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Raucherraum am Arbeitsplatz
Nichtraucherzimmer am ArbeitsplatzRauch am Arbeitsplatz
Der Tabakkonsum wird immer mehr reguliert. In der Vergangenheit waren Nichtraucherkollegen gezwungen, Passivraucher am Arbeitsplatz zu werden. Nach § 5 der Arbeitsplatzverordnung hat der Unternehmer die notwendigen Massnahmen zum wirksamen Schutz der Nichtraucher zu ergreifen. Gegebenenfalls kann sie ein generelles oder ein auf bestimmte Gebiete begrenztes Raucherverbot aussprechen.
So kann der Unternehmer entweder im Unternehmen Flächen schaffen, in denen nur Rauchende mitarbeiten. Er kann aber auch das Rauchen ganz verbieten und einen Raucherraum am Eingangsbereich oder in den Raucherzimmern errichten. Steht ein Konzernbetriebsrat zur Verfügung, muss er nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmen. Das liegt daran, dass es die Ordnung im Unternehmen und das Benehmen der Mitarbeiter beeinflusst.
Der Hinweis an die Mitarbeiter, nicht mehr am Arbeitsplatz, an der Anlage etc. zu räuchern, sondern am Eintritt ist eine Frage der Diskretion. Aber was ist mit Mitarbeitern, die (vorübergehend) einen Job für sich haben oder außerhalb der Arbeit? Bei Anwesenheit eines Nichtraucherkollegen muss der Unternehmer wie in einer Werkstatt oder einem Betrieb Anweisungen geben, dass in den Autos nicht raucht werden darf.
Reist der Rauchende allein oder zusammen mit anderen Rauchenden, darf das Rauchen in den Autos aus Nichtraucherschutzgründen nicht verboten werden. Es ist jedoch fragwürdig, ob der Unternehmer im Falle eines Fahrerwechsels, z.B. eines Lastkraftwagens, das Rauchen in den Kraftfahrzeugen unterlassen kann. In solchen Situationen ist der Nichtraucherkollege nach seiner Rückkehr nicht zufrieden.
Nach § 106 Gewerbeordnung hat der Unternehmer ein Anordnungsrecht, das sich auch explizit auf die Anordnung und das Handeln des Mitarbeiters im Unternehmen bezieht. Dies würde sicher noch übertroffen werden, wenn z.B. ein Gartenbauer aufgefordert wird, beim Laubrechen im Freiland nicht zu räuchern. Die einzige Voraussetzung ist, dass kein Nichtraucherkollege mit Zigarettenrauch in Berührung kommt.
Bei Firmen mit einem Fahrzeugpark ist es möglich, den Fahrzeugpark in rauchende und nichtrauchende zu unterteilen. Vor allem, wenn die Autos gemietet werden und auch der Weiterverkaufswert darunter leiden sollte, gibt es meines Erachtens keinen Grund, warum das Rauchen nicht verboten werden sollte. Rauchende Autofahrer können zu Rauchpausen geleitet werden, vergleichbar mit Mitarbeitern eines Unternehmens oder einer Manufaktur.
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