Mietvertrag Untermiete

Mietuntervermietung

Es gilt nur der Untermietvertrag zwischen Mieter und Untermieter. Vermietungsvertrag: Der Vermieter muss auch an der Untervermietung beteiligt sein. Beratung bei mietrechtlicher Mietvertragsgestaltung, Wohnungseigentum. Um ein Recht auf Untervermietung zu erhalten, geht ein separates Paar vor Gericht. Wie sieht es mit der Untervermietung aus, wenn der Hauptmietvertrag des Hauptmieters, des Vermieters, gekündigt wird, dann endet die Untervermietung?

Untervermietungsvertrag

Gegenüber dem Hauptmieter haften die Leasingnehmer dafür, dass der Untermieter das Objekt nicht anders als erlaubt nutzt (Art. 262 Abs. 3 OR). Andernfalls ist der Untermietvertrag ein Standardmietvertrag. Vor allem muss der Untermieter die Schutzbestimmungen des Mietrechts beachten. Für die Ermittlung der Anfangsmiete muss er das jeweilige offizielle Formblatt benutzen, sofern dies im ZHK vorgeschrieben ist (BGE 124 III 62 E. 2a).

Die Mieterhöhung ist durch ein amtliches Formblatt mitzuteilen und gesetzlich zu rechtfertigen. Das von der Hauptmieterin erhaltene Formblatt reicht nicht aus, um es an den Vermieter weiterzugeben. Unabhängig vom Haupt- und Nebenmietvertrag kann es sogar dazu kommen, dass der Pächter eine Mieterhöhung nicht (sofort) an den Untermieter weiterleiten kann, z.B. weil er im Unterschied zu diesem die Mieterhöhung nicht bestreitet oder weil er seine eigene Benachrichtigung zu spät einreicht.

Der Untermieter muss ebenfalls das offizielle Kündigungsformular ausfüllen. Der Untermieter kann wie jeder Mieter auch bei befristeten Untermietverträgen Kündigungs- oder Verlängerungsschutz beanspruchen (Art. 272 und 273b OR). Die Nutzungsberechtigung des Untermieters ist jedoch vom Fortbestehen des Hauptmietvertrags abhängig.

Der Untermieter muss daher die Ware auf Wunsch an den Hauptmieter zurücksenden, sobald der Hauptvertrag gekündigt wurde. Auch wenn der Untermieter durch die Beendigung eine Notlage erleiden sollte, ist eine Verlängerung der Untermiete nur so lange möglich, wie das Mietverhältnis verlängert wird (Art. 273b Abs. 1 OR). Die Verlängerung des Hauptmietvertrages kann nicht durch die Not des Untermieters gerechtfertigt werden.

Untermietung ohne Vertrag: Kündigungsfristen? - Paneel

Untermietung ohne Vertrag: Kündigungsfristen? Vor 3 Jahren zog ich in eine Wohngemeinschaft ein, im folgenden Kalendermonat kehrte mein Zimmergenosse (der auch die Hauptmieterin war) nach Berlin zurück. Neben uns war noch ein anderer Bewohner in der Ferienwohnung (der in der Ferienwohnung ohne Mietvertrag wohnte)....also übernahm ich die Ferienwohnung als Generalmieter, nachdem der andere nach Berlin ging und den anderen in der Ferienwohnung einwohnte.

aber er wollte nie einen Mietvertrag. Er wohnt in einem Raum in meiner Ferienwohnung als Unterbringer. Rechtsgleichheit wird dadurch erschwert, dass verschiedene Verträge verschiedene Verpflichtungen und Rechte enthalten oder als Generalmieter die volle Verantwortung für die Immobilie übernehmen.... Ich habe noch ein kleines 10 qm großes Wohnzimmer gemietet, das mein Studium war, als meine Ausbildungsbeihilfe auslief.

Mit dem Mieter ohne Mietvertrag gibt es verhältnismäßig viel Ärger, wir hatten auch einmal eine Verwarnung wegen ständiger Aufruhr. Am 12. Mai nach einem Disput er'kündigte' mich auf einem Blatt Papier....jetzt geht er am 1. Juni aus aber ist er nicht an die Frist von 3 Monden, 3 Monden und nicht 14 Tagen geknüpft, weil das Haus möbliert war?

Betreff: Untervermietung ohne Vertrag: Fristen? Selbstverständlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monate, sofern nichts anderes geregelt ist. Sie können ihn aus dem Mietvertrag ausscheiden oder einen neuen Mieter aufnehmen, müssen es aber nicht. Wenn ich Sie wäre, hätte ich mich nicht auf einen Mietvertrag eingelassen.

Achten Sie darauf, dieses Rücktrittsschreiben abzuholen und für eventuelle Streitigkeiten mit dem Mieter Zeitzeugen zu finden. Re: Untervermietung ohne Vertrag: Kündigungsfristen? er macht jetzt auch frühere Vermieter gegen mich mobil, die das Kino im Hause des Hausverwalters organisieren....Ich weiss nicht, wie weit sein Schreiben die Voraussetzungen für eine'schriftliche Kündigung' erfüllt: "Hey, du Schreier, also kannst du mit deinen Freunden reden....am 01.06.2010 von Juhuuu...bitte meine Anzahlung von 750 bis 31.5? abheben....und das ist nicht nötig!

Betreff: Untermietvertrag ohne Vertrag: Kündigungsfristen? auch ein Mietvertrag ist ein Mietvertrag und richtet sich nach den rechtlichen Vorschriften (da nichts anderes vermerkt ist). Die Kündigungsfristen (seit unmöbliert) betragen daher 3 Monaten (sofern er nicht mehr als 5 Jahre dort gelebt hat). um die Anzahlung zurückzuzahlen, haben Sie auch 6 Monaten Zeit und dann können Sie so viel einbehalten, wie Sie in der Betriebskostenrückzahlung erwartet werden können. vielleicht wäre es ratsam für Sie, einen Rechtsanwalt zu engagieren. chirurgische.

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