Persönliche Zustellung Kündigung

Zustellbenachrichtigung

Der sicherste Weg, eine Kündigung auszuliefern, ist eigentlich die persönliche Übergabe. Die persönliche Zustellung der Kündigung ist daher ausgeschlossen. Im besten Fall sollte die Lieferung persönlich erfolgen. Wenn Sie als Mieter bei der ersten Zustellung der Kündigung nicht anwesend sind. Miet- oder Pachtverträgen) ist von großem Vorteil.

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Auch die Erörterung des Urteils der LAG Schleswig-Holstein vom 12. September 2015, Die korrekte und rechtzeitige Zustellung von Kündigungen ist in der Regel eine fehlerträchtige Sache. Erst eine frist- und formgerechte Kündigung kann einen Arbeitsvertrag zum geplanten Termin effektiv kündigen und die Ausschlussfrist für die Klage des Arbeitnehmers auf Kündigungsschutz festlegen.

Typischerweise zwei strittige Punkte beim Zugriff auf Kündigungen: Der Mitarbeiter verweigert den Zugriff auf das Kündigungsschreiben und macht geltend, er habe einen freien Umschlag oder einen freien Briefkopf im Postfach gefunden. Es ist dann Sache des Arbeitgebers, nachzuweisen, dass das ursprüngliche Kündigungsschreiben den Mitarbeiter überhaupt erhalten hat. Die erste Voraussetzung ist, dass das vom Auftraggeber selbst unterschriebene Kündigungsoriginal an den Begünstigten geschickt wird.

Die Kündigung eines Mitarbeiters erfolgt nach der ständigen ständigen gerichtlichen Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht, wenn die Kündigung des Mitarbeiters so in den Einflussbereich des Mitarbeiters eingetreten ist, dass dieser unter gewöhnlichen Bedingungen über seinen Gehalt informiert werden kann und ihn entsprechend den Beförderungsgewohnheiten zur Kenntnis nehmen muss.

Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Erhalt des ursprünglichen Kündigungsbriefes nachzuweisen. Es genügt nicht, einen Brief als Zutrittsnachweis an die Filiale zu senden; die Mitteilung eines auf der Filiale liegenden Einschreibens führt auch nicht zum Erhalt des Entlassungsschreibens durch den Mitarbeiter. Wenn der Adressat weiter weg lebt, ist es für ZeugInnen (andere MitarbeiterInnen) oft nicht möglich, die Dokumente zu übergeben.

Kann auch der Messenger die Mailbox nicht finden, ist sie nicht etikettiert oder existiert einfach nicht, wird die Zustellung zu einer Kunst. Die Arbeitnehmerin leugnet nicht den Erhalt der Kündigung, sondern macht geltend, dass das Anschreiben sie erst nach dem Ende der Frist erlangt hat.

Eine Kündigung per Briefpost erfolgt nur mit der sogenannten "Briefkastenansicht", d.h. wenn der Briefträger den Brief in den Heimatbriefkasten des Briefträgers gelegt hat und im Normalfall mit der Entleerung des Briefs und der Bestätigung seines Inhalts gerechnet wird. Dies wird vor dem Hintergund erschwert, dass nach Auffassung vieler Arbeitsgerichtshöfe die Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse auch an einem Sonnabend oder Sonntagabend enden kann (abweichend von § 193 BGB).

Das gilt auch für die LAG Schleswig-Holstein: An einem Samstagvormittag schmiss der Unternehmer sein Rücktrittsschreiben selbst in den Postkasten des Mitarbeiters, allerdings erst nach der üblichen lokalen Briefkastenbesichtigung. Der Kündigungszeitraum bis zum darauffolgenden Sonntagabend um Mitternacht wurde verpasst und der Anstellungsvertrag konnte nicht bis zum nächsten zulässigen Zeitpunkt gekündigt werden.

Der Ausweg: persönliche Zustellung von Entlassungsschreiben durch einen Vogt. Die Gerichtsvollzieherin, die für die Zustellung eines Entlassungsschreibens zuständig ist, muss das Datum und den genauen Zeitpunkt der Zustellung sowie den Wortlaut des Zustellungsschreibens dokumentieren, so dass diese Sachverhalte vor Gericht nachgewiesen werden können. Wird der Adressat vom Verwalter nicht gefunden oder wird kein geeigneter Posteingang gefunden (z.B. unmarkierte, aufgeschraubte oder nicht personifizierte Briefkästen), kann er das Rücktrittsschreiben beim zuständigen Gericht zur Einziehung hinterlegen und dem Adressaten eine Hinterlegung, z.B. durch Aufkleben auf seine Haus- oder Wohnungstüre, aushändigen.

Die Kündigung wird mit der Benachrichtigung, dass die Kündigung beim zuständigen Gericht eingereicht wird, als zugegangen angesehen - auch außerhalb der für Briefkästen geltenden Kontrollzeiten. Das dafür anfallende Gerichtsvollzieherhonorar ist in der Regel handhabbar (ca. 15 bis 20 Euro) und angesichts der Konsequenzen einer verpassten Frist gut angelegt.

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