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Eintrittskarten Weiterverkaufen
Tickets weiterverkaufenKann ich die gekauften Tickets weiterverkaufen? Kann ich die gekauften Tickets weiterverkaufen?
Wiederverkauf von Eintrittskarten, Verbraucherinformationen 16.04.2018
Mit einer solchen langfristigen Reiseplanung kommt immer etwas dazwischen: eine unverschiebbare Geschäftsreise, eine Erkrankung oder gar die Ausfälle. Michaela Rassat, Rechtsanwältin bei der D.A.S. Rechterschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Performance Service) gibt Ihnen praxisnahe Informationen über den Wiederverkauf und die Rücknahme von Eintrittskarten. Ab wann ist der Wiederverkauf von Tickets zulässig? Der Organisator ist der kompetente Gesprächspartner für alle Belange des Wiederverkaufs oder der Warenrückgabe.
Einige Organisatoren gewähren den Ticketkäufern in ihren Allgemeinen Bedingungen (AGB) ein Widerrufsrecht. So kann der Kunde das Ticket bis kurz vor der Messe retournieren und bekommt den Preis erstattet. Andernfalls wollen die am Wiederverkauf gehinderten Besucher oft ihre Ausgaben niedrig halten.
Der D. A. S. Experte kommentiert: "Private Ticketkäufer können ihre Eintrittskarten weiterverkaufen, wenn sie - zum Beispiel wegen Erkrankung - nicht an der Messe teilnehmen können. Gleiches trifft zu, wenn sie die Kreditkarte nicht erworben, sondern als Geschenk erhalten haben. Die Weiterveräußerung kann der Organisator nicht durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten.
Die AGB des Organisators finden auch nur auf den Erstkäufer Anwendung und nicht auf den Schenkenden oder die Person, die das Billett von einer anderen Person kauft. "So kann jeder, der ein unpersönliches Billett von jemandem kauft, ohne zu zögern zum Auftritt oder zum Match seiner Lieblings-Mannschaft gehen", sagt Michaela Rassat. Achtung bei personifizierten Tickets Zur Verbesserung der Gästekontrolle stellen die Organisatoren gelegentlich Tickets mit dem Besuchernamen aus.
Zur Teilnahme ist dann nur die auf dem Ausweis angegebene Personen zugelassen. "Jeder, der ein persönliches Billett weiterverkaufen möchte, sollte daher den Organisator auffordern, die Billette auf den Käufer umzuschreiben", so der D.A.S.-Experte. In der Regel entstehen jedoch Kosten für das Neuschreiben einer persönlichen Einlasskarte.
Wie kann ich vorgehen, wenn die Aktion abgesagt wird? Storniert der Organisator ein Konzertereignis, weil z.B. der Interpret krank geworden ist, kann er seine vertragliche Pflicht gegenüber dem Kartenkäufer nicht mehr erfüllen. Gleiches trifft zu, wenn der Organisator einen Ausweichtermin vorgibt. Denn: "Das Datum einer Aktion ist oft ausschlaggebend für den Kartenkauf, zum Beispiel weil der Kunde dann Feiertag oder Geburtsdatum hat.
Die Aufführung, also die Durchführung, kann daher nicht ohne weiteres nachgeholt werden. Die Kundin oder der Kunde sollte sich mit dem Organisator in Verbindung setzen und eine Rückzahlung des Preises verlangen. Nähere Angaben zu Rechtsfragen sind im D.A.S. Rechtsportal zu finden: Hinweis: Unsere Texte spiegeln den Stand der Dinge zum Veröffentlichungszeitpunkt wider und werden nicht rückwirkend fortgeschrieben.
Frau Michaela Rassat (geb. 1975) ist Anwältin und seit 2005 bei der D.A.S. Rechtliche Vorsorge (heute D.A.S. Rechtliche Schutz Leistungs-GmbH) tätig. Sie ist auch verantwortlich für die D.A.S. App und das D.A.S. Rechtsportal (www.das.de/rechtsportal).