht länger als acht Arbeitsstunden arbeiten. Nachts wird gearbeitet, wenn zwischen 23.00 und 6.00 Uhr morgens wenigstens zwei Arbeitsstunden sind. Sonntags und an Feiertagen dürfen Mitarbeiter nicht zwischen 00.00 und 24.00 Uhr angestellt sein. Im Regelbetrieb kann dieser Zeitabschnitt um bis zu sechs Std. vor- oder zurückgestellt werden.

Wenigstens 15 sonntags im Jahr müssen ohne Arbeit sein. War ein Mitarbeiter an einem Tag angestellt, muss ihm innerhalb von zwei Wochen ein Ruhetag zuerkannt werden. Die wichtigsten Eckdaten zur Arbeitszeiterfassung finden Sie in unserem Factsheet. Hier finden Sie weitere Informationen zu besonderen Merkmalen und Ausnahmeregelungen.

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